Doppelte Kompetenz, besseres Ergebnis
In meiner Erstberatung höre ich von Führungskräften immer wieder eine Frage:
Brauche ich neben Ihnen als Anwalt auch noch einen Outplacement-Berater? Meine Antwort lautet seit über 20 Jahren: Ja. Nicht weil ich weniger leisten möchte, sondern weil ich aus Erfahrung weiß, dass die besten Ergebnisse für Führungskräfte in Trennungssituationen dann entstehen, wenn zwei Profis zusammenarbeiten, die jeweils das tun, was sie am besten können.
In über zwei Jahrzehnten habe ich mit verschiedenen Outplacement-Anbietern zusammengearbeitet – großen und kleinen, digitalen und klassischen, spezialisierten und breit aufgestellten. Was mich dabei immer wieder beeindruckt hat, ist der Unterschied, den professionelle Karrierebegleitung macht. Nicht als Ersatz für rechtliche Beratung, sondern als Ergänzung, die den Gesamtprozess auf ein qualitativ anderes Niveau hebt.
Dieser Beitrag beschreibt, wie diese Zusammenarbeit in der Praxis funktioniert, warum sie für alle Beteiligten – die Führungskraft, den Arbeitgeber und die begleitenden Berater – einen messbaren Mehrwert schafft, und worauf es ankommt, damit aus zwei Einzelleistungen ein echtes Team wird.
Was der Fachanwalt für den Outplacement-Prozess leistet
Die Aufgabe des Fachanwalts in einer Trennungssituation besteht darin, den rechtlichen und finanziellen Rahmen zu sichern. Das klingt abstrakt, hat aber unmittelbare und ganz konkrete Auswirkungen auf den Erfolg des gesamten Outplacement-Prozesses.
Ein sauber verhandelter Aufhebungsvertrag schafft die Grundlage, auf der das Outplacement aufbauen kann. Das Outplacement-Budget wird gesichert und steueroptimiert über § 3 Nr. 19 EStG strukturiert. Die Freistellungsphase wird so gestaltet, dass sie genügend Zeit für die Karriereneuausrichtung bietet – nicht nur drei Monate, sondern idealerweise sechs bis zwölf. Das Arbeitszeugnis wird verhandelt und so formuliert, dass es Türen öffnet statt sie zu schließen – eine Aufgabe, die gerade bei Führungskräften subtiles sprachliches Geschick erfordert. Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot wird geprüft und gegebenenfalls modifiziert oder aufgehoben, damit der Outplacement-Berater den relevanten Zielmarkt vollständig bearbeiten kann, ohne dass juristische Hürden die Neuorientierung einschränken.
Darüber hinaus klärt der Fachanwalt Fragen, die auf den ersten Blick nichts mit Outplacement zu tun haben, aber dessen Erfolg maßgeblich beeinflussen: die Haftungsfreistellung bei Geschäftsführern, die D&O-Run-off-Coverage, die Sperrzeit-Vermeidung beim Arbeitslosengeld und die steuerliche Optimierung des Gesamtpakets. Ohne dieses Fundament arbeitet der Outplacement-Berater auf unsicherem Boden. Wenn das Budget zu knapp, die Freistellung zu kurz, das Zeugnis zu dünn oder das Wettbewerbsverbot zu eng ist, kann die beste Karriereberatung ihr volles Potenzial nicht entfalten.
Was der Outplacement-Berater für den rechtlichen Prozess leistet
Hier überrascht manche Mandanten meine Antwort. Der Outplacement-Berater verbessert die Verhandlungsposition des Anwalts. Nicht direkt und nicht durch juristische Argumente, sondern durch einen psychologischen Effekt, den ich in über 25 Jahren Praxis immer wieder beobachtet habe.
Führungskräfte, die wissen, dass sie professionelle Karrierebegleitung erhalten werden, verhandeln grundlegend anders. Sie verhandeln ruhiger, strategischer und mit längerem Atem. Die Angst vor der beruflichen Leere nach der Trennung – das Gefühl, ins Nichts zu fallen – ist einer der stärksten Treiber für Panikentscheidungen in Trennungsverhandlungen. Wer unter Panik verhandelt, unterschreibt zu schnell, akzeptiert zu wenig und bereut zu spät. In einem dokumentierten Fall hat ein Geschäftsführer eine Abfindung von 500.000 Euro signalisiert, obwohl 1,2 Millionen Euro erreichbar gewesen wären – weil er unter dem Druck der Unsicherheit vorschnell handelte.
Ein guter Outplacement-Berater nimmt diese Angst, indem er früh eine Perspektive nach vorn eröffnet. Noch bevor der Aufhebungsvertrag unterzeichnet ist, kann der Berater eine erste Standortbestimmung vornehmen und dem Mandanten konkret zeigen: Es gibt einen Markt für Ihre Kompetenz, es gibt realistische Wege, und wir werden sie gemeinsam gehen. Diese Zuversicht verändert die Dynamik der gesamten Verhandlung. Der Mandant verhandelt aus einer Position der Stärke, nicht der Verzweiflung.
Darüber hinaus liefert der Outplacement-Berater dem Anwalt wertvolle Marktinformationen, die direkt in die Verhandlungsstrategie einfließen. Wie sieht der Stellenmarkt in der Branche des Mandanten aktuell aus? Wie lange dauert eine realistische Neupositionierung auf dieser Hierarchieebene? Welche Vergütungsniveaus sind erreichbar? Diese Informationen helfen dem Anwalt, die richtige Freistellungsdauer zu verhandeln, das Wettbewerbsverbot realistisch zu bewerten und die angemessene Abfindungshöhe zu kalkulieren.
Wie die Zusammenarbeit in der Praxis aussieht
In meiner Praxis hat sich über die Jahre ein Modell bewährt, das auf klarer Sequenzierung, definierter Rollenverteilung und gegenseitigem Vertrauen basiert.
Phase 1: Der Anwalt steigt als Erster ein. Wenn sich eine Trennung abzeichnet, ist die rechtliche Analyse der erste Schritt. Wie ist die Vertragsposition? Welche Ansprüche bestehen? Was lässt sich realistisch verhandeln? In dieser Phase entwickelt der Anwalt die Verhandlungsstrategie und die Eckpunkte des angestrebten Trennungspakets – einschließlich des Outplacement-Budgets und der Rahmenbedingungen der Karrierebegleitung.
Phase 2: Parallel beginnt die Evaluierungsphase mit dem Outplacement-Berater. Schon während der Anwalt die Verhandlung vorbereitet, kann der Mandant erste Gespräche mit Outplacement-Anbietern führen. Diese Phase dient der Auswahl des richtigen Beraters und einer ersten beruflichen Orientierung. Der Berater entwickelt eine grobe Positionierungsstrategie, die dem Mandanten Zuversicht gibt und dem Anwalt Rückenwind für die anstehende Verhandlung verschafft.
Phase 3: Nach Vertragsschluss übergibt der Anwalt den Staffelstab. Sobald der Aufhebungsvertrag unterzeichnet ist, beginnt das eigentliche intensive Outplacement. Der Anwalt tritt in den Hintergrund, bleibt aber für Folgefragen verfügbar – etwa wenn das Zeugnis nachverhandelt werden muss, wenn Fragen zur Sperrzeit auftreten oder wenn das Wettbewerbsverbot in der Praxis Probleme bereitet.
Phase 4: Punktuelle Rückkopplung bei Bedarf. In manchen Fällen ergeben sich während des Outplacement-Prozesses Fragen mit rechtlicher Relevanz. Ein potenzieller neuer Arbeitgeber identifiziert das Wettbewerbsverbot und äußert Bedenken. Die steuerliche Behandlung des Outplacement-Budgets wirft Fragen auf. Der ehemalige Arbeitgeber kommt seinen vertraglichen Pflichten nicht nach. Für solche Situationen ist es wertvoll, wenn der Anwalt im Hintergrund erreichbar bleibt und schnell reagieren kann.
Warum die Kombination das Ergebnis messbar verbessert
Die Statistik ist eindeutig: Mandanten mit professionellem Outplacement finden im Durchschnitt drei bis sechs Monate schneller eine neue Position als solche ohne Begleitung. Die BDU-Branchendaten zeigen eine Vermittlungsquote von 93 Prozent innerhalb von zwölf Monaten, wobei 25 Prozent der Kandidaten ihre vorherige Vergütung sogar übertreffen. Auf der anderen Seite verhandeln Mandanten mit Fachanwalt signifikant bessere Trennungskonditionen als solche, die allein verhandeln.
Die Kombination aus beidem – höhere Abfindung und steueroptimiertes Outplacement-Budget plus schnellere berufliche Neupositionierung – verkürzt die Gesamtphase der beruflichen Unsicherheit und maximiert das finanzielle Gesamtergebnis auf beiden Seiten der Gleichung. Für einen Geschäftsführer mit 250.000 Euro Jahresgehalt kann der Unterschied zwischen einer unbegleiteten und einer professionell begleiteten Trennung leicht bei 100.000 Euro oder mehr liegen.
Für Personalabteilungen hat diese Kombination ebenfalls messbare Vorteile. Wenn eine Führungskraft von einem Fachanwalt und einem Outplacement-Berater begleitet wird, verläuft die Trennung professioneller und weniger emotional. Die Gespräche sind strukturierter, die Erwartungen sind realistisch, und die Einigung wird schneller erzielt. Das spart dem Unternehmen Anwaltskosten, Managementzeit und die versteckten Kosten einer eskalierenden Auseinandersetzung, die in der Belegschaft Unruhe stiftet.
Was gute Zusammenarbeit voraussetzt
Die Zusammenarbeit zwischen Fachanwalt und Outplacement-Berater funktioniert, wenn drei grundlegende Voraussetzungen erfüllt sind.
Gegenseitiger Respekt vor der Fachkompetenz des anderen. Der Anwalt ist kein Karriereberater, der Outplacement-Berater ist kein Jurist. Diese Grenze ist kein Mangel, sondern die Grundlage für vertrauensvolle Zusammenarbeit. Der Anwalt gibt keine Karrieretipps, der Berater gibt keine Rechtstipps – und genau diese Klarheit macht das Zusammenspiel stark.
Vertraulichkeit gegenüber dem Mandanten. Beide Berater arbeiten für denselben Mandanten. Informationsaustausch zwischen ihnen erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mandanten und nur in dem Umfang, der für die Koordination tatsächlich erforderlich ist.
Keine Revierstreitigkeiten. In der Praxis gibt es Überschneidungsbereiche – etwa bei der Frage, wie das Outplacement-Budget strukturiert werden soll oder welchen Anbieter der Mandant wählen soll. In diesen Bereichen ist offene Kommunikation entscheidend. Der Anwalt kennt die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen, der Berater kennt den Leistungsmarkt und die Qualitätsunterschiede zwischen Anbietern. Gemeinsam finden sie die beste Lösung für den Mandanten.
Ein Beispiel aus der Praxis
In über 20 Jahren Zusammenarbeit mit Outplacement-Beratern habe ich Hunderte von Fällen begleitet. Die Muster sind eindeutig: Die schnellsten und besten Ergebnisse entstehen, wenn beide Profis früh eingebunden werden, ihre Rollen klar definiert sind und der Mandant spürt, dass ein eingespieltes Team für ihn arbeitet.
Ein Geschäftsführer aus der Logistikbranche wurde nach 15 Jahren im Unternehmen freigestellt. Der Aufhebungsvertrag war innerhalb von sechs Wochen verhandelt – mit einer Abfindung, die deutlich über dem lag, was das Unternehmen ursprünglich angeboten hatte, und einem steuerfreien Outplacement-Budget von 30.000 Euro. Der Outplacement-Berater hatte bereits während der Verhandlungsphase eine Marktanalyse erstellt und drei konkrete Positionierungsoptionen entwickelt. Vier Monate nach Vertragsschluss hatte der Mandant eine neue Geschäftsführung übernommen – mit höherem Gehalt als zuvor. Das ist kein Einzelfall. Es ist das Ergebnis, das möglich wird, wenn Recht und Karriereberatung Hand in Hand arbeiten.
Die Trennung von einer Führungsposition ist ein Einschnitt. Aber kein Endpunkt. Wer diesen Einschnitt mit doppelter Kompetenz gestaltet – rechtlich abgesichert durch einen Fachanwalt und beruflich begleitet durch einen erfahrenen Outplacement-Berater – kommt nicht nur finanziell und rechtlich besser durch, sondern auch menschlich. Die besten Ergebnisse entstehen nicht, wenn jeder für sich arbeitet, sondern wenn beide Profis ihre Stärken kombinieren. Der Fachanwalt schafft den Rahmen, der Outplacement-Berater füllt ihn mit beruflicher Perspektive. Zusammen entsteht ein Ergebnis, das mehr ist als die Summe seiner Teile.
FAQs – Häufig gestellte Fragen
Wann sollte ich zuerst den Anwalt und wann den Outplacement-Berater einschalten?
Der Anwalt sollte der erste Ansprechpartner sein, sobald sich eine Trennung abzeichnet oder konkret wird. Der Grund ist pragmatisch: Bevor die rechtliche Situation vollständig analysiert und die Verhandlungsstrategie steht, fehlt die Grundlage für eine sinnvolle Karriereplanung. Wie lange dauert die Freistellung? Gibt es ein Wettbewerbsverbot und wie weit reicht es? Wie hoch ist das realistisch verhandelbare Outplacement-Budget? All diese Fragen müssen beantwortet sein, bevor der Outplacement-Berater fundiert arbeiten kann. In der Praxis empfehle ich, den Outplacement-Berater zwei bis vier Wochen nach dem Erstgespräch mit dem Anwalt einzubinden. So hat der Berater bereits einen klaren Rahmen und kann sofort inhaltlich arbeiten, statt auf den ungewissen Ausgang der Verhandlung warten zu müssen. Keinesfalls sollte der Outplacement-Berater vor dem Anwalt eingeschaltet werden, weil sonst die reale Gefahr besteht, dass die Führungskraft voreilige Zusagen macht, die ihre Verhandlungsposition schwächen.
Kostet die Kombination aus Anwalt und Outplacement-Berater nicht doppelt?
Auf den ersten Blick erscheinen zwei Berater teurer als einer. In der Praxis zeigt die Erfahrung das Gegenteil. Der Fachanwalt verhandelt typischerweise ein Trennungspaket, das seine Kosten um ein Vielfaches übersteigt. Das Outplacement-Budget ist nach § 3 Nr. 19 EStG steuerfrei und verkürzt die Zeit bis zur nächsten Position messbar. Rechnet man den Einkommensvorteil durch die schnellere Neupositionierung gegen die Kosten beider Berater, ergibt sich regelmäßig ein deutlich positives Ergebnis. Ein Rechenbeispiel: Der Anwalt verhandelt eine um 40.000 Euro höhere Abfindung und ein steuerfreies Outplacement-Budget von 25.000 Euro. Die Anwaltskosten betragen 8.000 Euro. Der Mandant findet dank Outplacement drei Monate schneller eine Position mit 180.000 Euro Jahresgehalt – das entspricht einem Einkommensvorteil von 45.000 Euro. Der Gesamtmehrwert übersteigt die kombinierten Beratungskosten bei Weitem.
Tauschen Anwalt und Outplacement-Berater Informationen über mich aus?
Nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Sowohl der Anwalt als auch der Outplacement-Berater unterliegen Vertraulichkeitspflichten gegenüber ihrem Mandanten. Der Anwalt ist darüber hinaus berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. In der Praxis gibt es Situationen, in denen ein gezielter Informationsaustausch sinnvoll ist – etwa wenn der Outplacement-Berater eine realistische Einschätzung zur Suchdauer abgibt, die der Anwalt in der Verhandlung zur Bemessung der Freistellungsdauer verwenden kann. Oder wenn der Anwalt den Berater über die genaue Reichweite des Wettbewerbsverbots informiert, damit dieser die Zielmarktanalyse entsprechend anpassen kann. Solche Informationsflüsse erfolgen immer auf Ihre Initiative oder mit Ihrer ausdrücklichen Freigabe. Es gibt keinen automatischen Datenaustausch.
Wie finde ich den richtigen Outplacement-Berater?
Vier Kriterien haben sich in meiner Praxis als entscheidend erwiesen. Erstens: Erfahrung mit Ihrer Hierarchieebene. Ein Berater, der hauptsächlich Fachkräfte und mittleres Management betreut, ist für einen Geschäftsführer selten die richtige Wahl. Fragen Sie nach konkreten Referenzen und Vermittlungserfolgen auf Ihrem Level. Zweitens: Persönliche Chemie. Sie werden Monate intensiv zusammenarbeiten, oft in emotional belastenden Phasen. Ein ausführliches Kennenlerngespräch ist unverzichtbar. Drittens: Transparenz über die Methodik. Seriöse Berater erklären ihren Beratungsprozess detailliert, bevor Sie sich verpflichten. Viertes Kriterium: Netzwerk in Ihrer Branche und auf Ihrer Zielmarktebene. Fragen Sie konkret, welche Kontakte der Berater zu relevanten Entscheidern hat. Ich empfehle, mindestens zwei bis drei Anbieter zu vergleichen und persönlich kennenzulernen, bevor Sie sich festlegen.
Kann mein Arbeitgeber den Outplacement-Berater bestimmen?
Rechtlich kann der Arbeitgeber im Aufhebungsvertrag festlegen, dass die Outplacement-Leistung durch einen bestimmten Anbieter erbracht wird. Aus Sicht der Führungskraft ist eine freie Anbieterwahl aber deutlich vorzuziehen. Es gibt mehrere handfeste Gründe: Der vom Arbeitgeber mandatierte Anbieter hat möglicherweise einen Interessenkonflikt, wenn er gleichzeitig andere Trennungsprojekte für denselben Arbeitgeber betreut. Die Standardprogramme großer Anbieter sind häufig auf Fachkräfte und mittleres Management zugeschnitten und nicht auf die spezifischen Anforderungen von Geschäftsführern oder Vorständen. Und die persönliche Passung zwischen Berater und Mandant ist bei einem zugewiesenen Berater nicht gewährleistet. Deshalb verhandle ich die freie Anbieterwahl als Standardbestandteil jeder Outplacement-Klausel, verbunden mit klaren Qualitätskriterien, die der gewählte Anbieter erfüllen muss.
Arbeiten Fachanwälte und Outplacement-Berater in der Praxis wirklich regelmäßig zusammen?
Häufiger als man vermuten würde, aber seltener als es für die Mandanten sinnvoll wäre. In meiner Kanzlei gehört die Zusammenarbeit mit Outplacement-Beratern seit über 20 Jahren zur etablierten Praxis. Ich kenne die relevanten Anbieter, ihre Stärken und ihre unterschiedlichen Arbeitsmethoden. Wenn ein Mandant einen Outplacement-Berater sucht, kann ich auf dieser Erfahrungsbasis eine fundierte Empfehlung geben. Aber nicht jeder Fachanwalt arbeitet so. Viele Anwälte konzentrieren sich ausschließlich auf die rechtliche Verhandlung und betrachten Outplacement als Nebensache, die der Mandant selbst organisieren soll. Und nicht jeder Outplacement-Berater hat Erfahrung in der strukturierten Zusammenarbeit mit Anwälten. Die gute Nachricht: Das Bewusstsein für den Mehrwert dieser Zusammenarbeit wächst auf beiden Seiten. Je mehr Führungskräfte diese Kombination aktiv einfordern, desto selbstverständlicher wird sie.
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