Wie hoch ist mein Anspruch auf Abfindung nach Kündigung?

Es gibt keinen pauschalen Anspruch auf eine bestimmte Höhe der Abfindung nach einer Kündigung. Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Alter des Arbeitnehmers.

Die Höhe einer Abfindung nach einer Kündigung ist gesetzlich also nicht festgelegt und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Häufig wird als Faustregel eine Abfindungshöhe von einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr genannt, dies ist aber nur ein Anhaltspunkt und keine gesetzliche Regelung. Auch der Kündigungsgrund und die finanzielle Lage des Unternehmens können die Höhe der Abfindung beeinflussen

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