Wie kann ein Mitglied des Betriebsausschusses sein Amt niederlegen oder abberufen werden?

Mitglieder des Betriebsausschusses können ihr Amt jederzeit niederlegen. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden und gilt mit sofortiger Wirkung.

Abberufung durch den Betriebsrat

Ein Betriebsausschussmitglied kann auch durch den Betriebsrat abberufen werden. Dies erfordert einen Beschluss mit der Mehrheit aller Betriebsratsmitglieder.

Fallbeispiel: Amtsniederlegung und Abberufung in einem großen Einzelhandelsunternehmen

Situation

In einem großen Einzelhandelsunternehmen gibt es einen Betriebsrat mit 20 Mitgliedern und einen Betriebsausschuss mit 7 Mitgliedern. Ein Mitglied des Betriebsausschusses hat beschlossen, sein Amt niederzulegen.

Rolle des Betriebsrats und des Betriebsausschusses

In diesem Fall erklärt das Mitglied des Betriebsausschusses schriftlich seinen Rücktritt, der sofort wirksam wird. Der Betriebsrat muss dann aus seiner Mitte ein neues Mitglied für den Betriebsausschuss wählen. Dieser Prozess gewährleistet die reibungslose und effektive Fortführung der Betriebsratsarbeit.

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