Eine betriebliche Übung kann durch den Arbeitgeber mittels Änderungskündigung, Änderungsvertrag oder durch eine neue, für den Arbeitnehmer ungünstigere betriebliche Übung beendet werden. Bei der Änderungskündigung ist jedoch eine Begründung nötig, wie bei einer normalen Kündigung. Ein Änderungsvertrag erfordert die Zustimmung des Arbeitnehmers und eine neue betriebliche Übung setzt den eindeutigen Willen des Arbeitgebers zur Änderung voraus.
Was ist eine Änderungskündigung?
Die Änderungskündigung ist eine Möglichkeit für den Arbeitgeber, die betriebliche Übung zu beenden. Sie setzt voraus, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis unter den bestehenden Bedingungen beendet und dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter geänderten, oft ungünstigeren Bedingungen anbietet.
Was ist ein Änderungsvertrag?
Ein Änderungsvertrag ist eine weitere Option zur Beendigung einer betrieblichen Übung. In diesem Fall bietet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen geänderten Arbeitsvertrag an, der die bisherige betriebliche Übung nicht mehr einschließt. Diese Methode erfordert jedoch die Zustimmung des Arbeitnehmers.
Wie wird eine neue betriebliche Übung etabliert?
Eine bestehende betriebliche Übung kann auch durch eine neue, für den Arbeitnehmer ungünstigere betriebliche Übung abgelöst werden. Dies setzt voraus, dass der Arbeitgeber seinen Willen zur Änderung der bisher bestehenden betrieblichen Übung eindeutig zum Ausdruck bringt.
Fallbeispiel: Beendigung einer betrieblichen Übung
Ein Arbeitgeber zahlt seit mehreren Jahren jedes Jahr zu Weihnachten eine Prämie an seine Arbeitnehmer. Dies ist eine betriebliche Übung geworden und die Arbeitnehmer haben einen rechtlichen Anspruch darauf. Der Arbeitgeber möchte diese Praxis nun beenden. Er kann dies durch eine Änderungskündigung tun und die Prämie aus den neuen Arbeitsverträgen entfernen. Alternativ könnte er einen Änderungsvertrag vorschlagen, obwohl es unwahrscheinlich ist, dass die Arbeitnehmer einem Vertrag zustimmen, der ihnen weniger Leistungen bietet. Eine dritte Möglichkeit besteht darin, eine neue betriebliche Übung zu etablieren, indem er zum Beispiel klar kommuniziert, dass die Weihnachtsprämie in den nächsten Jahren nicht mehr gezahlt wird.
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