Schritte des BEM-Prozesses
Ablauf und Umsetzung eines BEM folgen keinem starren Schema, haben sich aber in der Praxis in bestimmten Schritten bewährt:
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Feststellung des BEM-Falls: Die Personalabteilung oder Führungskraft überwacht die Fehlzeiten. Sobald ein Mitarbeiter im Zeitraum von 12 Monaten insgesamt mehr als 6 Wochen krank war, wird ein BEM-Fall identifiziert.
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Einladung und Aufklärung: Der Arbeitgeber erstellt ein Schreiben und lädt die betroffene Person zum BEM-Erstgespräch ein. Wichtig ist, dass dieses Einladungsschreiben alle erforderlichen Informationen enthält: Hinweis auf Ziel und Ablauf des BEM, Freiwilligkeit und Datenschutz. Der Mitarbeiter soll klar verstehen, dass das BEM ihm helfen soll und keine Nachteile entstehen, wenn er teilnimmt (oder auch ablehnt).
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Erstgespräch und Analyse: In einem ersten Treffen werden die Beteiligten (z.B. Mitarbeiter, BEM-Beauftragter, ggf. Betriebsrat) vorgestellt und der Ablauf erläutert. Man bespricht die gesundheitliche Situation, ohne dass der Mitarbeiter Details preisgeben muss, die er nicht teilen möchte. Wichtiger ist, gemeinsam zu erörtern, welche Art von Einschränkungen bestehen und welche Anforderungen der Arbeitsplatz stellt. Dieses vertrauliche Gespräch bildet die Grundlage, um Ansatzpunkte für Maßnahmen zu finden.
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Maßnahmenplanung: Auf Basis der Analyse werden konkrete Vorschläge entwickelt. Das können technische Hilfsmittel, Änderungen am Arbeitsplatz, Arbeitszeitmodifikationen, Angebote zur Gesundheitsförderung oder Weiterbildungen für einen alternativen Aufgabenbereich sein. Die Maßnahmen werden idealerweise in einer BEM-Vereinbarung festgehalten: Wer macht was bis wann? Hierbei kann es sinnvoll sein, den Betriebsarzt oder externe Beratungsstellen (Integrationsamt, Reha-Träger) einzubeziehen.
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Umsetzung und Begleitung: Die vereinbarten Schritte werden nun umgesetzt. Der BEM-Verantwortliche (oder das BEM-Team) überwacht die Durchführung und steht in engem Kontakt mit dem Mitarbeiter, um bei Bedarf nachzusteuern. Es ist ratsam, den Fortschritt schriftlich zu dokumentieren.
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Abschluss und Auswertung: Nach einer vereinbarten Zeit trifft man sich erneut, um zu evaluieren, ob die Maßnahmen erfolgreich waren. Idealerweise ist der Mitarbeiter wieder dauerhaft arbeitsfähig integriert. Falls nicht, wird offen besprochen, welche weiteren Optionen bestehen oder ob das BEM als gescheitert angesehen werden muss. In jedem Fall sollte der Abschluss dokumentiert werden. Gegebenenfalls kann später ein weiterer Nachsorge-Termin (Nachhaltigkeitsgespräch) folgen, um längerfristig den Erfolg zu sichern.
Tipps für ein erfolgreiches BEM
Für Führungskräfte und Personalverantwortliche ist es wichtig, das BEM nicht als reines Bürokratie-Programm abzuwickeln, sondern mit Augenmaß und Einfühlungsvermögen zu gestalten. Einige bewährte Vorgehensweisen:
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Klare interne Richtlinie: Legen Sie unternehmensintern fest, wie BEM abläuft – etwa in einer Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat. Zuständigkeiten, Verfahrensschritte und Datenschutzregelungen sollten klar definiert sein, damit jeder weiß, woran er ist.
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Sorgfältige Kommunikation: Vom Einladungsschreiben bis zum Abschlussgespräch sollte die Sprache verständlich und wertschätzend sein. Vermitteln Sie dem Mitarbeiter, dass es um Unterstützung geht, nicht um Kontrolle. Achten Sie insbesondere im Einladungsschreiben auf die gesetzlich geforderten Hinweise (Freiwilligkeit, Ziele, Datenverwendung), da Formfehler hier spätere Kündigungen angreifbar machen könnencmshs-bloggt.de.
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Datenschutz gewährleisten: Gesundheitliche Informationen sind sensibel. Holen Sie schriftliche Einwilligungen ein und bewahren Sie medizinische Unterlagen getrennt von der Personalakte in einer geschützten BEM-Akte aufcmshs-bloggt.de. Alle Beteiligten am BEM sind zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
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Betriebsrat und Experten einbeziehen: Ist ein Betriebsrat vorhanden, binden Sie ihn frühzeitig ein – nicht zuletzt, weil er Mitbestimmungsrechte beim Arbeitsschutz und bei personenbezogenen Daten hat. Auch externe Fachdienste (z.B. Integrationsämter, Krankenkassen, Unfallversicherungsträger) können wertvolle Unterstützung bieten, sei es durch Beratung oder finanzielle Hilfen für Anpassungen.
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Individuelle Lösungen fördern: Jedes BEM ist so unterschiedlich wie die Mitarbeiter selbst. Vermeiden Sie Schablonen-Lösungen. Nehmen Sie sich Zeit, wirklich passgenaue Maßnahmen zu finden, die der betreffenden Person helfen. Eine Versetzung in einen anderen Bereich mit entsprechender Schulung kann z.B. sinnvoller sein, als verzweifelt zu versuchen, den alten Arbeitsplatz unverändert beizubehalten.
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Nachhalten und aus Fehlern lernen: BEM ist ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess. Analysieren Sie, ob die eingeleiteten Maßnahmen den gewünschten Erfolg haben. Führen Sie bei Bedarf Nachgespräche und justieren Sie nach. Außerdem lohnt ein Blick auf Muster: Wenn etwa in einer Abteilung gehäuft BEM-Fälle auftreten, sollten Führungskräfte die Arbeitsbedingungen dort grundsätzlich unter die Lupe nehmen (Stichwort: Prävention).
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