Wie wird der Betriebsausschuss gebildet und wer kann Mitglied werden?

Gemäß § 27 BetrVG muss ein Betriebsrat mit neun oder mehr Mitgliedern einen Betriebsausschuss bilden. Die genaue Zusammensetzung des Ausschusses variiert je nach Anzahl der Betriebsratsmitglieder.

Wahl der Mitglieder des Betriebsausschusses

Die Mitglieder des Betriebsausschusses werden vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl gewählt. Dabei wird zwischen dem Betriebsratsvorsitzenden, dessen Stellvertreter und weiteren Ausschussmitgliedern unterschieden.

Fallbeispiel: Die Bildung eines Betriebsausschusses in einer größeren Firma

Situation

Stellen Sie sich eine große Firma mit einem Betriebsrat von 20 Mitgliedern vor. Der Betriebsrat muss zahlreiche Aufgaben erfüllen und benötigt Unterstützung, um effektiv zu arbeiten.

Rolle des Betriebsausschusses

In diesem Fall bildet der Betriebsrat einen Betriebsausschuss, bestehend aus dem Betriebsratsvorsitzenden, dessen Stellvertreter und fünf weiteren Ausschussmitgliedern. Diese werden in geheimer Wahl vom Betriebsrat gewählt. Der Betriebsausschuss übernimmt die laufenden Geschäfte des Betriebsrats und unterstützt bei organisatorischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben.

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