Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Formel für die Berechnung einer Abfindung bei Kündigung. Ein häufig angewendetes Prinzip ist jedoch die Formel „ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr“. Dies dient jedoch nur als Richtlinie und die tatsächliche Abfindung kann je nach Einzelfall variieren.
Ein Zahlenspiel: Wie wird die Höhe der Abfindung berechnet?
Die Berechnung der Abfindung ist ähnlich wie das Schätzen der Anzahl von Bonbons in einem Glas – es gibt keine exakte Wissenschaft dahinter, aber es gibt bestimmte Richtlinien, die helfen können.
Gibt es eine allgemeine Formel zur Berechnung der Abfindung?
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Formel, aber in der Praxis hat sich eine Faustregel etabliert: Ein halbes Monatsgehalt für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit. Doch diese ist nicht in Stein gemeißelt und kann je nach Einzelfall variieren.
Wie flexibel ist diese Formel in der Realität?
Die tatsächliche Höhe der Abfindung kann variieren, je nach Verhandlungsgeschick, den Umständen der Kündigung und anderen Faktoren. Daher sollte man sich nicht ausschließlich auf diese Faustformel verlassen.
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