Woher weiß ich, ob für mich ein Tarifvertrag gilt und was darin steht?

Wann fällt ein Arbeitsverhältnis unter den Tarifvertrag?

Ob ein Tarifvertrag für Ihr Arbeitsverhältnis gilt, hängt von der Tarifbindung ab. Hinweise finden Sie oft im Arbeitsvertrag selbst – viele Verträge enthalten eine Klausel wie „Die Arbeitsbedingungen richten sich nach dem Tarifvertrag X“. Auch in einer Einstellungszusage oder im Stellenangebot wird manchmal erwähnt, wenn eine Stelle „nach Tarif“ vergütet wird. Falls das nicht klar ist, können Sie in Ihrer Personalabteilung oder beim Betriebsratnachfragen. Der Betriebsrat weiß in der Regel, ob das Unternehmen tarifgebunden ist und welcher Tarifvertrag angewendet wird. Auch die Gewerkschaft, die für Ihre Branche zuständig ist, kann Auskunft geben, wenn Sie Mitglied sind.

Wenn ein Tarifvertrag gilt, haben Sie als Beschäftigter das Recht, dessen Inhalt zu erfahren. Tarifverträge sind nicht geheim – der Arbeitgeber muss einen im Betrieb gültigen Tarifvertrag zugänglich machen (z. B. auslegen oder elektronisch bereitstellen). Viele Tarifverträge sind auch online einsehbar, etwa auf den Webseiten der Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände, teils sogar im Bundesanzeiger oder Tarifregister. Als Gewerkschaftsmitglied können Sie sich den aktuellen Tarifvertrag zuschicken lassen oder herunterladen. Der Inhalt eines Tarifvertrags kann allerdings recht umfangreich und technisch sein (mit Tabellen für Lohngruppen etc.). Bei Fragen dazu können Ihnen Gewerkschaftsvertreter oder der Betriebsrat helfen, die Regelungen richtig zu interpretieren. Wichtig zu wissen: Tarifverträge regeln die Mindestbedingungen – Ihr Arbeitgeber darf (und tut das auch oft) freiwillig darüber hinausgehende Leistungen gewähren. Aber unterschreiten darf er die Tarifstandards bei Tarifbindung nicht.