Altersteilzeit im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Altersteilzeit – Flexibel in den Ruhestand

Für viele Arbeitnehmer stellt die Altersteilzeit eine attraktive Möglichkeit dar, den Übergang in den Ruhestand gleitend zu gestalten. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zu den Modellen, gesetzlichen Grundlagen und Vorteilen der Altersteilzeit. Die Kanzlei Pöppel Rechtsanwälte steht Ihnen dabei als kompetenter Partner zur Seite.

Was ist Altersteilzeit?
Altersteilzeit ermöglicht Arbeitnehmern, in den letzten Jahren ihres Berufslebens die Arbeitszeit zu reduzieren und gleichzeitig den Übergang in die Rente vorzubereiten. Diese spezielle Teilzeitregelung wurde eingeführt, um Arbeitsplätze für jüngere Arbeitnehmer zu schaffen und älteren Mitarbeitern einen gleitenden Ausstieg zu ermöglichen.

Formen der Altersteilzeit
Das Reduktionsmodell (Kontinuitätsmodell) sieht eine gleichmäßige Reduzierung der Arbeitszeit vor. Das Blockmodell hingegen teilt die Altersteilzeit in eine Arbeitsphase und eine Freistellungsphase auf. Beide Modelle bieten Vor- und Nachteile, je nach den individuellen Bedürfnissen und der Planung des Arbeitnehmers.

Gesetzliche Regelungen zur Altersteilzeit
Die rechtlichen Grundlagen sind im Altersteilzeitgesetz (AltTZG) verankert. Ergänzende Vorschriften finden sich im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Die Regelungen betreffen unter anderem die Berechnung des Arbeitsentgelts und die soziale Absicherung.

Die Rolle des Fachanwalts für Arbeitsrecht
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann bei der Gestaltung von Altersteilzeitverträgen unterstützen und sicherstellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Zudem hilft er, Konflikte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu vermeiden oder zu lösen.

Arbeitsrecht allgemein und Altersteilzeit
Altersteilzeit steht in enger Verbindung mit anderen arbeitsrechtlichen Regelungen wie Kündigungsschutz, Tarifverträgen und betrieblicher Mitbestimmung. Ein tiefgehendes Verständnis des Arbeitsrechts ist entscheidend, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Die Kanzlei Pöppel Rechtsanwälte
Mit langjähriger Erfahrung und Spezialisierung im Arbeitsrecht bietet die Kanzlei Pöppel maßgeschneiderte Lösungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wir begleiten Sie bei der Planung und Umsetzung Ihrer Altersteilzeit und vertreten Ihre Interessen kompetent.

FAQs zur Altersteilzeit

Wer hat Anspruch?

Arbeitnehmer ab 55 Jahren können mit ihrem Arbeitgeber eine Altersteilzeit vereinbaren, vorausgesetzt, dass eine entsprechende Regelung im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im individuellen Arbeitsvertrag existiert. Zudem muss der Arbeitnehmer mindestens drei der letzten fünf Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein​​.

Welche Vorteile bringt Altersteilzeit?

Altersteilzeit bietet einen schrittweisen Übergang in den Ruhestand und erleichtert die körperliche und psychische Entlastung der Beschäftigten. Gleichzeitig wird das Einkommen abgesichert und Rentenansprüche werden durch gesetzliche Aufstockungen aufgestockt, sodass keine wesentlichen finanziellen Einbußen entstehen​​.

Wie wird das Einkommen berechnet?

Das Einkommen basiert auf der vereinbarten Teilzeitvergütung, die durch gesetzliche Aufstockungsbeträge ergänzt wird. In der Regel wird das reduzierte Gehalt um mindestens 20 % aufgestockt. Die Arbeitgeber zahlen außerdem weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung auf Basis von mindestens 90 % des bisherigen Bruttoeinkommens​​.

Welche Absicherungen gibt es?

  • Insolvenzsicherung: Arbeitgeber sind verpflichtet, das angesammelte Wertguthaben gegen Insolvenz abzusichern. Dies geschieht in der Regel über Treuhandmodelle oder Versicherungen.
  • Rentenbeiträge: Auch während der Altersteilzeit zahlt der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge auf Grundlage des vollen Gehalts (meistens mindestens 90 % des letzten Bruttogehalts)​​.

Was passiert bei Insolvenz des Arbeitgebers?

Das Wertguthaben des Arbeitnehmers muss gegen Insolvenz abgesichert sein. Sollte der Arbeitgeber zahlungsunfähig werden, greift die Insolvenzsicherung, die gewährleistet, dass der Arbeitnehmer die angesammelten Guthaben nicht verliert und die Altersteilzeit wie geplant fortgesetzt werden kann​​.

Wie erfolgt die Aufteilung der Arbeitszeit während der Altersteilzeit?

Die Altersteilzeit kann im Gleichverteilungsmodell oder im Blockmodell gestaltet werden:

  • Gleichverteilungsmodell: Der Arbeitnehmer reduziert seine Arbeitszeit gleichmäßig über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit. Beispiel: Ein Vollzeitbeschäftigter arbeitet statt 40 nur noch 20 Stunden pro Woche.
  • Blockmodell: Hier wird die Altersteilzeit in zwei gleich lange Phasen aufgeteilt:
    • Arbeitsphase: Der Arbeitnehmer arbeitet wie gewohnt in Vollzeit und baut ein Wertguthaben auf.
    • Freistellungsphase: Der Arbeitnehmer wird von der Arbeit freigestellt, wobei das vorher angesparte Wertguthaben ausgezahlt wird.
      Beispiel: Bei einer dreijährigen Altersteilzeit arbeitet der Arbeitnehmer in den ersten 18 Monaten weiterhin 40 Stunden pro Woche und ist in den darauffolgenden 18 Monaten vollständig freigestellt.

Welche steuerlichen Auswirkungen hat die Altersteilzeit?

Die steuerlichen Auswirkungen der Altersteilzeit ergeben sich durch die reduzierte Arbeitszeit und die Aufstockungsbeträge des Arbeitgebers:

  • Aufstockungsbeträge: Der Arbeitgeber stockt das reduzierte Einkommen gesetzlich auf, mindestens um 20 %. Diese Beträge sind steuerpflichtig, jedoch sozialversicherungsfrei, wodurch die Abgabenbelastung insgesamt geringer ist.
  • Progressionsvorteil: Da das Gesamteinkommen in der Altersteilzeit in der Regel niedriger ausfällt, profitiert der Arbeitnehmer oft von einem geringeren Steuersatz.
  • Rentenversicherungsbeiträge: Die Beiträge des Arbeitgebers zur Rentenversicherung (mindestens 90 % des Bruttoentgelts) erhöhen die Rentenansprüche, ohne die Steuerlast signifikant zu erhöhen.
    Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der zuvor 4.000 € brutto verdiente, erhält durch Altersteilzeit 2.000 € aus Teilzeitarbeit und zusätzliche 800 € an steuerpflichtigen Aufstockungsbeträgen. Sein Gesamteinkommen sinkt, wodurch er weniger Einkommensteuer zahlt.

Kann der Arbeitgeber die Altersteilzeit ablehnen?

Der Arbeitgeber kann die Altersteilzeit ablehnen, wenn:

  • Keine tarifvertraglichen oder betrieblichen Regelungen existieren, die den Anspruch des Arbeitnehmers festlegen.
  • Betriebliche Gründe gegen die Reduzierung der Arbeitszeit sprechen, wie z. B. Personalmangel oder erhöhte Kosten.
    Beispiel: Ein mittelständisches Unternehmen, das keine tarifliche Regelung zur Altersteilzeit hat, kann die Vereinbarung ablehnen, wenn keine wirtschaftliche Möglichkeit besteht, die Aufgaben des Arbeitnehmers anderweitig zu verteilen.
  • Allerdings: Existiert ein tarifvertraglicher Anspruch, ist der Arbeitgeber verpflichtet, diesem nachzukommen. Betriebsräte können in solchen Fällen beratend und vermittelnd eingreifen.

Was passiert, wenn der Arbeitnehmer während der Altersteilzeit krank wird?

Während der Altersteilzeit gelten dieselben arbeitsrechtlichen Regeln wie bei regulären Arbeitsverhältnissen:

  • In der Arbeitsphase: Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für maximal sechs Wochen. Danach greift das Krankengeld der Krankenkasse. Beispiel: Ein Arbeitnehmer arbeitet 20 Stunden pro Woche und erhält sein reduziertes Gehalt weiterhin.
  • In der Freistellungsphase: Krankheit hat keine Auswirkungen auf das Einkommen, da die Auszahlung des Wertguthabens davon unabhängig ist. Die Freistellungsphase gilt als „vorgezogener Ruhestand“. Beispiel: Ist ein Arbeitnehmer während der Freistellung krank, bleibt die Zahlung aus dem Wertguthaben unberührt.

Wie wirkt sich Altersteilzeit auf die Rentenberechnung aus?

Altersteilzeit sorgt durch gesetzlich vorgeschriebene Aufstockungsbeträge dafür, dass die Rentenansprüche weitgehend erhalten bleiben:

  • Beitragsgrundlage: Arbeitgeber müssen mindestens 90 % des letzten Bruttoeinkommens als Basis für die Rentenversicherungsbeiträge heranziehen. Dadurch bleibt die Rentenberechnung nahezu auf Vollzeitniveau.
  • Beispielrechnung:
    • Vor Altersteilzeit: Bruttoeinkommen 4.000 €, Rentenbeiträge auf Basis von 4.000 €.
    • Während Altersteilzeit: Reduziertes Gehalt 2.000 €, aber Beiträge auf Basis von 3.600 € (90 % von 4.000 €).
  • Langfristige Wirkung: Durch die höhere Beitragsgrundlage bleiben die Rentenpunkte, die für die spätere Rentenhöhe entscheidend sind, nahezu konstant.

Fallbeispiele zur Altersteilzeit

Fallbeispiel 1: Blockmodell – Herr Meier

Herr Meier, 58 Jahre alt, möchte mehr Freizeit, um sich auf den Ruhestand vorzubereiten. Er vereinbart mit seinem Arbeitgeber das Blockmodell der Altersteilzeit. Dabei arbeitet Herr Meier in den ersten zwei Jahren weiterhin 40 Stunden pro Woche in Vollzeit (Ansparphase). Die Vergütung bleibt durch die gesetzliche Aufstockung auf 70 % seines bisherigen Nettoverdienstes gesichert. Anschließend genießt Herr Meier zwei Jahre vollständige Freistellung (Freistellungsphase), bevor er regulär in den Ruhestand eintritt. Während der Freistellungsphase bleibt seine finanzielle Absicherung bestehen, und Rentenbeiträge werden durch den Arbeitgeber auf Basis von 90 % seines bisherigen Gehalts weitergezahlt.


Fallbeispiel 2: Reduktionsmodell – Frau Schulze

Frau Schulze, 60 Jahre alt, bevorzugt eine schrittweise Reduzierung ihrer Arbeitszeit. Sie entscheidet sich für das Reduktionsmodell der Altersteilzeit und arbeitet bis zu ihrem Renteneintritt nur noch 20 Stunden pro Woche. Ihr Gehalt wird entsprechend reduziert, aber durch gesetzliche Aufstockungsbeträge wird ihr Einkommen auf mindestens 70 % ihres bisherigen Nettoverdienstes ergänzt. Zudem zahlt der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge auf Grundlage von mindestens 90 % ihres letzten Vollzeitgehalts. Diese flexible Arbeitszeitgestaltung ermöglicht Frau Schulze eine bessere Balance zwischen Arbeit und Freizeit, ohne wesentliche finanzielle Nachteile.


Fallbeispiel 3: Frühzeitige Freistellung – Herr Wagner

Herr Wagner, 57 Jahre alt, möchte früher in den Ruhestand gehen, aber finanziell abgesichert bleiben. Er vereinbart mit seinem Arbeitgeber eine Altersteilzeit im Blockmodell, wobei die Ansparphase nur ein Jahr beträgt. Danach genießt er drei Jahre Freistellung. Da er die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, profitiert Herr Wagner von der insolvenzgesicherten Wertguthabenregelung, die sein Einkommen während der Freistellung garantiert.


Fallbeispiel 4: Flexible Arbeitszeitgestaltung – Frau Becker

Frau Becker, 59 Jahre alt, arbeitet in der Pflegebranche. Aufgrund der körperlichen Belastung entscheidet sie sich für ein gleitendes Modell der Altersteilzeit. Hierbei reduziert sie ihre Arbeitszeit jährlich um 20 %, arbeitet also zunächst 32 Stunden pro Woche, im zweiten Jahr 24 Stunden und schließlich 16 Stunden. Ihr Gehalt wird entsprechend angepasst, aber durch die gesetzliche Aufstockung und zusätzliche Rentenbeiträge bleibt sie finanziell abgesichert.


Fallbeispiel 5: Weiterbeschäftigung nach Altersteilzeit – Herr Lehmann

Herr Lehmann, 61 Jahre alt, möchte trotz Altersteilzeit seine berufliche Expertise einbringen. Er einigt sich mit seinem Arbeitgeber auf ein Modell, bei dem er nach Ablauf der Altersteilzeit in Form eines Minijobs weiterarbeitet. Während der Altersteilzeit reduziert er seine Arbeitszeit auf 50 % und erhält das aufgestockte Gehalt. Nach Eintritt in den Ruhestand bleibt er weiterhin aktiv und verdient sich zusätzlich etwas dazu, ohne seine Altersrente zu beeinträchtigen.

Die Kanzlei Pöppel Rechtsanwälte steht Ihnen bei Fragen zur Altersteilzeit zur Seite.