Anfechtung der Betriebsratswahl im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.
Der Betriebsrat ist die demokratisch gewählte Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen im Betrieb. Sie werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt. Ist es jedoch bei der Wahl zu einer wesentlichen Unregelmäßigkeit gekommen, so kann die Wahl angefochten werden.
Anfechtungsgrund
Die Wahlanfechtung ist im § 19 Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Danach kann eine Betriebsratswahl angefochten werden, „…, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden ist und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, …“. Zum einen unterscheidet also das Gesetz zwischen den Einzelnen Bereiche der Wahl, nämlich dem Wahlrecht und der Wählbarkeit auf der einen Seite und dem Wahlverfahren auf der anderen Seite. Dabei sagt das Gesetz selbst nichts darüber, was wesentliche Vorschriften der Betriebsratswahl sind.
Anerkannt in der Rechtsprechung ist aber, dass die Missachtung von gesetzlich zwingenden Vorschriften in der Regel die Verletzung einer wesentlichen Vorschrift bedeutet. Ist dagegen eine Sollbestimmung des Gesetzes verletzt worden, stellt die regelmäßig nur dann einen Anfechtungsgrund dar, wenn für die Abweichung kein wichtiger Grund bestanden hat.
In der Rechtsprechung ist als wesentlicher Vorschrift des Wahlrechts z.B. anerkennt worden: Die Nichtzulassung von Wahlberechtigten Arbeitnehmern zur Betriebsratswahl bzw. auch die Zulassung von Arbeitnehmern zur Wahl, die nicht wahlberechtigt gewesen sind oder auch die Aufnahme von nicht wählbaren Arbeitnehmerinnen (Passives Wahlrecht) auf die Wahlliste.
Als Beispiele für wesentliche Vorschriften im Wahlverfahren wären zu nennen: Das Fehlen einer Wählerliste; fehlenden Bekanntgabe der Wahlzeit bzw. deren Änderung, ohne das die Änderungen ausreichend bekannt gegeben werden; die Nichtbekanntgabe des Ortes und/oder Zeitpunktes der Stimmauszählung; die Bestellung eines Wahlvorstandes durch einen nicht mehr amtierenden Betriebsrat.
Wenn also eine wesentliche Vorschrift verletzt ist und es nicht zu einer Berichtigung gekommen ist, ist die Wahl anfechtbar. Jedoch muss beachtet werden, dass dies noch nicht für eine erfolgreiche Anfechtung genügt. Vielmehr muss der Verstoß sich auch auf das Wahlergebnis ausgewirkt haben können.
Anfechtungsberechtigung und Anfechtungsfrist
Nicht jedermann kann eine Betriebsratswahl anfechten. Das Gesetz bestimmt, dass die Wahl vom nur von mindestens drei Wahlberechtigten, dem Arbeitgeber oder durch einen im Betrieb vertretene Gewerkschaft möglich ist.
Zu beachten ist insbesondere die Frist von zwei Wochen für die Wahlanfechtung. Die Frist beginnt mit dem Tage der Bekanntgabe des Wahlergebnisses durch den Wahlvorstand. Insofern ist Eile geboten, will man eine Betriebsratswahl erfolgreich anfechten.
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Fallbeispiel
Kündigung
Sehr oft haben Kündigungen Schwächen, die ein erfolgreiches Kündigungsschutzverfahrens erwarten lassen. Dabei handelt es sich oft um Formfehler oder fehlerhafte Begründungen, nichts auf den ersten Blick unbedingt bedeutsames. Ein Fehler in der Anhörung des Betriebsrats kann ebenso zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen, wie ein „übersehenes“ und damit nicht berücksichtigtes Kind bei der Sozialauswahl. Dies kommt z.B. vor, wenn bei geschiedenen Eltern jeder Elternteil zwei 0,5 Kinderfreibeträge also in der Summe genau ein Kind auf der „Steuerkarte“ eingetragen hat. In Wirklichkeit aber zwei Kinder vorhanden sind.
Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen vom Arbeitgeber nicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden und Angaben nicht überprüft wurden.
Im Ergebnis gehen für den kündigenden Arbeitgeber viele Verfahren in Kündigungssachen teuer zu Ende, weil die an sich unwichtige formale Voraussetzung gefehlt hat. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine unvollständige Anhörung des Betriebsrats viele Kündigungen kippen.
Diese Schwächen und Angriffspunkte einer Kündigung bemerken oft nur die echten Profis, weil manche Fehler im Detail liegen oder versteckt sind. Nur wenn man weiß, wonach man suchen muss, kann man es auch finden. Das macht den Besuch beim Fachanwalt für Arbeitsrecht fast ausnahmslos sinnvoll.
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Welche Unterlagen werden für einen Kündigungsschutzprozess benötigt?
Wer eine Kündigung erhält, ist dieser grundsätzlich nicht schutzlos ausgeliefert.
Denn im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens kann die Kündigung vor dem Arbeitsgericht auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.
Ein Kündigungsschutzverfahren ist für viele Arbeitnehmer häufig ein Mythos. Jeder wird wohl schon einmal davon gehört haben, den genauen Ablauf jedoch nicht kennen.
Generell benötigt man für einen Kündigungsschutzprozess keinen Anwalt (Anwaltszwang herrscht erst ab dem Landesarbeitsgericht), die Kündigungsschutzklage kann man als Arbeitnehmer theoretisch selbst vor dem Arbeitsgericht einlegen…WEITERLESEN
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Personalgespräch: Heimliche Aufzeichnung führt zur Kündigung
Als der Arbeitgeber und der Betriebsrat zum Personalgespräch luden, zeichnete ein Arbeitnehmer die im diesem Rahmen gesprochenen Worte auf. Diese Verletzung der Persönlichkeitsrechte führte zur fristlosen Kündigung. Dass diese auch rechtmäßig ist, entschied das Hessische Landesarbeitsgericht in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil.
Zu dem Personalgespräch kam es, weil dem Arbeitnehmer vorgeworfen wurde, seine Kollegen beleidigt und sogar verbal bedroht zu haben. So hatte er einen Teil seiner Kollegen in einer E-Mail als „low performer“ und „faule Mistkäfer“ bezeichnet. Hierfür kassierte er zunächst eine Abmahnung….WEITERLESEN
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Verdachtskündigung
Das besondere und an sich unglaubliche an einer Verdachtskündigung ist, dass auch eine im Nachhinein erwiesene Unschuld unter Umständen nicht vor der Kündigung schützen kann. Darum muss man schon beim leisesten Schein, dass es sich in Richtung einer Verdachtskündigung bewegen könnte, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.
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Vor einigen Jahren weckte das Phänomen Whistleblowing zum ersten Mal das weltweite Interesse: Im Jahre 2013 übergab der ehemalige CIA- und NSA-Mitarbeiter Edward Snowden der Presse in Hongkong unzählige geheime Dokumente. Dadurch machte er die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch Programme britischer und amerikanischer Geheimdienste öffentlich. Die NSA-Affaire war eine der Folgen seiner Enthüllungen. Snowden lebt jetzt in Russland mit ungeklärter Zukunft. Seine Lebensgeschichte diente drei Jahre später als Vorlage für einen deutsch-amerikanischen Kinofilm („Snowden“). Während die einen den berühmten Whistleblower als Helden feiern, verachten ihn die anderen als Verräter und Nestbeschmutzer… Weiterlesen
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