Anfechtung der Betriebsratswahl im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Der Betriebsrat ist die demokratisch gewählte Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen im Betrieb. Sie werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt. Ist es jedoch bei der Wahl zu einer wesentlichen Unregelmäßigkeit gekommen, so kann die Wahl angefochten werden.

Anfechtungsgrund

Die Wahlanfechtung ist im § 19 Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Danach kann eine Betriebsratswahl angefochten werden, „…, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden ist und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, …“.  Zum einen unterscheidet also das Gesetz zwischen den Einzelnen Bereiche der Wahl, nämlich dem Wahlrecht und der Wählbarkeit auf der einen Seite und dem Wahlverfahren auf der anderen Seite. Dabei sagt das Gesetz selbst nichts darüber, was wesentliche Vorschriften der Betriebsratswahl sind.

Anerkannt in der Rechtsprechung ist aber, dass die Missachtung von gesetzlich zwingenden Vorschriften in der Regel die Verletzung einer wesentlichen Vorschrift bedeutet. Ist dagegen eine Sollbestimmung des Gesetzes verletzt worden, stellt die regelmäßig nur dann einen Anfechtungsgrund dar, wenn für die Abweichung kein wichtiger Grund bestanden hat.

In der Rechtsprechung ist als wesentlicher Vorschrift des Wahlrechts z.B. anerkennt worden: Die Nichtzulassung von Wahlberechtigten Arbeitnehmern zur Betriebsratswahl bzw. auch die Zulassung von Arbeitnehmern zur Wahl, die nicht wahlberechtigt gewesen sind oder auch die Aufnahme von nicht wählbaren Arbeitnehmerinnen (Passives Wahlrecht) auf die Wahlliste.

Als Beispiele für wesentliche Vorschriften im Wahlverfahren wären zu nennen: Das Fehlen einer Wählerliste; fehlenden Bekanntgabe der Wahlzeit bzw. deren Änderung, ohne das die Änderungen ausreichend  bekannt gegeben werden; die Nichtbekanntgabe des Ortes und/oder Zeitpunktes der Stimmauszählung; die Bestellung eines Wahlvorstandes durch einen nicht mehr amtierenden Betriebsrat.

Wenn also eine wesentliche Vorschrift verletzt ist und es nicht zu einer Berichtigung gekommen ist, ist die Wahl anfechtbar. Jedoch muss beachtet werden, dass dies noch nicht für eine erfolgreiche Anfechtung genügt. Vielmehr muss der Verstoß sich auch auf das Wahlergebnis ausgewirkt haben können.

Anfechtungsberechtigung und Anfechtungsfrist

Nicht jedermann kann eine Betriebsratswahl anfechten. Das Gesetz bestimmt, dass die Wahl vom nur von mindestens drei Wahlberechtigten, dem Arbeitgeber oder durch einen im Betrieb vertretene Gewerkschaft möglich ist.

Zu beachten ist insbesondere die Frist von zwei Wochen für die Wahlanfechtung. Die Frist beginnt mit dem Tage der Bekanntgabe des Wahlergebnisses durch den Wahlvorstand. Insofern ist Eile geboten, will man eine Betriebsratswahl erfolgreich anfechten.

 width=

Anfechtsungsgrund/ Bild: Unsplash.com


Mehr zum Thema Betriebsrat und Arbeitsrecht: BetriebsratsschulungBetriebsvereinbarungBetriebsverfassungsgesetzSozialplan ArbeitsrechtSozialplan KündigungSozialplan AufhebungsvertragSozialplan MitbestimmungSozialplanabfindungInteressenausgleichLeistungsbedingte Kündigungkrankheitsbedingte Kündigung Ordentliche Kündigung


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch interessant: 

Betriebsstillegung

Unter einer Betriebsstilllegung versteht man die endgültige Aufgabe des Betriebszweckes bzw. die Auflösung der Betriebsorganisation. Eine nur vorübergehende Produktionseinstellung erfüllt jedoch nicht die Voraussetzungen der Betriebsstilllegung.

Unter Betrieb ist dabei die räumlich- organisatorische Einheit zu verstehen, also beispielsweise ein Produktionsbetrieb. Nicht zu verwechseln sind dabei die Begriffe Betrieb und Unternehmen, da der Unternehmer oder das Unternehmen grundsätzlich nur der Träger des Betriebes ist. Unternehmen können sich somit von eigenen Betrieben trennen, sodass es zu einer einzelnen Betriebsstilllegung kommt, das Unternehmen jedoch weiterbesteht… Weiterlesen

 width=

Betriebsstillegung/ Bild: Unsplash.com


Mehr zum Thema Arbeitsrecht: KSchGbetriebsbedingte Änderungskündigung –  DirektionsrechtGrafikationArbeitsrecht im HandelArbeitsvertrag ArbeitszeitmodelleKündigung CoronaCorona Arbeitsrecht Personenbedingte KündigungFormfehler KündigungSonderkündigungsschutz Gefahrgutbeauftragte Kündigungsschutz Probezeit SchwangerschaftSonderkündigungsschutz BRSonderkündigungsschutz wahlbewerber 


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch interessant:

Kündigung in der Probezeit

In der Probezeit gelten für eine Kündigung einige besondere Voraussetzungen. Eine Kündigung kann in der Probezeit grundsätzlich grundlos erfolgen. Der Arbeitgeber muss zwar einen Grund für die Kündigung haben, diesen muss er gegenüber dem Arbeitnehmer allerdings nicht benennen.

Abweichende Regelungen für die Kündigungsfrist

Abweichende Regelungen gelten in der Probezeit auch für die Kündigungsfrist. Bei einer Probezeit von bis zu sechs Monaten beträgt die Kündigungsfrist in der Regel zwei Wochen. Eine Verkürzung dieser Frist jedoch nicht möglich. Wichtig: die Kündigungsfrist gilt für beide Parteien. Schließlich ist Sinn der Probezeit, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber besser kennenlernen können….WEITERLESEN

 width=

Kündigung wegen der Probezeit/ Bild: Unsplash.com/ Alejandro Escamilla


Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Personalrat KündigungsschutzSonderkündigungsschutz StörfallbeauftragteKündigungsschutz StrahlenschutzbeauftragteSozialplan ArbeitsrechtSozialplankündigungAufhebungsvertrag bei SozialplanSozialplan Mitbestimmung – ArbeitsverweigerungGermanwings EntlassungenAirline ArbeitsrechtKündigung ArbeitsrechtHamburger Fachanwälte für Arbeitsrecht


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch interessant:

Kündigung wegen Beleidigung: „soziale Arschlöcher“

Ein langjähriger Arbeitnehmer bei einem Familienunternehmens bezeichnete seine Vorgesetzten als „soziale Arschlöcher“. Hierfür kassierte er eine fristlose Kündigung, gegen die er eine Kündigungsschutzklage erhob. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein urteile nun, dass die fristlose Kündigung zurecht ausgesprochen wurde.

Der 62-jährige Arbeitnehmer war seit 23 Jahren bei einem kleinen, familiengeführten Gas- und Wasserinstallateurbetrieb angestellt. Auslöser für einen Streit war eine Frage an den Senior Chef, Vater des aktuellen Geschäftsführers, welche aus Sicht des Mitarbeiters sarkastisch, provozierend und nicht zielführend beantwortet wurde. So soll der Installateur als Antwort auf seine fachbezogene Frage lediglich darauf hingewiesen worden sein, sich ein Bauteil entweder zu „schnitzen“ oder das Problem als ehemaliger Seemann durch „verschiedenen Knoten“ zu lösen. Der Junior-Chef, welcher das Gespräch mitbekam, soll diesen Umgang miteinander als „Kindergarten“ bezeichnet haben. WEITERLESEN

 width=

Kündigung wegen Beleidigung: „soziale Arschlöcher“/ Bild: Unsplasl.com/ Craig Whitehead


Profis im Kündigungsschutz: Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in WandsbekRechtsanwalt für Arbeitsrecht in Husum  Rechtsbeistand bei Kündigung in Husum Rechtsbeistand bei Kündigung in WilhelmsburgKanzlei für Arbeitsrecht in AlsterdorfKanzlei für Arbeitsrecht in BergedorfFachanwalt für Kündigung in Kiel Fachanwalt für Kündigung in FlensburgAnwalt für Kündigungsschutz in Wilhelmsburg Anwalt Arbeitsrecht Barmbek


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Mehr zum Thema Recht:Arbeitnehmer im Aufsichtsrat Sonderkündigungsschutz Beratung Coaching MobbinghandlungenElterngeld plusElternzeit beide ElternRente wegen Minderung der ErwerbsfähigkeitFASI Kündigungsschutz  Gefahrgutbeauftragte Kündigungsschutz Schwanger in der Probezeit KündigungsschutzSonderkündigungsschutz Betriebsrat


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch Interessant:

Kündigungsschutz

Nahezu jede Kündigung bringt den Gekündigten in eine besondere Situation. Denn unabhängig davon, ob er mit der Arbeit glücklich war oder nicht, birgt die Kündigung immer die Gefahr des sozialen Abstiegs und erzeugt so – nicht ganz unberechtigt – Existenzängste.

In den letzten Jahren ist folgerichtig zu beobachten, daß die Neigung der Arbeitnehmer, einer Beendigung gegen Abfindung zuzustimmen, deutlich zugenommen hat. Insbesondere ältere Arbeitnehmer neigen dazu, lange und ausdauernd um den Arbeitsplatz zu kämpfen. Dies hat seinen Grund natürlich auch in den Veränderungen beim Arbeitslosengeld und insbesondere bei den Hartz IV-Gesetzen…WEITERLESEN

 width=

Kündigungsschutz/ Bild: Unsplash.com


Mehr zum Thema Recht: Kündigungsschutz Kandidat BetriebsratswahlKündigungsschutz PersonalratStörfallbeauftragteStrahlenschutzbeauftragteArbeitsrecht in der BahnArbeitsrechtsachenCorona Kündigung Corona Arbeitsrecht Abfallbeauftragter Kündigungsschutz–  Arbeitsverweigerung  Diskriminierung wegen AlterGegen DiskriminierungDefinition Arbeiter 


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch interessant:

Strahlenschutzbeauftragter

Die „SSB“ gehören zu den sog. „Betriebsbeauftragten“. In ihrer Funktion nehmen sie die fachliche Vertretung für die Strahlenschutzverantwortlichen wahr. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, müsse sie von einem Unternehmen ernannt werden, dass mit radioaktiven Substanzen arbeitet. Die SSB haben besondere Sachkunde im Umgang mit diesen Stoffen. Ihre Rechte und Pflichten sind in den § 32 StrlSchV bzw. § 14 RöV geregelt. In § 32 Abs. 5 StrlSchV ist ein „Behinderungs-und Benachteiligungsverbot“ geregelt. Danach dürfen die SSB nicht bei der Wahrnehmung ihrer Arbeit behindert werden. Daraus ergibt sich auch ein relativer Kündigungsschutz. Die SSB dürfen nicht aus Gründen gekündigt werden, die sich aus der pflichtgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben. Einen ausdrücklichen Kündigungsschutz, wie es ihn etwa für den Immissionsbeauftragten gibt, geniessen die SSB aber nicht.

 width=


Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Arbeitsrecht in KrankenhäusernArbeistrecht in der PharmaindustrieArbeitsrecht in der AltenpflegeArbeitsrecht in der BahnArbeitsrechtsachenInternationale ScheidungAnwalt Scheidung HamburgPflichtteilTestamentsvollstrecker  – Scheidung bei Deutschen mit Wohnsitz im Ausland


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch interessant:

Störfallbeauftrager

Der Störfallbeauftragte gehört zu den sog. „Betriebsbeauftragten“.

Die Aufgabe der oder des Störfallbeauftragtenist es Kontrollpflichten, bezüglich der Emmissionen von Unternehmen wahrzunehmen. Für ihn gilt gem. § 58 d BImschG dasselbe wir für den Immissionsbeauftragten….WEITERLESEN

 width=

Störfallbeauftrager/ Bild: Unsplash.com


Mehr zum Thema AbfindungAbfindung im Kleinbetrieb – Abfindung Steuer vermeidenMindestlohnOrdentliche KündigungArbeitsleistungBeschäftigungsverbot TarifvertragKonzerbetriebsratArbeitsvertragunbefristeter ArbeitsvertragBeendigungskündigungAufhebungsvertrag unterscheiben – ja oder nein? Der Aufhebungsvertrag und seine NachteileKein Rücktritt vom AufhebungsvertragAufhebungsvertrag und CoronaFristlose Kündigung wegen Corona


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Fallbeispiel

Kündigung

Sehr oft haben Kündigungen Schwächen, die ein erfolgreiches Kündigungsschutzverfahrens erwarten lassen. Dabei handelt es sich oft um Formfehler oder fehlerhafte Begründungen, nichts auf den ersten Blick unbedingt bedeutsames. Ein Fehler in der Anhörung des Betriebsrats kann ebenso zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen, wie ein „übersehenes“ und damit nicht berücksichtigtes Kind bei der Sozialauswahl. Dies kommt z.B. vor, wenn bei geschiedenen Eltern jeder Elternteil zwei 0,5 Kinderfreibeträge also in der Summe genau ein Kind auf der „Steuerkarte“ eingetragen hat. In Wirklichkeit aber zwei Kinder vorhanden sind.

Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen vom Arbeitgeber nicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden und Angaben nicht überprüft wurden.

Im Ergebnis gehen für den kündigenden Arbeitgeber viele Verfahren in Kündigungssachen „teuer“ zu Ende, weil die an sich unwichtige formale Voraussetzung gefehlt hat. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine unvollständige Anhörung des Betriebsrats viele Kündigungen „kippen“.

Diese Schwächen und Angriffspunkte einer Kündigung bemerken oft nur die echten Profis, weil manche Fehler im Detail liegen oder versteckt sind. Nur wenn man weiß, wonach man suchen muss, kann man es auch finden. Das macht den Besuch beim Fachanwalt für Arbeitsrecht fast ausnahmslos sinnvoll.

 width=

Kündigung/ Bild: Unsplash.com


Mehr zum Thema Arbeitrecht: die wichtigsten Fragen und kurze Antworten zur AbmahnungKündigungsschutzVerhalten bei einer Abmahnung – unbefristeter ArbeitsvertragVerfallfristVersicherungenUrlaubsgeldÜberstundenCorona ArbeitsrechtCorona KündigungKündigungsschutz im KleinbetriebArbeitsrecht Kündigung


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch interessant:

Welche Unterlagen werden für einen Kündigungsschutzprozess benötigt?

Wer eine Kündigung erhält, ist dieser grundsätzlich nicht schutzlos ausgeliefert.
Denn im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens kann die Kündigung vor dem Arbeitsgericht auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.

Ein Kündigungsschutzverfahren ist für viele Arbeitnehmer häufig ein Mythos. Jeder wird wohl schon einmal davon gehört haben, den genauen Ablauf jedoch nicht kennen.
Generell benötigt man für einen Kündigungsschutzprozess keinen Anwalt (Anwaltszwang herrscht erst ab dem Landesarbeitsgericht), die Kündigungsschutzklage kann man als Arbeitnehmer theoretisch selbst vor dem Arbeitsgericht einlegen…WEITERLESEN

 width=

Welche Unterlagen werden für einen Kündigungsschutzprozess benötigt?/ Bid: Unssplash.com


Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Arbeitsrecht im EinzelhandelAnwalt Scheidung HamburgAbfindung AuflösungsanstragKündigung mit ÄnderungsangebotÄnderungskündigung betriebsbedingtAnwalt Hamburg ArbeitsrechtIch suche einen Anwalt für KündigungsschutzKündigung wegen Maßregelung – Arbeitnehmer Personalgespräch – PersonalratAnwalt Scheidung EppendorfAnwalt Scheidung HamburgLiebe am Arbeitsplatz


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch interessant:

Personalgespräch: Heimliche Aufzeichnung führt zur Kündigung

Als der Arbeitgeber und der Betriebsrat zum Personalgespräch luden, zeichnete ein Arbeitnehmer die im diesem Rahmen gesprochenen Worte auf. Diese Verletzung der Persönlichkeitsrechte führte zur fristlosen Kündigung. Dass diese auch rechtmäßig ist, entschied das Hessische Landesarbeitsgericht in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil.

Zu dem Personalgespräch kam es, weil dem Arbeitnehmer vorgeworfen wurde, seine Kollegen beleidigt und sogar verbal bedroht zu haben. So hatte er einen Teil seiner Kollegen in einer E-Mail als „low performer“ und „faule Mistkäfer“ bezeichnet. Hierfür kassierte er zunächst eine Abmahnung….WEITERLESEN

 width=

Personalgespräch: Heimliche Aufzeichnung führt zur Kündigung/ Bild: Unsplash.com


Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Arbeitsrecht im EinzelhandelAnwalt Scheidung HamburgAbfindung AuflösungsanstragKündigung mit ÄnderungsangebotÄnderungskündigung betriebsbedingtAnwalt Hamburg ArbeitsrechtIch suche einen Anwalt für KündigungsschutzKündigung wegen Maßregelung – Arbeitnehmer Personalgespräch – PersonalratAnwalt Scheidung EppendorfAnwalt Scheidung HamburgLiebe am Arbeitsplatz


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch interessant:

Verdachtskündigung

Das besondere und an sich unglaubliche an einer Verdachtskündigung ist, dass auch eine im Nachhinein erwiesene Unschuld unter Umständen nicht vor der Kündigung schützen kann. Darum muss man schon beim leisesten Schein, dass es sich in Richtung einer Verdachtskündigung bewegen könnte, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.

Wenn ein Arbeitnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt, kann der Arbeitgeber – je nach Intensität des Verstoßes – eine ordentliche oder auch eine außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen. Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass dem Arbeitnehmer der Verstoß nachgewiesen werden kann. Schließlich soll hiermit eine Kündigung begründet werden…WEITERLESEN

 width=

Verdachtskündigung/ Bild: Unsplash.com


Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Kündigungsschutzkrankheitsbedingte KündigungLebensmittelproduktionLuftfahrtRegelungsabredeSchulungsanspruch BetriebsratPunktesysthem bei der SozialwahlCorona Kündigung Corona Arbeitsrecht KSchGPersonenbedingte KündigungFormfehler KündigungAnspruch auf Freizeitausgleich 


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch interessant:

 Whistleblowing

Vor einigen Jahren weckte das Phänomen Whistleblowing zum ersten Mal das weltweite Interesse: Im Jahre 2013 übergab der ehemalige CIA- und NSA-Mitarbeiter Edward Snowden der Presse in Hongkong unzählige geheime Dokumente. Dadurch machte er die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch Programme britischer und amerikanischer Geheimdienste öffentlich. Die NSA-Affaire war eine der Folgen seiner Enthüllungen.  Snowden lebt jetzt in Russland mit ungeklärter Zukunft. Seine Lebensgeschichte diente drei Jahre später als Vorlage für einen deutsch-amerikanischen Kinofilm („Snowden“). Während die einen den berühmten Whistleblower als Helden feiern, verachten ihn die anderen als Verräter und Nestbeschmutzer… Weiterlesen

 width=

Bild: unsplash.com/ Javardh


Mehr zum Thema Arbeitrecht: Kündigung SchriftformKündigungsschutzunbefristeter ArbeitsvertragVerfallfristVersicherungenUrlaubsgeldÜberstundenCorona ArbeitsrechtCorona KündigungKündigungsschutz im KleinbetriebRechtsbeistand Arbeitsrecht Hamburg Kündigung- Was tun? Teilzeit- und Befristungsgesetz TeilzeitbeschäftigteVariable VergütungWerkvertrag


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch interessant:

Elternzeit verkürzen 

Grundsätzlich können Arbeitnehmer ihre Elternzeit auch verkürzen. Allerdings muss dafür de