Betriebsausschuss im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.
Ein Betriebsausschuss ist ein entscheidendes Organ des Betriebsrats. Er ist dafür zuständig, die laufenden Geschäfte des Betriebsrats zu führen. Dies ist besonders wichtig, wenn ein Betriebsrat neun oder mehr Mitglieder hat, da in diesem Fall die Bildung eines Betriebsausschusses verpflichtend ist.
Rechtliche Grundlagen für den Betriebsausschuss
Gemäß § 27 Abs. 1 S. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) muss ein Betriebsrat mit neun oder mehr Mitgliedern zwingend einen Betriebsausschuss bilden. Der Betriebsrat hat das Recht, dem Betriebsausschuss bestimmte Aufgaben zur selbständigen Erledigung zu übertragen. Dies gilt jedoch nicht für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen.
Errichtung und Zusammensetzung des Betriebsausschusses
Bildung des Betriebsausschusses
Die Bildung des Betriebsausschusses ist eine zwingende Vorschrift. Sie kann weder durch Tarifvertrag noch durch Betriebsvereinbarung geändert werden.
Wahl und Anzahl der Ausschussmitglieder
Die Anzahl der Ausschussmitglieder variiert je nach Größe des Betriebsrats. Sie reicht von drei weiteren Ausschussmitgliedern bei Betriebsräten mit 9 bis 15 Mitgliedern bis zu neun weiteren Ausschussmitgliedern bei Betriebsräten mit 37 oder mehr Mitgliedern.
Funktion des Vorsitzenden und des Stellvertreters des Betriebsrats im Betriebsausschuss
Der Vorsitzende des Betriebsrats übernimmt auch den Vorsitz des Betriebsausschusses. Sein Stellvertreter übernimmt diese Funktion ebenfalls im Betriebsausschuss.
Aufgaben des Betriebsausschusses
Allgemeine Funktionen und Verantwortlichkeiten
Der Betriebsausschuss erfüllt die Aufgaben eines erweiterten geschäftsführenden Vorstands im Betriebsrat. Er stellt sicher, dass der Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben reibungslos und ordnungsgemäß erfüllen kann.
Ausführung der Beschlüsse des Betriebsrats
Eine der Hauptaufgaben des Betriebsausschusses besteht darin, die Beschlüsse des Betriebsrats umzusetzen. Dazu zählt unter anderem die Organisation des Schriftverkehrs.
Organisatorische Aufgaben
Weitere Aufgaben des Betriebsausschusses umfassen die Organisation des Betriebsratsbüros, die Vorbereitung der Betriebsratssitzungen und Betriebsversammlungen sowie die Verwaltung und Verteilung von Mitteilungen, Notizen und Protokollen.
Übertragung von Aufgaben zur selbständigen Erledigung
Der Betriebsrat kann dem Betriebsausschuss Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen. Dies gilt jedoch nicht für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen. Die Übertragung muss schriftlich erfolgen und bedarf der Mehrheit aller Betriebsratsmitglieder.
Amtsniederlegung und Abberufung
Die gewählten Ausschussmitglieder können ihr Amt jederzeit niederlegen. Der Betriebsratsvorsitzende und sein Stellvertreter können nur durch Niederlegung ihrer Ämter im Betriebsrat aus dem Betriebsausschuss ausscheiden.
Abberufungsprozess
Die Mitglieder des Betriebsausschusses können auch jederzeit vom Betriebsrat abberufen werden. Dabei gelten je nach Wahlmodus unterschiedliche Mehrheitsregelungen.
FAQ zum Betriebsausschuss
1. Was ist ein Betriebsausschuss?
Ein Betriebsausschuss ist ein Organ des Betriebsrats, das die laufenden Geschäfte des Betriebsrats führt.
2. Wer bildet den Betriebsausschuss?
Der Betriebsrat bildet den Betriebsausschuss, wenn er neun oder mehr Mitglieder hat.
3. Wie viele Mitglieder hat ein Betriebsausschuss?
Die Anzahl der Mitglieder des Betriebsausschusses variiert je nach Größe des Betriebsrats.
4. Was sind die Hauptaufgaben des Betriebsausschusses?
Die Hauptaufgaben des Betriebsausschusses bestehen darin, die Beschlüsse des Betriebsrats umzusetzen und organisatorische Aufgaben zu erfüllen.
5. Kann der Betriebsrat dem Betriebsausschuss Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen?
Ja, der Betriebsrat kann dem Betriebsausschuss Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen. Dies gilt jedoch nicht für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen.