Gewerbeuntersagung im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.
Gewerbeuntersagung und ihre Voraussetzungen im deutschen Recht
Die Gewerbeuntersagung ist ein gravierender Eingriff in die unternehmerische Freiheit und bedeutet das Verbot, ein Gewerbe weiter auszuüben. Sie greift tief in die wirtschaftliche Existenz eines Unternehmers ein und wird nur dann verhängt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Aber wann genau kommt es zu einer Gewerbeuntersagung, welche gesetzlichen Grundlagen gibt es, und wie kann man sich dagegen wehren? In diesem Artikel erfahren Sie alles über die Voraussetzungen, das Verfahren und die Möglichkeiten des Rechtsschutzes gegen eine Gewerbeuntersagung im deutschen Recht.
Was ist eine Gewerbeuntersagung?
Die Gewerbeuntersagung ist eine Maßnahme, mit der die zuständige Behörde einem Gewerbetreibenden untersagt, sein Geschäft weiterzuführen. Sie wird auf Grundlage der Gewerbeordnung (GewO) verhängt und dient dazu, die Allgemeinheit vor unzuverlässigen oder wirtschaftlich ungeeigneten Unternehmern zu schützen. Eine Gewerbeuntersagung kann für das gesamte Gewerbe oder nur für einen bestimmten Teilbereich erlassen werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Rechtsgrundlagen der Gewerbeuntersagung
Die rechtlichen Grundlagen für eine Gewerbeuntersagung finden sich in § 35 Gewerbeordnung (GewO). Dieser Paragraph besagt, dass die zuständige Behörde ein Gewerbe ganz oder teilweise untersagen kann, wenn der Gewerbetreibende als unzuverlässig gilt. Der Begriff „Unzuverlässigkeit“ ist dabei zentral und bedeutet, dass der Gewerbetreibende nicht in der Lage oder nicht willens ist, das Gewerbe ordnungsgemäß und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zu führen.
Behördliche Zuständigkeit
Für die Durchführung einer Gewerbeuntersagung sind in der Regel die kommunalen Ordnungsämter oder Gewerbeämter zuständig. Sie überprüfen die Voraussetzungen und entscheiden, ob ein Gewerbeverbot ausgesprochen wird. Falls ein Verstoß gegen die GewO vorliegt, können auch andere Stellen beteiligt werden, wie zum Beispiel das Finanzamt oder die Sozialversicherungen, die relevante Informationen über den Gewerbetreibenden liefern.
Voraussetzungen für eine Gewerbeuntersagung
Die Gewerbeuntersagung ist ein schwerwiegender Schritt, der nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ergriffen werden kann. Die wichtigsten Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um eine Gewerbeuntersagung durchzusetzen, sind die persönliche Unzuverlässigkeit und/oder wirtschaftliche Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden.
Persönliche Unzuverlässigkeit
Persönliche Unzuverlässigkeit liegt vor, wenn der Gewerbetreibende aufgrund seines Verhaltens oder seiner Eigenschaften nicht dazu geeignet ist, ein Gewerbe ordnungsgemäß zu führen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Gewerbetreibende strafrechtlich in Erscheinung getreten ist oder gegen gewerberechtliche Auflagen verstößt. Beispiele für persönliche Unzuverlässigkeit sind:
- wiederholte Verstöße gegen Vorschriften des Arbeits- oder Verbraucherschutzes,
- Straftaten im Zusammenhang mit dem Gewerbebetrieb, wie Betrug oder Steuerhinterziehung,
- Verstöße gegen Hygienevorschriften im Gastronomiebereich,
- fehlende Zuverlässigkeit bei der Einhaltung gesetzlicher Regelungen im eigenen Gewerbe.
Diese Verstöße lassen die Behörde zweifeln, ob der Gewerbetreibende die gesetzlichen Pflichten erfüllt, die mit dem Betrieb eines Gewerbes verbunden sind.
Wirtschaftliche Unzuverlässigkeit
Die wirtschaftliche Unzuverlässigkeit bezieht sich auf die finanzielle Situation des Gewerbetreibenden. Sie wird dann angenommen, wenn der Unternehmer nicht in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Typische Beispiele für wirtschaftliche Unzuverlässigkeit sind:
- erhebliche Steuerrückstände beim Finanzamt,
- unbezahlte Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter,
- Insolvenz oder Überschuldung,
- Zahlungsrückstände bei Geschäftspartnern und Lieferanten.
Die wirtschaftliche Unzuverlässigkeit lässt darauf schließen, dass der Gewerbetreibende das Gewerbe nicht erfolgreich und ohne Gefährdung für die Allgemeinheit führen kann. Oftmals wird auch geprüft, ob der Gewerbetreibende seine wirtschaftlichen Probleme in absehbarer Zeit lösen kann, bevor eine Gewerbeuntersagung verhängt wird.
Das Verfahren der Gewerbeuntersagung
Die Gewerbeuntersagung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren, das die zuständige Behörde einleitet. Sie überprüft zunächst, ob die Voraussetzungen für eine Untersagung vorliegen und fordert den Gewerbetreibenden zur Stellungnahme auf. Das Verfahren läuft üblicherweise in den folgenden Schritten ab:
- Anhörung des Gewerbetreibenden: Die Behörde setzt den Gewerbetreibenden schriftlich über die geplante Gewerbeuntersagung in Kenntnis und gibt ihm die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen. Hier kann der Gewerbetreibende Gründe vorbringen, die gegen eine Untersagung sprechen.
- Entscheidung der Behörde: Nach der Anhörung entscheidet die Behörde auf Grundlage der vorliegenden Informationen und der Stellungnahme, ob die Gewerbeuntersagung tatsächlich ausgesprochen wird. Falls die Entscheidung negativ ausfällt, erhält der Gewerbetreibende einen schriftlichen Bescheid.
- Rechtsmittel und Widerspruch: Der Bescheid der Behörde ist ein Verwaltungsakt, gegen den der Gewerbetreibende Widerspruch einlegen und klagen kann. Falls der Widerspruch abgelehnt wird, bleibt noch die Möglichkeit, eine Klage vor dem Verwaltungsgericht einzureichen.
Rechtsmittel gegen die Gewerbeuntersagung
Eine Gewerbeuntersagung ist ein einschneidender Schritt, gegen den der Gewerbetreibende sich rechtlich wehren kann. Der erste Schritt ist in der Regel ein Widerspruch gegen den Bescheid. Wird der Widerspruch abgelehnt, besteht die Möglichkeit, vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. In dringenden Fällen kann auch ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt werden, um das Gewerbe vorläufig weiterführen zu dürfen, bis eine gerichtliche Entscheidung vorliegt.
Vorläufiger Rechtsschutz
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz ermöglicht es dem Gewerbetreibenden, das Gewerbe weiterzuführen, bis ein endgültiges Urteil gefällt wird. Dieser Antrag ist insbesondere dann wichtig, wenn das Unternehmen seine Existenzgrundlage verliert und dadurch große wirtschaftliche Schäden drohen. Das Gericht prüft im Eilverfahren, ob die Gewerbeuntersagung rechtmäßig ist und ob das öffentliche Interesse an der Untersagung das wirtschaftliche Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt.
Rechtsberatung und Beistand
Da eine Gewerbeuntersagung weitreichende Folgen hat, ist es ratsam, sich rechtzeitig anwaltlich beraten zu lassen. Ein Anwalt kann prüfen, ob die Voraussetzungen tatsächlich vorliegen, und den Gewerbetreibenden im Verfahren unterstützen. Oft gelingt es durch eine gute Argumentation und den Nachweis einer verbesserten wirtschaftlichen Lage, die Gewerbeuntersagung abzuwenden.
Folgen einer Gewerbeuntersagung
Die Folgen einer Gewerbeuntersagung sind erheblich. Der Gewerbetreibende darf das Gewerbe ab dem Zeitpunkt der Untersagung nicht mehr ausüben und muss den Betrieb schließen. Die Gewerbeuntersagung kann zur wirtschaftlichen Existenzgefährdung führen und hat auch rechtliche Konsequenzen: Der Gewerbetreibende wird in ein öffentliches Register eingetragen und kann für eine gewisse Zeit keine neue Gewerbeanmeldung vornehmen. Erst wenn die Unzuverlässigkeit beseitigt ist, kann ein Antrag auf Wiedererlaubnis gestellt werden.
Wiedererlaubnis nach einer Gewerbeuntersagung
Nach einer Gewerbeuntersagung besteht die Möglichkeit, die Erlaubnis zur Ausübung des Gewerbes erneut zu beantragen. Der Gewerbetreibende muss nachweisen, dass die Gründe für die Unzuverlässigkeit behoben sind und keine Risiken mehr bestehen. Das kann durch die Vorlage eines Insolvenzplans, die Tilgung von Steuerschulden oder die Einhaltung gewerberechtlicher Vorschriften geschehen. Sobald die Behörde von der Zuverlässigkeit überzeugt ist, wird die Gewerbeerlaubnis wieder erteilt.
Fazit: Gewerbeuntersagung – ein letzter Schritt mit schwerwiegenden Folgen
Die Gewerbeuntersagung ist ein drastisches Mittel, das die unternehmerische Freiheit stark einschränkt. Sie dient dem Schutz der Allgemeinheit und wird nur dann verhängt, wenn gravierende Verstöße oder finanzielle Probleme vorliegen, die eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbes unmöglich machen. Wer eine Gewerbeuntersagung erhält, sollte schnellstmöglich reagieren und prüfen, ob Widerspruch oder eine Klage sinnvoll sind. Ein Anwalt für Verwaltungsrecht kann hierbei wertvolle Unterstützung leisten und die Erfolgsaussichten abwägen.
FAQs zur Gewerbeuntersagung
Welche Alternativen gibt es zur Gewerbeuntersagung? Manchmal können Auflagen oder eine Verwarnung ausreichend sein, anstatt das Gewerbe zu untersagen. Wenn der Gewerbetreibende Maßnahmen ergreift, um seine Unzuverlässigkeit zu beheben, kann die Behörde von einer Untersagung absehen.
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