Nebentätigkeit im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Was Sie Nebentätigkeit im Arbeitsrecht wissen müssen

Es ist keine Seltenheit, dass Arbeitnehmer neben ihrer Haupttätigkeit einer Nebentätigkeit nachgehen. Doch was erlaubt ist und wo Grenzen überschritten werden, ist oft nicht eindeutig. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Regelungen im Arbeitsrecht für Nebentätigkeiten gelten und wie Sie sich im Konfliktfall absichern können.


Anwälte für Arbeitsrecht und Kündigungsschutz

Arbeiten Sie in mehreren Jobs gleichzeitig und stehen vor rechtlichen Herausforderungen? Die erfahrenen Anwälte der Kanzlei Pöppel Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite, wenn es um die Klärung arbeitsrechtlicher Fragen geht.

  • Beratung bei rechtlichen Konflikten: Sie erhalten fundierte Beratung zu Ihren Rechten und Pflichten rund um Nebentätigkeiten, von der Genehmigung bis hin zur Verhinderung von Konflikten mit Ihrem Hauptarbeitgeber.
  • Unterstützung bei Streitigkeiten: Unsere Anwälte setzen sich für Sie ein, wenn Ihr Arbeitgeber eine Nebentätigkeit zu Unrecht verbietet oder Ihnen ungerechtfertigte Auflagen macht.

Die Rolle eines Fachanwalts für Arbeitsrecht

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht bietet Ihnen rechtssichere Orientierung und sorgt dafür, dass Sie in Konfliktfällen optimal vertreten sind.

  • Kompetenz bei arbeitsrechtlichen Fragen: Der Fachanwalt kennt sich nicht nur mit arbeitsvertraglichen Regelungen aus, sondern auch mit den Besonderheiten von Nebentätigkeiten.
  • Durchsetzung Ihrer Rechte: Bei Problemen mit Ihrem Arbeitgeber sorgt der Fachanwalt dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.

Nebentätigkeit im Arbeitsrecht – Ein Überblick

Eine Nebentätigkeit umfasst alle entgeltlichen oder unentgeltlichen Tätigkeiten, die Sie zusätzlich zu Ihrer Hauptbeschäftigung ausüben. Typische Beispiele sind:

  • Ein Zweitjob, etwa als Kassierer oder Kurierfahrer.
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten, beispielsweise im Verein.
  • Selbstständige Tätigkeiten wie Online-Handel.

Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sowie in individuellen Arbeits- oder Tarifverträgen.


Erlaubte und unerlaubte Nebentätigkeiten

  • Wann ist eine Nebentätigkeit erlaubt?
    Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer einer Nebentätigkeit nachgehen, solange sie nicht gegen gesetzliche oder vertragliche Regelungen verstößt.
  • Unzulässige Tätigkeiten:
    Tätigkeiten, die in Konkurrenz zum Arbeitgeber stehen oder dessen berechtigte Interessen gefährden, sind verboten.
  • Pflicht zur Genehmigung:
    Einige Arbeitsverträge fordern eine Genehmigung durch den Arbeitgeber, insbesondere bei potenziellen Interessenskonflikten.

Besonderheiten im Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die tägliche Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden.

  • Kombination von Haupt- und Nebentätigkeit:
    Beide Tätigkeiten werden zusammengerechnet, und die Höchstgrenze darf nicht überschritten werden.
  • Konsequenzen bei Überschreitungen:
    Verstöße können nicht nur Bußgelder nach sich ziehen, sondern auch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Nebentätigkeit während einer Krankheit

  • Förderung der Genesung:
    Arbeitnehmer sind verpflichtet, alles zu tun, um wieder gesund zu werden. Tätigkeiten, die die Heilung verzögern, können rechtlich problematisch sein.
  • Unterschiedliche Tätigkeiten:
    Während körperliche Arbeiten oft eingeschränkt sind, können intellektuelle Tätigkeiten auch bei Krankheit zulässig sein, sofern sie die Genesung nicht beeinträchtigen.

Rechte des Arbeitgebers bei Nebentätigkeiten

Arbeitgeber haben das Recht, Nebentätigkeiten einzuschränken, wenn berechtigte Interessen betroffen sind.

  • Vertragliche Regelungen:
    Häufig findet sich im Arbeitsvertrag eine Verpflichtung zur Anzeige oder Genehmigung.
  • Verstoß gegen Pflichten:
    Wenn Arbeitnehmer Nebentätigkeiten verschweigen oder unzulässige Tätigkeiten ausüben, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, bis hin zur Kündigung.

Über die Kanzlei Pöppel Rechtsanwälte

Die Kanzlei Pöppel Rechtsanwälte ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen des Arbeitsrechts. Mit umfassender Erfahrung und persönlicher Beratung sorgen wir dafür, dass Ihre Interessen optimal vertreten werden.


FAQs zur Nebentätigkeit

Wann ist eine Nebentätigkeit erlaubt?
Eine Nebentätigkeit ist erlaubt, wenn sie nicht gegen gesetzliche, vertragliche oder tarifliche Regelungen verstößt.

Kann der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit verbieten?
Ja, wenn die Tätigkeit berechtigte Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt, wie etwa bei Konkurrenztätigkeiten.

Was passiert bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz?
Verstöße können Bußgelder und arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere bei Überschreitungen der maximalen Arbeitszeit.


Fallbeispiele aus der Praxis

  • Konkurrenztätigkeit: Ein Arbeitnehmer betreibt unerlaubt einen Online-Shop in Konkurrenz zu seinem Arbeitgeber.
  • Überstundenproblematik: Haupt- und Nebentätigkeit überschreiten gemeinsam die gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen.
  • Krankheit und Nebenjob: Ein erkrankter Arbeitnehmer übt trotz Krankschreibung seine Nebentätigkeit aus, was zur Kündigung führt.
  • Du:
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  • ChatGPT:

    Die Regelungen zur Nebentätigkeit sind für viele Arbeitnehmer ein wichtiges Thema, da sie nicht nur zusätzliche Einnahmen, sondern auch rechtliche Fallstricke mit sich bringen können. Besonders oft tauchen Fragen zur Erlaubnis, zu Einschränkungen durch den Arbeitgeber und zu den Konsequenzen bei Missachtung der gesetzlichen Vorschriften auf. Die folgenden FAQs klären diese Punkte umfassend und praxisnah.


    Wann ist eine Nebentätigkeit erlaubt?
    Eine Nebentätigkeit ist grundsätzlich erlaubt, wenn sie nicht gegen gesetzliche oder vertragliche Regelungen verstößt.

    1. Keine Beeinträchtigung der Haupttätigkeit:
      Die Nebentätigkeit darf die Hauptarbeit nicht negativ beeinflussen. Wird ein Arbeitnehmer durch die zusätzliche Belastung müde oder unkonzentriert und kann seine Haupttätigkeit nicht mehr ordnungsgemäß ausüben, kann der Arbeitgeber eingreifen und die Nebentätigkeit untersagen.
    2. Einhaltung der Arbeitszeitgrenzen:
      Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die tägliche Arbeitszeit auf acht Stunden. Wenn die Haupt- und Nebentätigkeit zusammen diese Grenze überschreiten, liegt ein Verstoß vor. Die gesetzlichen Vorschriften sollen den Schutz der Gesundheit und eine ausreichende Erholung sicherstellen.
    3. Kein Verstoß gegen arbeitsvertragliche Vorgaben:
      Einige Arbeitsverträge oder Tarifverträge enthalten Klauseln, die Nebentätigkeiten einschränken. Arbeitnehmer müssen solche Regelungen einhalten und die Nebentätigkeit gegebenenfalls anzeigen oder genehmigen lassen.

    Kann der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit verbieten?
    Ja, der Arbeitgeber kann in bestimmten Fällen Nebentätigkeiten untersagen, um berechtigte Interessen des Unternehmens zu schützen.

    1. Verbot von Konkurrenztätigkeiten:
      Tätigkeiten, die in direkter Konkurrenz zum Arbeitgeber stehen, sind grundsätzlich unzulässig. Ein Arbeitnehmer in einem Möbelgeschäft kann beispielsweise nicht gleichzeitig für ein konkurrierendes Unternehmen tätig sein.
    2. Beeinträchtigung des Unternehmensrufs:
      Wenn eine Nebentätigkeit den Ruf des Unternehmens schädigen könnte, hat der Arbeitgeber das Recht, diese zu untersagen. Dazu zählen beispielsweise Tätigkeiten, die als unethisch oder unseriös wahrgenommen werden.
    3. Arbeitszeitüberschreitungen:
      Verstößt die Nebentätigkeit gegen das Arbeitszeitgesetz, indem sie zusammen mit der Haupttätigkeit die maximal erlaubte Arbeitszeit überschreitet, darf der Arbeitgeber einschreiten und die Nebentätigkeit untersagen.

    Was passiert bei Verstößen gegen Regelungen zur Nebentätigkeit?
    Verstöße gegen gesetzliche oder vertragliche Regelungen können ernsthafte Konsequenzen haben, die je nach Schwere des Vergehens unterschiedlich ausfallen.

    1. Abmahnung:
      Bei geringfügigen Verstößen, etwa bei der unterlassenen Anzeige einer Nebentätigkeit, wird in der Regel zunächst eine Abmahnung ausgesprochen. Der Arbeitnehmer wird dabei aufgefordert, sein Verhalten zu ändern und die Nebentätigkeit anzupassen oder zu beenden.
    2. Kündigung:
      Schwere Verstöße, wie das Verschweigen einer unzulässigen Konkurrenztätigkeit oder die Missachtung einer ausdrücklichen vertraglichen Regelung, können zur fristlosen Kündigung führen. Hierbei muss der Arbeitgeber jedoch eine genaue Interessenabwägung vornehmen und den Arbeitnehmer zuvor anhören.
    3. Rechtliche Schritte:
      In Einzelfällen, etwa bei Schäden durch die Nebentätigkeit, kann der Arbeitgeber Schadenersatzansprüche geltend machen. Hierbei muss der Schaden klar nachgewiesen werden, beispielsweise durch Umsatzeinbußen aufgrund einer Konkurrenztätigkeit.

    Mit diesen klaren Antworten auf häufige Fragen rund um das Thema Nebentätigkeit haben Sie einen hilfreichen Überblick. Wenn Sie dennoch unsicher sind, wie Sie eine Nebentätigkeit rechtskonform ausüben können, empfiehlt sich eine individuelle Beratung durch Experten, etwa die Fachanwälte für Arbeitsrecht der Kanzlei Pöppel Rechtsanwälte.