Bekomme ich nach einem Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld?

Nach einem Aufhebungsvertrag und dem damit einhergehenden Ende eines Arbeitsverhältnisses ergeben sich für viele Arbeitnehmer Fragen hinsichtlich ihrer Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Tatsächlich besteht nach einem solchen Vertrag die Möglichkeit, Arbeitslosengeld zu beanspruchen. Es gibt jedoch wichtige Aspekte und Regeln, die dabei zu beachten sind.

Meldepflicht bei der Arbeitsagentur

Zunächst ist es essentiell, sich unverzüglich bei der zuständigen Arbeitsagentur zu melden, sobald Ihnen bekannt ist, dass Ihr Arbeitsverhältnis enden wird. Dies gilt insbesondere auch, wenn das Ende des Arbeitsverhältnisses in der Zukunft liegt. Die rechtzeitige Meldung sichert Ihre Rechte und minimiert das Risiko von Nachteilen bei der Beantragung von Arbeitslosengeld.

Sperrzeit und ihr Einfluss auf das Arbeitslosengeld

Ein besonders wichtiger Aspekt ist die Sperrzeit. Dieser Zeitraum, meist 12 Wochen, ist eine Phase, in der Ihnen kein Arbeitslosengeld ausgezahlt wird. Die Arbeitsagentur geht oft davon aus, dass Sie bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages Ihre Arbeitslosigkeit selbst verschuldet haben. Das Unterzeichnen eines solchen Vertrages wird oft als Indikator dafür gewertet, dass Sie aktiv zur Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses beigetragen haben, statt eine Kündigung durch den Arbeitgeber abzuwarten. Daher ist es entscheidend, die Gründe und Umstände, die zum Aufhebungsvertrag geführt haben, genau zu prüfen und gegebenenfalls gegen eine Sperrzeit vorzugehen.

Wichtige Beratung vor dem Schritt des Aufhebungsvertrages

Sollten Sie in Erwägung ziehen, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen, empfiehlt es sich dringend, vorab eine fundierte Beratung in Anspruch zu nehmen. Experten können Ihnen helfen, die potenziellen Auswirkungen und Risiken abzuschätzen und Sie bei der Planung für die Zeit nach der Beendigung Ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Es gilt hierbei, sowohl Ihre finanzielle Sicherheit als auch Ihre berufliche Zukunft zu berücksichtigen.

Zusammenfassend ist es von zentraler Bedeutung, gut informiert und beraten zu sein, bevor man einen Aufhebungsvertrag unterschreibt. Dies minimiert das Risiko unerwünschter Konsequenzen und stellt sicher, dass Sie Ihre Ansprüche optimal wahren können.

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