Bekomme ich nach einem Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld?

Nach einem Aufhebungsvertrag besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Arbeitslosengeld zu erhalten. Allerdings gibt es bestimmte Bedingungen und Faktoren, die dies beeinflussen können, darunter die Einhaltung der Meldefrist bei der Arbeitsagentur und die Existenz einer sogenannten „Sperrzeit“ wegen Verschulden beim Entstehen der Arbeitslosigkeit. Wenn Sie Ihre Arbeitslosigkeit verschuldet haben, und dies nimmt die Arbeitsagentur regelmäßig bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages an, verhängt sie eie Sperrzeit von 12 Wochen beim Arbeitslosengeld.

Sperrzeit

Eine Sperrzeit ist ein Zeitraum, in dem kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Sie kann eintreten, wenn der Geschäftsführer durch sein Verhalten (z.B. das Unterzeichnen eines Aufhebungsvertrags) seine eigene Arbeitslosigkeit verursacht hat.

Beratung und Planung

Um sicherzustellen, dass Sie nach der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags Arbeitslosengeld erhalten können, ist es wichtig, sich rechtzeitig beraten zu lassen und einen Plan für die Zeit nach der Beendigung Ihrer Tätigkeit zu haben.

Sie benötigen weiteren rechtlichen Rat?

Nutzen Sie unsere Online-Anfrage für einen schnellen Check.

Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Jetzt beraten lassen

Kanzleibewertung

Erfahrungen & Bewertungen zu Pöppel Rechtsanwälte