
Smartphones und Tablets sind zum allgegenwärtigen Bestandteil unseres Lebens geworden. Darum steht oft die Frage im Raum, wie diese Geräte am Arbeitsplatz gehandhabt werden sollten. Ein besonders interessanter Fall, der kürzlich vom Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden wurde, wirft Licht auf die Grenzen der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in Bezug auf die Nutzung privater Handys während der Arbeitszeit.
Einfluss des Betriebsrats auf Handyverbote am Arbeitsplatz
Am 17. Oktober 2023 fällte das BAG einen Beschluss (1 ABR 24/22), der die Rechtsbeschwerde eines Betriebsrats gegen das Verbot der privaten Nutzung von Smartphones durch die Arbeitgeberin während der Arbeitszeit zurückwies. Die Arbeitgeberin, ein Hersteller von Brems- und Kraftstoffsystemen, hatte zuvor eine Mitarbeiterinformation herausgegeben, die die private Nutzung von Mobiltelefonen/Smartphones während der Arbeitszeit untersagte, mit dem Ziel, eine ordnungsgemäße Arbeitsleistung sicherzustellen.
Der Betriebsrat argumentierte, dass diese Anordnung sein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG verletze, da das Verbot das Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer im Betrieb betreffe. Die Vorinstanzen und das BAG kamen jedoch zu dem Schluss, dass das Verbot primär das Arbeitsverhalten regelt und daher nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt.
Analyse des Gerichtsbeschlusses
Das BAG stellte klar, dass Maßnahmen, die darauf abzielen, die Arbeitspflicht unmittelbar abzufordern oder zu konkretisieren, nicht mitbestimmungspflichtig sind. Das Gericht unterschied zwischen Ordnungsverhalten, das die Gestaltung des kollektiven Miteinanders im Betrieb betrifft, und Arbeitsverhalten, das die unmittelbare Erbringung der Arbeitsleistung regelt.
Die Entscheidung des Gerichts zeigt, dass das Verbot der privaten Nutzung von Mobiltelefonen während der Arbeitszeit in erster Linie darauf abzielt, die Konzentration und Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Solche Anordnungen fallen daher in den Bereich des Arbeitsverhaltens und unterliegen nicht der Mitbestimmung durch den Betriebsrat.
Bedeutung für die Praxis
Dieses Urteil hat weitreichende Implikationen für Arbeitgeber und Betriebsräte. Es verdeutlicht, dass Arbeitgeber grundsätzlich berechtigt sind, Regeln zur Nutzung privater Mobiltelefone am Arbeitsplatz zu erlassen, um die Arbeitsleistung und -effizienz zu sichern. Gleichzeitig werden die Grenzen der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats aufgezeigt. Betriebsräte können nicht in alle Aspekte der Arbeitsorganisation eingreifen, insbesondere wenn es um Maßnahmen geht, die primär das Arbeitsverhalten betreffen.
Kurz und knapp
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts unterstreicht die Notwendigkeit für Arbeitgeber, klare Richtlinien für die Nutzung von Mobiltelefonen am Arbeitsplatz zu etablieren, die sowohl die Produktivität sicherstellen als auch den angemessenen Gebrauch dieser Geräte berücksichtigen. Gleichzeitig erinnert sie Betriebsräte daran, dass ihre Mitbestimmungsrechte dort enden, wo die unmittelbare Arbeitsleistung beginnt. In einer Zeit, in der die Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben zunehmend verschwimmen, bietet dieses Urteil eine wichtige Orientierungshilfe für die Gestaltung moderner Arbeitswelten.
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