In unsicheren Zeiten, wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht oder das Unternehmen in die Insolvenz gerät, entstehen viele Fragen und Sorgen – insbesondere, wie es finanziell weitergeht. Ein wichtiger Schutzmechanismus für Arbeitnehmer ist hier das Insolvenzgeld, das unter bestimmten Bedingungen von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt wird. Doch was genau deckt es ab, und wie lange können betroffene Arbeitnehmer darauf zählen? In diesem Artikel finden Sie Antworten und Orientierung, damit Sie Ihre Rechte besser verstehen und sich auf die nächsten Schritte vorbereiten können. Wenn Sie darüber hinaus Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Insolvenz des Arbeitgebers: Welche Ansprüche habe ich auf Insolvenzgeld?
Insolvenzgeld wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt und deckt offene Gehaltsforderungen für maximal drei Monate ab. Es schützt Arbeitnehmer vor Verdienstausfällen bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder bis zur Fortführung des Betriebs durch einen neuen Investor.
Erhalte ich Insolvenzgeld und was deckt es ab?
1. Was ist Insolvenzgeld und wer hat Anspruch darauf?
Insolvenzgeld ist eine Leistung, die Arbeitnehmer von der Bundesagentur für Arbeit erhalten, wenn ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig ist und die Löhne oder Gehälter nicht mehr gezahlt werden können. Das Insolvenzgeld soll die Arbeitnehmer davor schützen, in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten, wenn der Arbeitgeber in die Insolvenz geht und keine Gehaltszahlungen mehr leisten kann. Der Anspruch auf Insolvenzgeld besteht für alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer sowie für geringfügig Beschäftigte. Selbständige und freie Mitarbeiter hingegen haben keinen Anspruch auf Insolvenzgeld.
2. Umfang und Dauer der Insolvenzgeldzahlung
Das Insolvenzgeld deckt die ausstehenden Gehaltszahlungen für bis zu drei Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder vor der vollständigen Betriebsstilllegung. Es umfasst alle üblichen Entgeltbestandteile wie das Grundgehalt, Zulagen, Überstunden und anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt das Insolvenzgeld in Höhe des Nettoverdienstes aus, was bedeutet, dass keine weiteren Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern mehr abgezogen werden. Die Auszahlung erfolgt direkt an die Arbeitnehmer, nachdem der Antrag gestellt und geprüft wurde. Falls ein Anspruch auf Insolvenzgeld besteht, müssen Arbeitnehmer diesen innerhalb von zwei Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei der Agentur für Arbeit beantragen.
3. Verfahren zur Beantragung und Auszahlung des Insolvenzgeldes
Um Insolvenzgeld zu erhalten, müssen Arbeitnehmer selbst aktiv werden und bei der Bundesagentur für Arbeit einen entsprechenden Antrag stellen. Dies kann persönlich, schriftlich oder online erfolgen. Zum Antrag sind in der Regel Nachweise über die Gehaltsforderungen erforderlich, wie beispielsweise die letzten Lohnabrechnungen und eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die ausstehenden Zahlungen. Die Bearbeitungszeit variiert, aber die Bundesagentur für Arbeit bemüht sich um eine schnelle Auszahlung, um die Arbeitnehmer möglichst zügig finanziell zu unterstützen. In vielen Fällen wird das Insolvenzgeld als Vorschuss gewährt, sodass die Arbeitnehmer nicht lange auf das ausstehende Gehalt warten müssen.
Fallbeispiele
- Fallbeispiel: Bauunternehmen Stark & Söhne Das Bauunternehmen Stark & Söhne meldete Insolvenz an, und die Gehaltszahlungen für die letzten drei Monate blieben aus. Die betroffenen Mitarbeiter beantragten Insolvenzgeld bei der Bundesagentur für Arbeit. Die Agentur prüfte die Anträge und zahlte jedem Mitarbeiter das Netto-Gehalt der letzten drei Monate aus, einschließlich ihrer Überstunden und Zuschläge. Dank des Insolvenzgeldes konnten die Mitarbeiter ihre laufenden Lebenshaltungskosten decken, während sie sich auf die Suche nach neuen Arbeitsplätzen machten.
- Fallbeispiel: Modekette Fashion Star GmbH Die Modekette Fashion Star GmbH musste aufgrund von Liquiditätsproblemen Insolvenz anmelden. Viele der Verkaufsmitarbeiter erhielten seit zwei Monaten kein Gehalt mehr. Sie beantragten Insolvenzgeld und legten ihre letzten Gehaltsabrechnungen als Nachweis vor. Die Bundesagentur für Arbeit zahlte den Mitarbeitern schnell einen Vorschuss auf das Insolvenzgeld, sodass sie ihre finanziellen Verpflichtungen weiterhin erfüllen konnten. Die rasche Auszahlung des Insolvenzgeldes half ihnen, die schwierige Zeit finanziell zu überbrücken und ihre Suche nach neuen Arbeitsmöglichkeiten zu beginnen.
Diese Fallbeispiele verdeutlichen, wie Insolvenzgeld als wichtiger Schutzmechanismus für Arbeitnehmer dient, die von den wirtschaftlichen Problemen ihres Arbeitgebers betroffen sind. Es sichert die letzten Gehaltsansprüche und bietet finanzielle Stabilität in der Übergangsphase.
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