Frühgeburt

RA Axel Pöppel

Als Frühgeburt wird (arbeits-)rechtlich eine Geburt von der .. Schwangerschaftswoche verstanden. Aufgrund der regelmäßig einhergehenden Komplikationen bei einer Frühgeburt ist die Zeit des arbeitsrechtlichen Beschäftigungsverbots wie bei Mehrlingsgeburten von 8 auf 12 Wochen verlängert (§ 6 Mutterschutzgesetz). Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Mindestlohngesetz – Probezeitkündigung– Tendenzbetrieb – Rechtschutzversicherung – Tarifrecht –Abfallbeauftragter Kündigungsschutz–  Arbeitsverweigerung – Diskriminierung wegen Alter– Gegen Diskriminierung– Definition Arbeiter – Arbeitnehmer im Aufsichtsrat Sonderkündigungsschutz– Beratung …