Frühgeburt im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Als Frühgeburt wird (arbeits-)rechtlich eine Geburt von der .. Schwangerschaftswoche verstanden. Aufgrund der regelmäßig einhergehenden Komplikationen bei einer Frühgeburt ist die Zeit des arbeitsrechtlichen Beschäftigungsverbots wie bei Mehrlingsgeburten von 8 auf 12 Wochen verlängert (§ 6 Mutterschutzgesetz).


Mehr zum Thema Arbeitsrecht: MindestlohngesetzProbezeitkündigung– Tendenzbetrieb – Rechtschutzversicherung – TarifrechtAbfallbeauftragter Kündigungsschutz–  Arbeitsverweigerung  Diskriminierung wegen AlterGegen DiskriminierungDefinition Arbeiter Arbeitnehmer im Aufsichtsrat Sonderkündigungsschutz Beratung Coaching MobbinghandlungenElterngeld plusElternzeit beide ElternRente


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch interessant:

Schwangerschaft

Mutterschutzgesetz (MuSchG)

„Jede Mutter hat Anspruch auf die Fürsorge und den Schutz der Gemeinschaft“. Dieses schöne Zitat stammt aus dem Grundgesetz. genauer aus Art. 6 Absatz 4 GG. Um diesen Anspruch zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber gerade im Bereich des Arbeitsrechts besondere Schutzvorschriften geschaffen.

Die Kündigung durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich ausgeschlossen

  • während der Schwangerschaft (vom 1. Tag/ Empfängnis an)
  • vier Monate nach der Entbindung (Wichtig: Von einer Entbindung geht die Rechtsprechung auch bei einer Fehlgeburt aus, wenn das Fötus ein Gewicht von 500 gr. erreicht hatte)

wenn

  • tatsächlich Schwanger (Nachweis)
  • Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwangerschaft ist…WEITERLESEN
1. Schwangerschaft

Schwangerschaft/ Bild: RA Pöppel


Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Gefahrgutbeauftragte Kündigungsschutz Schwanger in der Probezeit KündigungsschutzSonderkündigungsschutz BetriebsratKündigungsschutz Kandidat BetriebsratswahlKündigungsschutz PersonalratStörfallbeauftragteStrahlenschutzbeauftragteAufsichstrat Sonderkündigungsschutz Coaching BeratungMobbinganalyseElterngeldElternzeit


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch interessant:

Lohn und Gehalt im Arbeitsrecht

Das Wort Lohn kommt von Belohnung. Es bezeichnet das Arbeitsentgelt aus unselbstständiger Arbeit, das vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer als Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung gezahlt wird. Dabei handelt es sich konkret um dem Brutto-Betrag vor Abzug von Steuern und den Sozialversicherungen, welcher grundsätzlich am Monatsende ausgezahlt wird.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wurde lange Zeit zwischen Lohn für Arbeiter und Gehalt für Angestellte unterschieden. Diese Unterscheidung des Arbeitsentgeltes ist allerdings nicht mehr zeitgemäß. Sie findet beispielsweise in Tarifverträgen kaum noch Anwendung. Zumeist wird allgemein von Arbeitsentgelt gesprochen.

Im eigentlichen Wortsinne unterscheiden sich Lohn und Gehalt nicht aufgrund der Beschäftigungsform. Die Differenzierung liegt vielmehr in der Berechnungsart.

Lohn und Gehalt im Arbeitsrecht – Eine Abgrenzung zum Arbeitsentgelt

In der Regel wird das Arbeitsentgelt heutzutage in Form des Monatsgehalts gezahlt. Dabei ist es von der Anzahl der Arbeitstage im Monat oder der konkret erbrachten Leistung unabhängig. Das heißt, dass das Gehalt jeden Monat die gleiche Höhe hat. Ganz egal, wie viel Tage man im Monat gearbeitet hat, ob man krank geschrieben war oder im Urlaub.

Im Gegensatz dazu berechnet sich der Lohn nach der konkret geleisteten Arbeit. So kann der Lohn von Monat zu Monat, aufgrund von unterschiedlich vielen tatsächlich geleisteten Arbeitstagen, variieren. Auch die Auftragslage kann die Höhe des Lohns beeinflussen. Der Lohn am Ende des Monats bemisst sich damit grundsätzlich nach den gearbeiteten Stunden, sodass der Arbeitnehmer nicht immer den gleichen Betrag erhält. Das Entgelt für Urlaubs- und Feiertage wird dabei stundenweise verrechnet. Vereinbart werden kann auch ein sogenannter Stücklohn. Bei diesem richtet sich das Entgelt nach der fertiggestellten Stückzahl. Hier werden Urlaubs- und Feiertage anhand der durchschnittlichen Leistung entlohnt….Weiterlesen

 width=


Profis im Kündigungsschutz: Rechtsanwalt für ArbeitsrechtRechtsanwalt für Arbeitsrecht in Wandsbek  – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in HarburgRechtsanwalt für Arbeitsrecht in FlensburgAnwalt für Arbeitsrecht HamburgKündigungsschutz Hamburg Lufthansa ArbeitsrechtGermanwings StellenabbauKündigung bei Lufthansa was tun?Arbeitsrecht Premium Aerotecwegen Minderung der ErwerbsfähigkeitFASI Kündigungsschutz  


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr