Die Elternzeit ist ein Anspruch von Arbeitnehmern auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Betreuung ihres Kindes. Nach § 15 BEEG können Eltern bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen, die grundsätzlich bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes in Anspruch genommen werden muss. Bis zu 24 Monate können jedoch auf den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des …

