Eine Dienstreise im Arbeitsrecht liegt immer dann vor, wenn ein Angestellter aus beruflichen Gründen vorübergehend außerhalb seiner üblichen Arbeitsstätte und außerhalb seiner privaten Wohnung für den Arbeitgeber tätig ist. Anlässe für Dienstreisen sind üblicherweise: Fahrten zu Kunden oder Lieferanten Fahrten zu auswärtigen Terminen wie Dienstbesprechungen, Meetings oder Fachtagungen Teilnahme an Kongressen, Seminaren oder anderen Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung Besuch von …