Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) heißt offiziell „Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse“. Es trat am 01. Januar 2001 in Kraft und löste das Gesetz über arbeitsrechtliche Vorschriften zur Beschäftigungsförderung ab. Hintergrund des neuen Gesetzes war vor allem der Anstieg der Teilzeitbeschäftigten mit befristeten Arbeitsverträgen, die von den Arbeitsgerichten sehr genau daraufhin überprüft wurden, ob die jeweilige Befristung gegen den …