Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis während des laufenden Arbeitsverhältnisses, ausgestellt auf Verlangen der Arbeitnehmer:in bei berechtigtem Interesse. Es enthält Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit sowie Leistungs- und Verhaltensbeurteilungen (analog § 109 GewO) und dient als Orientierung oder Bewerbungsgrundlage. Das Zwischenzeugnis muss wohlwollend und wahr sein und ist im Zweifel rechtlich durchsetzbar. Was bedeutet „Zwischenzeugnis“ im Arbeitsrecht? Ob vor einem Vorgesetztenwechsel, bei …

