Zwischenzeugnis

RA Axel Pöppel

Ein Zwischenzeugnis wird vom Arbeitgeber bereits während des laufenden Arbeitsverhältnisses erteilt. Es gibt Auskunft über den bisherigen Verlauf des Arbeitsverhältnisses. Grundsätzlich wird ein Zwischenzeugnis nur ausgestellt, wenn der Mitarbeiter ein berechtigtes Interesse an der Erteilung hat. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung in Aussicht stellt, sich die Aufgaben des Mitarbeiters ändern werden oder bei einem Vorgesetztenwechsel. Auch …