Berufsausbildungsverhältnis

RA Axel Pöppel

Ein Berufsausbildungsverhältnis ist ein zwischen Ausbilder und Auszubildendem bestehendes Arbeitsverhältnis. Es unterscheidet sich vom normalen Arbeitsverhältnis als Austausch von Arbeitsleistung gegen Geld dadurch, dass es der Vermittlung der für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einem geordneten Ausbildungsgang dient. Der Auszubildende erlernt während der Ausbildung seinen Beruf. Die gesetzliche Grundlage aller Berufsausbildungsverhältnisse ist das …