Generalquittung

RA Axel Pöppel

1. Generalquittung

Eine Generalquittung wird im Arbeitsrecht Ausgleichsquittung genannt. Diese kommt nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Zuge, denn dann besteht gewöhnlich das Bedürfnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, klare Verhältnisse zu schaffen und sämtliche Ansprüche zu erledigen. Daher legt der Arbeitgeber dem aus dem Unternehmen ausscheidenden Arbeitnehmer oft eine Ausgleichsquittung in Form eines formularmäßigen Textes zur Unterschrift vor. Gewöhnlich besteht eine solche Ausgleichsquittung …