Folgende Möglichkeiten kommen als außergerichtliche Einigung in Betracht: Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Mit einem Abwicklungsvertrag lassen sich hingegen die Folgen einer Kündigung einvernehmlich regeln. Eine Einigung vor Gericht ist immerhin günstiger als ein Urteil Außergerichtliche Einigungen sind günstiger und schneller als ein Gerichtsverfahren. Sie erlauben nahezu beliebige Gestaltungen der Vertragsbeendigung. Durch eine außergerichtliche Einigung verzichten Sie auf seinen …
Klageverzicht
Kein Arbeitnehmer ist verpflichtet, die arbeitgeberseitige Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage anzugreifen. Möchte er gerichtlich gegen die Kündigung vorgehen, muss er innerhalb von drei Wochen nach deren Zugang die Kündigungsschutzklage einreichen. Versäumt er diese Frist, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam, unabhängig davon, wie viele Fehler sie aufweist und wie sozialwidrig sie auch sein mag. Entscheidet der Arbeitnehmer für …