Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Dieser muss nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) jährlich mindestens 4 Wochen umfassen. Das sind bei einer 5-Tage-Woche 20 Urlaubstage, bei einer 6-Tage-Woche 24 Urlaubstage Der Mindesturlaub darf nicht unterschritten werden. Viele Arbeitnehmer haben dagegen durch eine entsprechende Vereinbarung im Arbeitsvertrag mehr Urlaub zur Verfügung, oft 30 Tage bei einer 5-Tage-Woche, was 6 Wochen Urlaub …