Im Zuge der Digitalisierungsstrategie plant H&M den Abbau von 800 Arbeitsplätzen durch ein Freiwilligenprogramm. Das Besondere dabei: Der Personalabbau soll vor allem junge Mütter mit Kindern treffen, die sich in Elternzeit befinden. Erfahren Sie, was es damit auf sich hat und was Sie jetzt tun können.
H&M plant Abbau von 800 Arbeitsplätzen
Dass die fortschreitende Digitalisierung Arbeitsplätze kosten kann, beweist eindrücklich der Fall von H&M. Nachdem der Moderiese das Online-Geschäft zunächst stiefmütterlich als sinnvolle „Beimischung“ zum Filialnetz angesehen hat, ist die Digitalisierung im Konzern nun das ganz große Thema. Die versäumten Geschäftschancen sollen nun nachgeholt werden – koste es, was es wolle. Und im Fall von H&M wird es vor allem eines kosten: Arbeitsplätze.
Nach Informationen des Magazins Business Insider habe H&M seit dem Jahr 2018 bereits 3.000 Arbeitsplätze abgebaut. Die Digitalisierung hat also einen hohen Preis, den vor allem die Arbeitnehmer:innen zahlen müssen. Den Zielzustand hat der Modekonzern in Sachen Digitalisierung aber längst noch nicht erreicht.
Nun sollen 800 weitere Arbeitsplätze in den Filialen abgebaut werden, dies vor allem in Filialen, die umsatztechnisch nicht die Erwartungen von H&M erfüllen.
Freiwilligenprogramm vor allem für junge Mütter mit Kindern
Der Arbeitsplatzabbau soll durch in Freiwilligenprogramm erfolgen, den das Unternehmen dem Gesamtbetriebsrat zugeleitet hat. Das heißt, bestimmte Arbeitnehmer:innen erhalten die Möglichkeit, freiwillig aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden. Als Gegenleistung erhalten Sie dann eine Abfindung und ggf. sonstige monetäre Leistungen. Das Vorgehen über ein Freiwilligenprogramm ist in größeren Unternehmen und Konzernen üblich, um den Arbeitsplatzabbau zielgerichtet und rechtssicher zu betreiben.
Hohe Wellen schlägt aber der Personenkreis, an den sich das Freiwilligenprogramm richten soll. Berichten zufolge soll das Programm vor allem Mitarbeiter:innen adressieren, die sich in Elternzeit befinden. Und drei Mal dürfen Sie raten, wer sich bei H&M vor allem in Elternzeit befindet…das sind junge Mütter, die dem besonderen Schutz der Gemeinschaft bedürfen.
Mutmaßlich hat das Vorgehen von H&M folgenden Hintergrund: Das Unternehmen möchte sich vor allem von Arbeitnehmer:innen trennen, die nicht an den umsatzstarken Abendzeiten an Samstagen arbeiten können. Dies seien vor allem Mütter, die sich um ihre Kinder kümmern müssen und zu den verkaufsstarken Zeiten in der Filiale nicht zur Verfügung stünden.
Das ist die rechtliche Situation
Das Vorgehen von H&M über ein Freiwilligenprogramm ist Standard bei Konzernen und größeren Unternehmen. Bei dem Weg, die Zielpersonalstärke zu erreichen, hat ein Unternehmen grundsätzlich zwei Möglichkeiten: (1) Freiwilliger Personalabbau (2) Erzwungener Personalabbau. Ohne Freiwilligenprogramm müsste H&M die Mitarbeiter einzeln betriebsbedingt kündigen. Nicht zuletzt die Notwendigkeit der Durchführung einer Sozialauswahl macht die betriebsbedingte Kündigung zu einem rechtlichen Risiko, das zwar weitestgehend minimiert, aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.
Was die jungen Mütter in Elternzeit betrifft, so kommt ihnen für die Dauer der Elternzeit Sonderkündigungsschutz zu. Das bedeutet, dass sie während der Elternzeit nur in Ausnahmefällen gekündigt werden können.
Nach der Elternzeit entfällt der Sonderkündigungsschutz. Eine Kündigung wäre H&M dann möglich, wenn ein Kündigungsgrund bestünde. Wichtig: Eine unternehmerische Entscheidung zum Personalabbau berechtigt grundsätzlich zu betriebsbedingten Kündigungen.
Wie sollen sich die Mitarbeiterinnen in Elternzeit nun verhalten? Das Freiwilligenprogramm wird nicht die letzte Möglichkeit sein, sich eine Abfindung zu sichern. H&M plant vorliegend die Durchführung einer Betriebsänderung, die dazu führt, dass mit dem Betriebsrat ein Sozialplan zu verhandeln ist. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Sozialplan am Ende bessere Konditionen vorsieht als das Abfindungsangebot im Rahmen des Freiwilligenprograms.
Betroffenen Mitarbeiter:innen empfehlen wir daher, sich an ihren lokalen Betriebsrat zu wenden, um die für sie beste Entscheidung zu treffen.
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Sie benötigen weiteren rechtlichen Rat?
Nutzen Sie unsere Online-Anfrage für einen schnellen Check.
Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.