Eine Abfindung ist eine Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes. Sie kann in einem Aufhebungsvertrag vereinbart werden, ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Oft wird eine Abfindung angeboten, um den Arbeitnehmer dazu zu motivieren, dem Aufhebungsvertrag zuzustimmen.
Abfindungen: Der goldene Handschlag
Haben Sie schon einmal von dem Begriff „goldener Handschlag“ gehört? Im Kontext von Aufhebungsverträgen und Abfindungen könnte man dies als Metapher für den Trostpreis sehen, den ein Arbeitnehmer erhält, um den bitteren Geschmack des Arbeitsplatzverlustes zu versüßen.
Sind Abfindungen immer Teil eines Aufhebungsvertrags?
Im Gegensatz zu weit verbreiteten Mythen ist eine Abfindung keine gesetzliche Pflicht. Sie stellt vielmehr ein Angebot des Arbeitgebers dar, den Arbeitnehmer dazu zu ermutigen, dem Aufhebungsvertrag zuzustimmen. Stellen Sie es sich wie eine Art süßen Köder vor, der Ihnen hilft, die bittere Pille zu schlucken.
Wann bietet ein Arbeitgeber eine Abfindung an?
Eine Abfindung wird in der Regel in Situationen angeboten, in denen der Arbeitgeber eine schnelle und reibungslose Auflösung des Arbeitsverhältnisses anstrebt. Sie kann auch als Anerkennung für den Beitrag des Arbeitnehmers zum Unternehmen gesehen werden oder als Versuch, möglichen rechtlichen Streitigkeiten vorzubeugen.
Sie benötigen weiteren rechtlichen Rat?
Nutzen Sie unsere Online-Anfrage für einen schnellen Check.
Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.