In der Regel kann eine Generalvollmacht nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung des Vollmachtgebers auf eine andere Person übertragen werden.
Bedingungen für die Übertragung
In einigen Fällen kann die Generalvollmacht so formuliert sein, dass der Bevollmächtigte die Befugnisse auf eine andere Person übertragen kann, dies sollte jedoch klar und ausdrücklich in der Vollmacht angegeben sein.
Risiken der Übertragung
Die Übertragung einer Generalvollmacht auf eine andere Person kann Risiken mit sich bringen, insbesondere in Bezug auf die Kontrolle und Verantwortung.
Nach der Übertragung
Nach der Übertragung der Generalvollmacht sollte der ursprüngliche Bevollmächtigte keine Geschäfte mehr in Ihrem Namen tätigen.
Rechtliche Aspekte
Die Übertragung einer Generalvollmacht hat rechtliche Aspekte und Konsequenzen, die sorgfältig geprüft werden sollten.
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