Grundsätzlich kann eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung erfolgen, allerdings nur in bestimmten Ausnahmefällen.
Wann eine Abmahnung notwendig ist
In der Regel ist bei verhaltensbedingten Kündigungen eine Abmahnung erforderlich, bevor eine Kündigung ausgesprochen werden kann.
Ausnahmen von der Abmahnung
Ausnahmen bilden besonders schwere Pflichtverletzungen, wie Diebstahl oder Betrug, bei denen eine sofortige Kündigung möglich ist.
Bedeutung der Abmahnung
Die Abmahnung dient als Warnung für den Arbeitnehmer, sein Verhalten zu ändern, und stellt gleichzeitig eine Dokumentation des Fehlverhaltens für den Arbeitgeber dar.
Rechtsberatung bei Kündigung ohne Abmahnung
Wenn Sie ohne vorherige Abmahnung gekündigt wurden, sollten Sie immer rechtlichen Rat einholen, um Ihre Optionen zu prüfen.
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Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.