Ein Arbeitgeber darf grundsätzlich nicht wegen eines Arbeitsunfalls kündigen. Eine Ausnahme könnte bestehen, wenn der Arbeitnehmer grob fahrlässig gehandelt hat.
Eine Kündigung aufgrund eines Arbeitsunfalls ist in der Regel unzulässig. Ausnahmen könnten dann gelten, wenn der Arbeitnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat und dadurch den Arbeitsunfall verursacht hat
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