Arbeitsunfall im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Ihre Rechte bei einem Arbeitsunfall und wie wir Ihnen helfen können

Ein Arbeitsunfall kann schnell passieren – ein Ausrutscher in der Werkstatt, ein Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit oder eine Verletzung durch unzureichende Sicherheitsmaßnahmen. Wenn so etwas geschieht, stehen Sie oft vor einem Berg von Fragen. Genau hier kommen wir ins Spiel: Die Kanzlei Pöppel Rechtsanwälte unterstützt Sie kompetent und zuverlässig. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Was leisten Anwälte für Arbeitsrecht und Kündigungsschutz?

Beratung bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
Ein Anwalt für Arbeitsrecht ist Ihr erster Ansprechpartner, wenn es um rechtliche Fragen rund um Ihren Arbeitsplatz geht. Egal, ob es um eine ungerechtfertigte Kündigung, die Verhandlung eines Aufhebungsvertrags oder eine Streitigkeit über Abfindungszahlungen geht – wir stehen an Ihrer Seite.

Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen
Eine Kündigung kann viele Unsicherheiten auslösen. Doch nicht jede Kündigung ist rechtmäßig. Anwälte kennen die Feinheiten des Kündigungsschutzes und stellen sicher, dass Sie nicht unrechtmäßig benachteiligt werden. Sie sorgen dafür, dass Ihnen entweder eine Weiterbeschäftigung oder eine angemessene Abfindung zusteht.

Die Rolle des Fachanwalts für Arbeitsrecht

Was ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht?
Ein Fachanwalt ist ein Experte mit umfangreicher Zusatzqualifikation im Arbeitsrecht. Das bedeutet: Er kennt alle Feinheiten der Gesetze und weiß, wie er Ihre Interessen am besten durchsetzt – sowohl gegenüber Ihrem Arbeitgeber als auch gegenüber Behörden und Versicherungen.

Wie unterstützt ein Fachanwalt bei Arbeitsunfällen?
Arbeitsunfälle sind oft komplex. Es geht nicht nur um die Klärung, ob ein Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird, sondern auch um mögliche Entschädigungen und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Ein Fachanwalt hilft Ihnen, den Überblick zu behalten und sorgt dafür, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen.

Hamburg – Stadt der Möglichkeiten

Bürger und Einwohner
Hamburg ist eine lebendige Metropole mit Millionen Einwohnern. Diese Vielfalt spiegelt sich auch auf dem Arbeitsmarkt wider. Doch gerade in Großstädten gibt es auch spezielle Herausforderungen: vom Arbeitsdruck bis zu Konflikten am Arbeitsplatz.

Wirtschaft in Hamburg
Mit seinem Hafen ist Hamburg ein zentraler Wirtschaftsstandort in Deutschland. Gleichzeitig bringt die hohe Beschäftigungsrate auch häufig Konflikte mit sich, etwa durch Arbeitsunfälle in der Logistik oder im Baugewerbe.

Justiz in Hamburg
Hamburg verfügt über mehrere Arbeitsgerichte, die sich mit arbeitsrechtlichen Streitigkeiten befassen. Dazu gehören das Arbeitsgericht Hamburg und das Landesarbeitsgericht Hamburg, die wichtige Anlaufstellen für Betroffene sind.

Pöppel Rechtsanwälte – Ihre Experten im Arbeitsrecht

Über die Kanzlei
Unsere Kanzlei hat sich auf die Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht spezialisiert. Mit jahrelanger Erfahrung und einem engagierten Team stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite – von der ersten Beratung bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte.

Warum Pöppel Rechtsanwälte?
Wir glauben an individuelle Lösungen. Jedes Mandat wird von uns mit größter Sorgfalt und Diskretion bearbeitet. Uns ist wichtig, dass Sie sich nicht nur juristisch, sondern auch menschlich gut aufgehoben fühlen.

Fallbeispiele aus der Praxis

  • Unfall auf dem Weg zur Arbeit: Ein Mandant hatte einen Verkehrsunfall, der als Arbeitsunfall anerkannt wurde, da er auf direktem Weg zur Arbeit geschah.
  • Unfall während einer Geschäftsreise: Eine Mitarbeiterin stürzte während einer Dienstreise. Der Unfall wurde als Arbeitsunfall anerkannt, da sie beruflich unterwegs war.
  • Verletzung durch mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen: Ein Arbeiter zog sich Verletzungen durch defekte Geräte zu. Nachweislich war der Arbeitgeber verantwortlich.
  • Psychische Belastung durch Überlastung: Ein Fall von Burnout wurde als Folge der Arbeitsbedingungen anerkannt.
  • Streitigkeiten über die Anerkennung eines Arbeitsunfalls: Ein Arbeitgeber verweigerte die Anerkennung eines Unfalls. Mithilfe eines Anwalts konnte der Anspruch durchgesetzt werden.

FAQ: Häufige Fragen zu Arbeitsunfällen

Was ist ein Arbeitsunfall?
Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der infolge einer beruflichen Tätigkeit geschieht.

  1. Dazu zählen Unfälle während der Arbeit oder auf dem Weg dorthin.
  2. Auch Veranstaltungen wie Betriebsausflüge können eingeschlossen sein.
  3. Entscheidend ist, dass der Unfall in Zusammenhang mit der Arbeit steht.

Wie unterscheidet sich ein Wegeunfall von einem Arbeitsunfall?
Ein Wegeunfall geschieht auf dem Weg zur oder von der Arbeit.

  1. Hierbei muss der Unfall auf dem direkten Arbeitsweg passieren.
  2. Kleine Umwege, etwa um Kinder zur Schule zu bringen, können mit eingeschlossen sein.
  3. Die genauen Umstände werden individuell geprüft.

Was tun, wenn der Arbeitgeber die Anerkennung verweigert?

  1. Sammeln Sie Beweise wie Berichte, Zeugen oder Fotos.
  2. Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
  3. Reichen Sie die notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft ein.

Welche Fristen gelten für die Meldung eines Arbeitsunfalls?
Ein Arbeitsunfall muss unverzüglich gemeldet werden.

  1. In der Regel sollte dies innerhalb von drei Tagen geschehen.
  2. Die Meldung erfolgt über den Arbeitgeber.
  3. Bei Verzögerungen hilft ein Anwalt, Ihre Ansprüche zu sichern.

Kann ein Anwalt bei der Durchsetzung von Ansprüchen helfen?
Ja, ein Anwalt unterstützt Sie in allen Schritten:

  1. Er berät Sie über Ihre Rechte.
  2. Er hilft bei der Beweisführung und Kommunikation mit Versicherungen.
  3. Er vertritt Sie vor Gericht, falls nötig.

FAQ: Häufige Fragen zu Arbeitsunfällen

Was ist ein Arbeitsunfall?
Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit auftritt.

  1. Unfälle während der Arbeit:
    Diese Unfälle passieren direkt am Arbeitsplatz, z. B. durch Ausrutschen, Stürzen oder den Umgang mit gefährlichen Arbeitsgeräten. Entscheidend ist, dass der Unfall durch die Arbeitsausführung bedingt ist.
    Beispiel: Ein Handwerker verletzt sich beim Sägen aufgrund eines defekten Werkzeugs.
  2. Unfälle auf dem Weg zur Arbeit (Wegeunfälle):
    Diese werden ebenfalls als Arbeitsunfall anerkannt, wenn der Unfall auf direktem Weg zur oder von der Arbeit passiert. Der Weg darf nur geringfügig unterbrochen werden, z. B. für eine Tankpause.
    Beispiel: Sie haben einen Autounfall auf dem Weg zum Büro, ohne vorher private Umwege gemacht zu haben.
  3. Unfälle bei betrieblichen Veranstaltungen:
    Arbeitsunfälle können auch während Betriebsausflügen, Weihnachtsfeiern oder Schulungen eintreten, wenn diese vom Arbeitgeber organisiert wurden. Hierbei muss ein klarer Bezug zur beruflichen Tätigkeit bestehen.
    Beispiel: Sie stürzen bei einem Teamevent in der Kletterhalle und verletzen sich am Bein.

Wie unterscheidet sich ein Wegeunfall von einem Arbeitsunfall?
Ein Wegeunfall ist ein Sonderfall des Arbeitsunfalls und umfasst Unfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeit.

  1. Direkte Verbindung zum Arbeitsweg:
    Damit ein Wegeunfall anerkannt wird, muss der Unfall auf dem direkten Weg zwischen Ihrem Wohnort und dem Arbeitsplatz passieren. Erlaubt sind kleine Umwege, etwa um Kinder zur Schule zu bringen oder Mitfahrer abzuholen, solange diese Wege beruflich oder familiär begründet sind.
    Beispiel: Sie machen auf dem Arbeitsweg einen kurzen Halt, um Ihr Kind in den Kindergarten zu bringen, und rutschen auf dem Parkplatz aus.
  2. Unterschied zum Arbeitsunfall:
    Im Gegensatz zu einem Arbeitsunfall, der am Arbeitsplatz oder während einer beruflichen Tätigkeit passiert, findet der Wegeunfall in der Regel außerhalb des eigentlichen Arbeitsplatzes statt.
  3. Einzelfallprüfung bei Streitigkeiten:
    Nicht immer ist die Situation eindeutig. Die zuständige Berufsgenossenschaft prüft daher den Fall genau. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche bei Unklarheiten durchzusetzen.

Was tun, wenn der Arbeitgeber die Anerkennung verweigert?
Wenn der Arbeitgeber oder die Berufsgenossenschaft die Anerkennung des Arbeitsunfalls ablehnt, sollten Sie die folgenden Schritte unternehmen:

  1. Beweise sichern:
    Dokumentieren Sie den Unfall so genau wie möglich. Schreiben Sie auf, wie es passiert ist, und machen Sie Fotos von der Unfallstelle. Notieren Sie Namen von Zeugen, die den Unfall beobachtet haben, und bitten Sie diese, eine schriftliche Bestätigung abzugeben.
    Beispiel: Eine Kollegin hat gesehen, dass Sie auf dem glatten Büroboden ausgerutscht sind. Ihre Aussage kann entscheidend sein.
  2. Rechtsbeistand einholen:
    Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen. Er kennt die rechtlichen Anforderungen und kann eine gezielte Argumentation gegenüber dem Arbeitgeber oder der Versicherung vornehmen.
    Beispiel: Ein Fachanwalt beantragt Einsicht in die Akten der Berufsgenossenschaft, um mögliche Fehler in der Entscheidung aufzudecken.
  3. Antrag bei der Berufsgenossenschaft stellen:
    Sie haben das Recht, den Fall selbst bei der Berufsgenossenschaft einzureichen, auch wenn Ihr Arbeitgeber den Unfall nicht meldet. Hierfür benötigen Sie eine Unfallanzeige, ärztliche Berichte und mögliche Zeugenberichte.

Welche Fristen gelten für die Meldung eines Arbeitsunfalls?
Die rechtzeitige Meldung eines Arbeitsunfalls ist entscheidend, um Ihre Ansprüche zu sichern.

  1. Unverzügliche Meldung:
    Grundsätzlich müssen Arbeitsunfälle sofort gemeldet werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Unfallanzeige innerhalb von drei Tagen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft einzureichen, wenn der Unfall zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen führt.
  2. Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht handelt?
    Sollte Ihr Arbeitgeber die Unfallmeldung nicht weiterleiten, können Sie selbst aktiv werden. Wenden Sie sich direkt an die Berufsgenossenschaft und reichen Sie die notwendigen Unterlagen ein. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, den Vorgang rechtlich korrekt abzuwickeln.
  3. Verspätete Meldungen und Ausnahmen:
    In Ausnahmefällen, wie bei schwerwiegenden Verletzungen oder wenn die Unfallfolgen erst später erkennbar sind, können Fristen flexibel gehandhabt werden. Allerdings ist es ratsam, möglichst früh aktiv zu werden, um keine Beweisschwierigkeiten zu riskieren.

Kann ein Anwalt bei der Durchsetzung von Ansprüchen helfen?
Ja, ein Anwalt für Arbeitsrecht kann eine zentrale Rolle spielen, wenn es um die Durchsetzung Ihrer Rechte geht.

  1. Beratung und Aufklärung:
    Ein Fachanwalt klärt Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf, z. B. welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie Beweise korrekt sichern. Er sorgt dafür, dass Sie keine wichtigen Fristen versäumen und gibt Ihnen klare Handlungsempfehlungen.
  2. Vertretung bei Streitigkeiten:
    Sollte es zu Unstimmigkeiten mit dem Arbeitgeber oder der Berufsgenossenschaft kommen, übernimmt der Anwalt die Kommunikation und Verhandlung. Er kennt die rechtlichen Feinheiten und kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche effizient durchzusetzen.
    Beispiel: Ein Anwalt kann eine Ablehnung der Berufsgenossenschaft anfechten und vor Gericht gehen, falls notwendig.
  3. Durchsetzung von Entschädigungszahlungen:
    Häufig geht es bei Arbeitsunfällen um finanzielle Ansprüche wie Schmerzensgeld oder Verdienstausfall. Ein Anwalt stellt sicher, dass Ihre Forderungen korrekt berechnet und geltend gemacht werden.
    Beispiel: Ein Mandant erhält durch die Unterstützung eines Fachanwalts eine deutlich höhere Entschädigung für seine Verletzung, als ursprünglich angeboten wurde.

Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch interessant:

Sonntagsspaziergang als Arbeitsunfall

Immer wieder müssen sich die Sozialgerichte mit vermeintlichen Arbeitsunfällen beschäftigen.
So jetzt auch das Sozialgericht Düsseldorf. Der Fall war aber schon recht speziell …

Spaziergang während Rehabilitationsmaßnahme

Im konkreten Fall war der Kläger an einem Sonntag zu einem Spaziergang aufgebrochen. Beim Überqueren eines Zebrastreifens wurde der 60-jährige jedoch von einem Auto angefahren und verletzt.Da sich der Kläger zum Zeitpunkt des Unfalls in einer stationären Rehabilitationsmaßnahme befand, begehrte er die Anerkennung als Arbeitsunfall von der Berufsgenossenschaft.Der Kläger argumentierte, dass ihm die Kur zur Gewichtsabnahme empfohlen worden sei und er mit dem Spaziergang lediglich aktiv an einer Gewichtsreduzierung arbeiten wollte…WEITERLESEN

 width=


Mehr zum Thema Arbeitsrecht:Änderungsvorschlag mit Kündigung Betriebsbedingte Kündigung mit Änderung  Kündigungsschutz Hamburg Hamburg ArbeitsrechtKündigungsschutzstrafende Kündigung Sonderkündigungsschutz mav Kirche Konsultationen mit BR PersonalleitungPersonalgesprächePersonalgespräche mit dem ChefArbeiternehmervertretung öffentlicher DienstKündigung Personenbedingt


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch interessant:

Kündigung und Resturlaub

Wenn der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer selbst kündigt, stellt sich häufig die Frage nach dem Resturlaub – insbesondere danach, ob und wie dieser abgegolten werden kann.

Der jährliche Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers ist dabei im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Danach besteht ein Anspruch auf einen Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer jedes Jahr gewährt werden muss. Der Urlaubsanspruch ist zwingend, das heißt, der kann durch keine Vereinbarungen im Arbeitsvertrag verringert oder ausgeschlossen werden. Er darf auch nur in besonderen Ausnahmefällen gegen Geld abgegolten werden…Weiterlesen

 width=


Profis im Kündigungsschutz: Fachanwalt für Kündigung in KielArbeitsrecht in WinterhudeFachanwalt für Kündigung in Eimsbüttel Fachanwalt für Kündigung in Neustadt Anwalt Kündigung Arbeitsrecht Hamburg Fachanwalt Arbeitsrecht HamburgAllgemeinen Arbeitsbedingungen des ArbeitsvertragsRechtsschutzversicherungpersonenbedingte Kündigungunbefristetes ArbeitsverhältnisVerdachtskündigungEurowings StellenabbauArbeitsrecht Bodenpersonal


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr