Arbeitsunfall im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Der Arbeitsunfall ist gesetzlich in § 8 SGB VII geregelt. Demnach ist ein Arbeitsunfall ein Unfall von Versicherten infolge einer versicherten Tätigkeit. In diesem Zusammenhang sind Unfälle zu verstehen als zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Arbeitnehmer sind gesetzlich gegen Arbeitsunfälle versichert. Zu den gesetzlich versicherten Fällen zählen nicht nur die Unfälle unmittelbar bei der Arbeit selbst, sondern auch Unfälle auf dem Weg von und zu der Arbeit. Dies ist nicht notwendigerweise der kürzeste Weg, es kommt bei der Beurteilung auf den Einzelfall an. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kommt es auf die so genannte innere Handlungstendenz an.
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Spaziergang während Rehabilitationsmaßnahme
Im konkreten Fall war der Kläger an einem Sonntag zu einem Spaziergang aufgebrochen. Beim Überqueren eines Zebrastreifens wurde der 60-jährige jedoch von einem Auto angefahren und verletzt.Da sich der Kläger zum Zeitpunkt des Unfalls in einer stationären Rehabilitationsmaßnahme befand, begehrte er die Anerkennung als Arbeitsunfall von der Berufsgenossenschaft.Der Kläger argumentierte, dass ihm die Kur zur Gewichtsabnahme empfohlen worden sei und er mit dem Spaziergang lediglich aktiv an einer Gewichtsreduzierung arbeiten wollte…WEITERLESEN

Sonntagsspazierung – Arbeistunfall?/ Photo: Annie Spratt
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Kündigung und Resturlaub/ Bild: Unsplash.com/ Gary Bendig
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