Sie sind nicht generell verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber eine Schwerbehinderung mitzuteilen. Ausnahmen können jedoch bestehen, etwa wenn die Behinderung Auswirkungen auf die Arbeitssicherheit hat.
In Deutschland besteht grundsätzlich keine Pflicht, eine Schwerbehinderung dem Arbeitgeber mitzuteilen. Es gibt allerdings bestimmte Ausnahmen. So könnte eine Mitteilungspflicht etwa dann bestehen, wenn die Schwerbehinderung Einfluss auf die Fähigkeit hat, die arbeitsvertraglich geschuldeten Leistungen zu erbringen. Darüber hinaus kann es für den Arbeitnehmer von Vorteil sein, den Arbeitgeber zu informieren, da schwerbehinderten Menschen bestimmte Rechte und Schutzvorschriften zugutekommen.
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