Viele Arbeitnehmer kennen das Prozedere. Ein wichtiger Kunde ist in der Stadt, um neue Projekte zu besprechen.
Nicht selten gehört dazu auch noch eine Abendveranstaltung, wie etwa ein Restaurantbesuch.
Häufig „lädt“ der Arbeitgeber dazu auch noch weitere Mitarbeiter ein. Eine Absage ist dann schwierig.
Doch darf der Arbeitgeber Mitarbeiter zu einem Abendessen nach Feierabend verpflichten?
Weisungs- und Direktionsrecht des Arbeitgebers
Generell hat der Arbeitgeber ein Direktions– und Weisungsrecht. Doch auch das Direktions- und Weisungsrecht hat seine Grenzen.
Der Arbeitgeber darf also nicht einfach alle Mitarbeiter zu einem verpflichtenden Abendessen „einladen“.
Vielmehr hängt die Anwesenheit der Mitarbeiter immer von der Veranstaltung selbst und der Position der Mitarbeiter im Unternehmen ab.
Steht ein Essen mit einem wichtigen Kunden an, so kann der Arbeitgeber beispielsweise den Projektleiter dazu verpflichten am Essen teilzunehmen. Schließlich hat er entsprechende Verantwortung bezüglich des Projekts.
Hingegen darf der Arbeitgeber nicht einfach ohne Grund alle am Projekt beteiligten Arbeitnehmer verpflichten am gemeinsamen Essen teilzunehmen.
entsprechende Regelungen im Arbeitsvertrag
Andere Regelungen können sich jedoch aus dem Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarungen ergeben.
Dort kann beispielsweise festgehalten werden, dass Mitarbeiter zur Teilnahme an Abendveranstaltungen verpflichtet sind.
Enthält jedoch weder der Arbeitsvertrag, noch eine Betriebsvereinbarung eine entsprechende Regelung, so hängt die Anwesenheitspflicht immer vom Einzelfall ab.
Ist ein Betriebsrat im Unternehmen tätig, so kann es durchaus sinnvoll sein, derartige Regelungen in einer Betriebsvereinbarung festzuhalten.
Ist kein Betriebsrat tätig, so müssen die Mitarbeiter etwaige Anwesenheiten mit dem Chef selbst besprechen.
Abendveranstaltung = Überstunden
Wer jedoch zur Teilnahme an Abendveranstaltungen oder generell Veranstaltungen außerhalb der Arbeitszeit verpflichtet wird, muss dafür auch entsprechend entlohnt werden.
Die Zeit wird daher im Rahmen von regulären Überstunden beziehungsweise mit einem Freizeitausgleich vergütet.
Zudem dürfen Mitarbeiter auch die Höchstarbeitszeit von zehn Stunden pro Tag nicht aus den Augen lassen.
Im Falle einer Abendveranstaltung kann dies so unter Umständen bedeuten, dass Mitarbeiter bereits am Nachmittag nach Hause gehen dürfen, allerdings am Abend wieder erscheinen müssen.
Zusammengefasst existiert keine generelle Teilnahmepflicht an Veranstaltungen außerhalb der Arbeitszeit, es sei denn der Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung sehen anderweitige Regelungen vor.
Es hängt deshalb immer vom Einzelfall ab, ob Mitarbeiter an einer Abendveranstaltung teilnehmen müssen.
Oftmals hilft hier jedoch das Gespräch mit dem Arbeitgeber.
Pflicht zur Teilnahme an Abendverantsaltung/ Bild: Unsplash.com/ Paul Volkmer
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