Der Sommer steht vor er Tür! – Und immer mehr Menschen träumen davon, für einige Wochen oder sogar Monate aus dem Ausland zu arbeiten. Laptop aufklappen mit Blick auf das Meer – klingt verlockend, oder? Doch bevor Sie Ihre Koffer packen, sollten Sie sich über rechtliche, steuerliche und organisatorische Hürden informieren. Denn eine Workation kann schnell zu einem teuren Abenteuer werden, wenn bestimmte Vorschriften nicht eingehalten werden.
Workation – Was bedeutet das eigentlich?
Der Begriff „Workation“ setzt sich aus den englischen Wörtern „Work“ (Arbeit) und „Vacation“ (Urlaub) zusammen. Doch eine Workation ist keineswegs mit Urlaub gleichzusetzen. Während Urlaub eine arbeitsfreie Zeit zur Erholung ist, wird bei einer Workation weiterhin gearbeitet – nur eben von einem anderen Ort aus.
Unterschiede zwischen Workation, Homeoffice und Remote Work
Viele verwechseln eine Workation mit Homeoffice oder klassischem Remote Work. Doch es gibt Unterschiede:
- Homeoffice: Arbeiten von zu Hause aus, in der Regel innerhalb des Wohnsitzlandes.
- Remote Work: Ortsunabhängiges Arbeiten, kann dauerhaft von verschiedenen Ländern aus erfolgen.
- Workation: Temporäres Arbeiten aus dem Ausland, oft in Kombination mit Freizeitaktivitäten.
Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen für eine Workation
Arbeitsvertragliche Vereinbarungen
Grundsätzlich gibt es in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Workation. Arbeitnehmer sind auf das Entgegenkommen ihres Arbeitgebers angewiesen. Folgende Fragen sollten geklärt werden:
- Ist eine Workation laut Arbeitsvertrag erlaubt?
- Muss eine Zusatzvereinbarung getroffen werden?
- Wie lange darf die Workation dauern?
Steuern und Sozialversicherungspflicht
Je nach Dauer und Land kann eine Workation steuerliche Konsequenzen haben. Arbeitnehmer müssen klären:
- Bleibt die Steuerpflicht in Deutschland bestehen?
- Wird durch die Workation eine Steuerpflicht im Aufenthaltsland ausgelöst?
- Wie wirkt sich der Aufenthalt auf die Sozialversicherung aus?
Visum- und Meldepflichten im Ausland
Innerhalb der EU ist das Arbeiten während einer Workation meist unkompliziert. Doch außerhalb der EU gelten andere Regeln:
- Benötige ich ein spezielles Arbeitsvisum?
- Gibt es Meldepflichten im Aufenthaltsland?
- Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?
Praktische Tipps für eine rechtssichere Workation
Damit die Workation nicht in einem rechtlichen Chaos endet, sollten Arbeitnehmer und Selbstständige folgende Punkte beachten:
- Vorabklärung mit dem Arbeitgeber: Schriftliche Zustimmung einholen
- Rechtliche Rahmenbedingungen prüfen: Steuer- und Sozialversicherungspflicht klären
- Notwendige Dokumente mitführen: Reisepass, Arbeitsgenehmigung, Versicherungsschutz
Fallstricke und Risiken bei einer Workation
Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit
Wer in einem Land ohne Arbeitserlaubnis tätig ist, riskiert hohe Strafen. In manchen Ländern kann das sogar zur Abschiebung führen.
Risiken für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Arbeitgeber können für Verstöße gegen das Arbeitsrecht im Zielland haften.
- Arbeitnehmer riskieren Bußgelder oder den Verlust ihres Sozialversicherungsschutzes.
FAQs zur Workation
Kann mein Arbeitgeber eine Workation ablehnen?
Ja. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Der Arbeitgeber entscheidet, ob er eine Workation erlaubt.
Immer mehr Arbeitnehmer möchten zeitweise aus dem Ausland arbeiten. Doch nicht jeder Arbeitgeber erlaubt eine Workation. Die Entscheidung darüber liegt nicht beim Arbeitnehmer, sondern beim Unternehmen. Die Frage ist also: Unter welchen Umständen kann ein Arbeitgeber eine Workation ablehnen, und welche Rechte haben Arbeitnehmer in dieser Situation?
Ein Arbeitgeber kann eine Workation aus verschiedenen Gründen ablehnen. Häufige Argumente sind betriebliche Notwendigkeiten, Datenschutzbedenken oder steuer- und sozialversicherungsrechtliche Risiken. Auch technische Einschränkungen wie instabile Internetverbindungen können gegen eine Workation sprechen. Besonders in Berufen mit Kundenkontakt oder Teamarbeit vor Ort kann eine Ablehnung gerechtfertigt sein.
Rein rechtlich besteht kein Anspruch auf eine Workation. Das deutsche Arbeitsrecht sieht mobiles Arbeiten oder Homeoffice nicht als gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers vor. Auch wenn Unternehmen immer flexibler werden, gibt es keine rechtliche Grundlage, um eine Workation zu erzwingen. Ohne eine vertragliche Regelung oder die ausdrückliche Zustimmung des Arbeitgebers bleibt eine Workation daher ein freiwilliges Entgegenkommen.
Ein Angestellter beantragt eine vierwöchige Workation in Portugal. Der Arbeitgeber lehnt ab, da die Firma Kundentermine und interne Meetings erfordert, die eine physische Anwesenheit notwendig machen. – Eine Marketingmanagerin möchte für drei Monate nach Bali. Ihr Unternehmen erlaubt grundsätzlich mobiles Arbeiten, doch es gibt Bedenken hinsichtlich Datenschutzbestimmungen und Arbeitszeitkontrolle. Auch hier wird der Antrag abgelehnt.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Eine Workation ist keine Selbstverständlichkeit. Wer aus dem Ausland arbeiten möchte, sollte frühzeitig mit dem Arbeitgeber sprechen, eine Lösung suchen und rechtliche Aspekte berücksichtigen. Ohne Zustimmung bleibt eine Workation rechtlich nicht durchsetzbar.
Workation
Welche Länder sind für eine Workation besonders geeignet?
Viele EU-Länder sind unkompliziert, während Nicht-EU-Länder oft strenge Visa- und Arbeitsgesetze haben.
Die Wahl des richtigen Workation-Ziels ist entscheidend für einen reibungslosen Ablauf. Während einige Länder Workation-Konzepte aktiv fördern, gibt es in anderen erhebliche bürokratische und rechtliche Hürden.
Grundsätzlich sind Länder innerhalb der EU für deutsche Arbeitnehmer am unkompliziertesten. Hier greifen Freizügigkeitsregelungen, und es gibt meist keine Probleme mit Arbeitsgenehmigungen oder Sozialversicherungen. Schwieriger wird es in Nicht-EU-Ländern, da oft spezielle Visa erforderlich sind und steuerliche Regelungen eine Workation erschweren.
Rechtlich gesehen bleibt die Sozialversicherungspflicht für deutsche Arbeitnehmer innerhalb der EU bestehen, solange sie weiterhin bei einem deutschen Arbeitgeber angestellt sind. Anders sieht es außerhalb der EU aus: Hier können nationale Gesetze eine Anmeldung als Arbeitnehmer erforderlich machen oder gar verbieten, dass ausländische Firmen Arbeitnehmer ohne lokale Betriebsstätte beschäftigen.
Ein Freelancer verbringt drei Monate in Spanien und arbeitet von dort aus für deutsche Kunden – kein Problem. – Ein Angestellter plant eine Workation in Thailand, hat aber kein entsprechendes Arbeitsvisum. Nach einer Routinekontrolle wird ihm die Weiterarbeit untersagt.
Wer eine Workation plant, sollte sich daher über lokale Gesetze, steuerliche Regelungen und Visabestimmungen informieren. EU-Länder sind oft die beste Wahl, während Nicht-EU-Staaten eine genauere Prüfung erfordern.
Was passiert, wenn ich während meiner Workation krank werde?
- Krankschreibung muss dem Arbeitgeber sofort vorgelegt werden.
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss gültig sein.
- Eventuell gilt eine Rückkehrpflicht ins Wohnsitzland.
Krankheit während einer Workation kann schnell zu Problemen führen. Wer im Ausland arbeitet und plötzlich erkrankt, sollte wissen, welche Schritte erforderlich sind und wie sich die Situation auf das Arbeitsverhältnis auswirkt.
Wenn ein Arbeitnehmer während einer Workation krank wird, gilt grundsätzlich die gleiche Verpflichtung zur Krankmeldung wie in Deutschland. Die Arbeitsunfähigkeit muss dem Arbeitgeber sofort mitgeteilt werden. Doch es gibt Besonderheiten: Je nach Land kann die Anerkennung einer ausländischen Krankschreibung komplizierter sein, insbesondere wenn diese nicht den deutschen Anforderungen entspricht.
Rechtlich gesehen bleibt die Verpflichtung zur Krankmeldung und Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestehen. In EU-Ländern ist es oft einfacher, da deutsche Krankenkassen dort ausgestellte Bescheinigungen anerkennen. In Nicht-EU-Staaten kann es schwieriger sein, sodass sich Arbeitnehmer frühzeitig über die Regularien informieren sollten.
Ein Softwareentwickler erkrankt während seiner Workation in Italien an einer Grippe. Er bekommt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einem örtlichen Arzt, die von der deutschen Krankenkasse akzeptiert wird. – Eine Marketingmanagerin wird in Bali krank. Da das Attest aus einer privaten Klinik nicht den deutschen Standards entspricht, wird es vom Arbeitgeber abgelehnt.
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte vor einer Workation prüfen, welche Nachweise im Krankheitsfall akzeptiert werden. Eine Auslandskrankenversicherung ist ebenfalls ratsam, um unerwartete Kosten zu vermeiden.
Welche technischen Voraussetzungen brauche ich?
- Stabile Internetverbindung
- Sichere VPN-Verbindung für den Datenschutz
- Stromadapter für das Zielland
Technische Ausstattung ist ein oft unterschätzter Faktor für eine erfolgreiche Workation. Ohne stabiles Internet, sichere Verbindungen und die richtige Hardware kann mobiles Arbeiten schnell zum Problem werden.
Grundvoraussetzung für eine Workation ist eine zuverlässige Internetverbindung. Nicht jedes Land bietet flächendeckend schnelles Internet, und in einigen Regionen kann es zu Stromausfällen kommen. Auch Datenschutz und IT-Sicherheit spielen eine große Rolle: Sensible Unternehmensdaten sollten nur über verschlüsselte Verbindungen übertragen werden.
Rechtlich betrachtet sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, für den Schutz von Unternehmensdaten zu sorgen. Das bedeutet, dass bestimmte Sicherheitsvorkehrungen, wie VPN-Verbindungen oder Zwei-Faktor-Authentifizierung, oft vorgeschrieben sind. Wer aus dem Ausland arbeitet, muss sicherstellen, dass er alle IT-Richtlinien seines Unternehmens einhält.
Ein Grafikdesigner arbeitet aus Portugal und nutzt ein öffentliches WLAN im Café. Dadurch kommt es zu einem Sicherheitsleck, und sensible Kundendaten werden abgegriffen. – Eine Projektmanagerin in Thailand verliert durch einen Stromausfall den gesamten Fortschritt einer Präsentation, da keine regelmäßige Datensicherung erfolgte.
Für eine reibungslose Workation sind Vorbereitung und technisches Equipment entscheidend. Ein schneller Internetzugang, eine gesicherte Verbindung und eine Backup-Strategie sind unverzichtbar, um produktiv und sicher aus dem Ausland zu arbeiten.
Workation in den Bergen
Ist eine Workation steuerlich absetzbar?
Nur wenn nachgewiesen wird, dass es sich nicht um eine private Reise handelt, sondern die Workation ausschließlich beruflich bedingt ist.
Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob sie die Kosten einer Workation steuerlich geltend machen können. Schließlich entstehen durch das Arbeiten im Ausland oft zusätzliche Ausgaben für Unterkunft, Reisen und Verpflegung.
Steuerlich kann eine Workation nur dann abgesetzt werden, wenn nachgewiesen wird, dass sie rein beruflich veranlasst ist. Der Aufenthalt darf nicht primär der Erholung dienen, sondern muss aus geschäftlichen Gründen notwendig sein. Entscheidend ist, ob die Workation mit betrieblichen Abläufen oder Kundenkontakten in Verbindung steht.
Rechtlich betrachtet unterscheidet das Finanzamt zwischen beruflich bedingten Reisen und privaten Aufenthalten mit gelegentlicher Arbeit. Wer eine Workation steuerlich geltend machen will, sollte eine klare Dokumentation führen, aus der hervorgeht, dass die Reise primär geschäftlichen Zwecken diente.
Ein selbstständiger IT-Berater verbringt vier Wochen in Spanien und arbeitet von dort aus an Kundenprojekten. Da die Reise rein beruflich motiviert ist, kann er die Kosten als Betriebsausgabe absetzen. – Ein Angestellter kombiniert eine Workation in Thailand mit zwei Wochen Urlaub. Das Finanzamt erkennt die Kosten nicht als Werbungskosten an, da der private Charakter überwiegt.
Letztendlich hängt die steuerliche Absetzbarkeit von der individuellen Situation ab. Eine gute Dokumentation und klare Abgrenzung zwischen Arbeit und Urlaub sind entscheidend, um steuerliche Vorteile zu nutzen.
workation
Fünf echte Fallbeispiele aus der Praxis
Workation in Spanien: Arbeitnehmer wird steuerpflichtig
Ein deutscher Arbeitnehmer verbringt zwei Monate in Spanien. Da er mehr als 183 Tage dort verbringt, wird er in Spanien steuerpflichtig.
Spanien gehört zu den beliebtesten Zielen für eine Workation, da es innerhalb der EU liegt und keine Arbeitserlaubnis benötigt wird. Doch viele Arbeitnehmer übersehen eine wichtige steuerliche Regelung: Wer zu lange in einem anderen Land bleibt, kann dort steuerpflichtig werden – mit erheblichen finanziellen Konsequenzen.
Ein deutscher Angestellter beschließt, für zwei Monate in Spanien zu arbeiten. Da seine Firma ihm mobiles Arbeiten erlaubt, geht er davon aus, dass dies kein Problem darstellt. Nach Rücksprache mit einem Steuerberater erfährt er jedoch, dass sein Aufenthalt eine steuerliche Verpflichtung auslösen könnte. Denn je nach individueller Situation kann ein Arbeitnehmer schon vor Ablauf der 183-Tage-Regel steuerpflichtig werden, insbesondere wenn er einen Wohnsitz in Spanien begründet oder dort wirtschaftliche Interessen entwickelt.
Steuerrechtlich gilt: Wer sich länger als 183 Tage im Jahr in einem anderen Land aufhält, wird dort als steuerlich ansässig betrachtet und muss sein gesamtes Einkommen versteuern. Doch auch bei kürzeren Aufenthalten können Länder eigene Kriterien anwenden, um eine Steuerpflicht auszulösen. Spanien betrachtet beispielsweise schon eine feste Unterkunft als möglichen Anhaltspunkt für eine steuerliche Ansässigkeit. Arbeitgeber müssen zudem prüfen, ob sie in Spanien steuerlich registrierungspflichtig werden, wenn sie ihren Arbeitnehmer dort arbeiten lassen.
Workation in Barcelona
FAQ 1: Muss ich auch für eine kurze Workation in Spanien Steuern zahlen?
Nicht unbedingt, aber es kommt auf die Dauer und Art des Aufenthalts an. Wer eine feste Wohnung mietet oder wirtschaftliche Bindungen aufbaut, kann auch vor Ablauf der 183 Tage steuerpflichtig werden.
FAQ 2: Muss mein Arbeitgeber in Spanien Steuern zahlen, wenn ich dort arbeite?
Falls die spanischen Behörden eine steuerliche Betriebsstätte annehmen, kann das Unternehmen dort steuerliche Verpflichtungen bekommen. Dies sollte vorher geprüft werden.
Wer eine Workation in Spanien plant, sollte sich vorher genau über steuerliche Regelungen informieren. Eine kurze Abklärung mit einem Steuerberater kann teure Überraschungen vermeiden.
Remote Work in Thailand: Probleme mit der Aufenthaltsgenehmigung
Ein Freelancer reist nach Thailand und arbeitet von dort aus. Ohne spezielles Visum verstößt er gegen thailändische Arbeitsgesetze.
Viele träumen davon, für einige Monate aus exotischen Ländern wie Thailand zu arbeiten. Doch nicht überall ist Remote Work so einfach möglich. In vielen Ländern gilt: Wer mit einem Touristenvisum einreist und arbeitet, riskiert hohe Strafen.
Ein deutscher Freelancer reist für drei Monate nach Thailand und arbeitet von dort aus für seine Kunden in Deutschland. Er nutzt ein reguläres Touristenvisum und geht davon aus, dass sein Online-Job nicht unter die thailändischen Arbeitsgesetze fällt. Doch bei einer Routinekontrolle in seinem Coworking-Space wird er von den Behörden überprüft. Da er offiziell keine Arbeitserlaubnis hat, droht ihm eine hohe Geldstrafe und im schlimmsten Fall eine Abschiebung.
Thailand hat strenge Regeln zur Arbeitsgenehmigung. Selbst wer ausschließlich für ausländische Auftraggeber arbeitet, gilt als arbeitend und benötigt eine gültige Arbeitserlaubnis. Das Touristenvisum erlaubt keinen bezahlten Tätigkeiten, auch nicht für ausländische Unternehmen. Wer gegen diese Regel verstößt, riskiert hohe Strafen, Einreiseverbote und sogar Gefängnisstrafen.
FAQ 1: Kann ich mit einem Touristenvisum in Thailand arbeiten?
Nein, auch wenn Sie nur online für ausländische Kunden arbeiten, benötigen Sie ein entsprechendes Visum oder eine Arbeitserlaubnis.
FAQ 2: Gibt es spezielle Visa für Remote Worker in Thailand?
Ja, Thailand bietet inzwischen spezielle Digital-Nomad-Visa, allerdings mit strengen Voraussetzungen. Wer länger bleiben möchte, sollte sich frühzeitig darum kümmern.
Wer eine Workation in Thailand plant, sollte sich vorher genau über die Visa-Bedingungen informieren. Illegales Arbeiten kann schwerwiegende Konsequenzen haben.
Versicherungslücke während einer Workation in Portugal
Ein Angestellter arbeitet aus Portugal, hat aber keine Auslandskrankenversicherung. Nach einem Unfall muss er hohe Behandlungskosten selbst tragen.
Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass ihr Versicherungsschutz im Ausland genauso besteht wie in Deutschland. Doch das ist ein gefährlicher Trugschluss. Wer eine Workation plant, sollte sich frühzeitig um den richtigen Versicherungsschutz kümmern.
Ein deutscher Angestellter entscheidet sich für eine vierwöchige Workation in Portugal. Während eines Ausflugs am Wochenende stolpert er und zieht sich eine schwere Verletzung zu. Im Krankenhaus stellt er fest, dass seine deutsche Krankenversicherung die Kosten nicht übernimmt, da er sich außerhalb des üblichen Wohn- und Arbeitslandes aufhält. Ohne private Auslandskrankenversicherung muss er die Behandlungskosten selbst tragen.
Rechtlich gesehen sind Arbeitnehmer innerhalb der EU zwar durch die europäische Krankenversicherungskarte abgesichert, doch diese deckt nicht alle medizinischen Kosten ab. Besonders problematisch wird es bei längeren Aufenthalten oder wenn der Arbeitnehmer nicht nur touristisch, sondern auch beruflich tätig ist. Auch die gesetzliche Unfallversicherung greift oft nur dann, wenn der Unfall während der Arbeitszeit geschieht – Freizeitunfälle sind oft nicht abgedeckt.
FAQ 1: Brauche ich für eine Workation eine spezielle Versicherung?
Ja, eine Auslandskrankenversicherung ist dringend zu empfehlen, um hohe Kosten bei medizinischen Notfällen zu vermeiden.
FAQ 2: Deckt die gesetzliche Unfallversicherung Unfälle während einer Workation ab?
Nicht immer. Nur wenn der Unfall während der eigentlichen Arbeitszeit passiert, kann er als Arbeitsunfall gelten.
Wer im Ausland arbeitet, sollte sich unbedingt mit seinem Versicherer abstimmen. Ein unzureichender Schutz kann schnell sehr teuer werden.
Arbeitgeberhaftung für einen Unfall während der Workation
Ein Unternehmen erlaubt Workation, doch ein Mitarbeiter verletzt sich während der Arbeitszeit. Die Berufsgenossenschaft lehnt eine Kostenübernahme ab.
Arbeiten am Strand oder in einem Café klingt entspannt, doch was passiert, wenn es während der Workation zu einem Unfall kommt? Die Haftungsfrage kann für Arbeitgeber und Arbeitnehmer schnell kompliziert werden.
Ein Unternehmen erlaubt seinen Angestellten, für zwei Monate aus dem Ausland zu arbeiten. Ein Mitarbeiter arbeitet aus Italien und rutscht in seiner Unterkunft auf einer nassen Treppe aus. Er verletzt sich schwer und kann wochenlang nicht arbeiten. Da es sich um eine dienstliche Workation handelt, stellt sich die Frage: Wer trägt die Kosten für die Behandlung und den Verdienstausfall?
Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Unfällen, die direkt während der Arbeitszeit und im Rahmen der beruflichen Tätigkeit passieren. Doch sobald ein Unfall in der Unterkunft oder auf dem Weg zum Café passiert, ist die Abgrenzung schwierig. Arbeitgeber müssen prüfen, ob sie für ihre Angestellten während einer Workation eine zusätzliche Absicherung benötigen.
FAQ 1: Wer haftet für einen Arbeitsunfall während einer Workation?
Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Unfällen während der Arbeitszeit. Freizeitunfälle sind nicht abgedeckt.
FAQ 2: Sollte der Arbeitgeber eine zusätzliche Versicherung für Workation-Mitarbeiter abschließen?
Ja, besonders bei längeren Aufenthalten oder in Ländern mit hohem medizinischem Risiko ist eine Zusatzversicherung sinnvoll.
Wer eine Workation plant, sollte sich genau über die Absicherung bei Unfällen informieren. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen klare Regeln für den Versicherungsschutz festlegen.
Workation on the Beach
Steuernachforderung nach einer längeren Workation in Bali
Ein Digital Nomad lebt sechs Monate in Bali und muss plötzlich dort Steuern zahlen, weil er als steuerlich ansässig gilt.
Bali ist ein beliebtes Ziel für digitale Nomaden. Doch wer dort zu lange bleibt, kann steuerliche Probleme bekommen. Viele übersehen, dass eine längere Workation zur Steuerpflicht im Aufenthaltsland führen kann.
Ein Freelancer entscheidet sich, sechs Monate auf Bali zu arbeiten. Er geht davon aus, dass er weiterhin in Deutschland steuerpflichtig bleibt. Doch nach einiger Zeit fordert die indonesische Steuerbehörde Nachweise über seine Einkünfte. Da er sich länger als 183 Tage im Land aufhält, gilt er als steuerlich ansässig und muss auf sein gesamtes Einkommen Steuern zahlen.
Länder wie Indonesien wenden die 183-Tage-Regel strikt an. Wer länger bleibt, wird automatisch als Steuerinländer betrachtet. Selbst wenn das Einkommen aus Deutschland stammt, muss es dann im Aufenthaltsland versteuert werden.
FAQ 1: Ab wann werde ich in einem anderen Land steuerpflichtig?
Das hängt vom Land ab, oft gilt die 183-Tage-Regel. Manche Länder haben aber strengere Kriterien.
FAQ 2: Kann ich die doppelte Steuerpflicht vermeiden?
Ja, durch Doppelbesteuerungsabkommen. Dennoch muss oft ein Antrag gestellt und die Situation genau geprüft werden.
Wer eine längere Workation plant, sollte steuerliche Konsequenzen nicht unterschätzen. Eine rechtzeitige Beratung hilft, hohe Nachzahlungen zu vermeiden.
Fazit
Eine Workation kann eine großartige Möglichkeit sein, Arbeit und Reisen zu verbinden. Doch rechtliche Fallstricke lauern überall. Wer sich nicht gut vorbereitet, riskiert hohe Bußgelder oder steuerliche Probleme. Bevor Sie Ihren Laptop in der Sonne aufklappen, klären Sie alle rechtlichen Fragen – dann wird Ihre Workation zum Erfolg!
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