Eine Abfindung hat grundsätzlich keinen Einfluss auf Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld. Es kann jedoch zu einer Sperrzeit kommen, wenn das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag oder durch eine vom Arbeitnehmer akzeptierte Kündigung beendet wird und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf der Kündigungsfrist erfolgt. Abfindung und Arbeitslosengeld: Eine verzwickte Wechselwirkung Eine Abfindung kann wie ein Rettungsring in einem turbulenten Meer erscheinen. …
