Gerade im Herbst gibt es immer wieder offizielle Sturmwarnungen. Diese sollten auch Arbeitgeber ernst nehmen, wie jetzt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf zeigt. Im konkreten Fall hatte ein Arbeitnehmer im Mai 2015 seinen privaten PKW auf dem Betriebshof der Arbeitgeberin, einer Gemeinde, geparkt. Die Arbeitgeberin hatte dies den Mitarbeitern ausdrücklich gestattet. Auf dem Gelände waren auch Großmüllbehälter deponiert. Auf Grund des Sturms wurden …

