Haften Mitarbeiter persönlich, wenn sie auf einen Phishinglink klicken?

Cyberangriffe stellen eine ernsthafte Bedrohung für Unternehmen dar, wobei menschliche Fehler, wie das Klicken auf Phishinglinks, häufig der Auslöser sind. Arbeitnehmer, die durch Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit einen Cyberangriff ermöglichen, müssen mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Diese können von Abmahnungen bis hin zur fristlosen Kündigung reichen, abhängig von der Schwere des Verschuldens und den individuellen Umständen des Falls. Eine kleine Unaufmerksamkeit kann …