Das Thema Zeiterfassung, insbesondere elektronische Zeiterfassung geht mehr denn je seit dem Sommer 2022 durch die Betriebe. Schon im Jahr 2019 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass grundsätzlich eine transparente und nachvollziehbare Zeterfassung zu erfolgen hat. Dann passierte lange nichts. Bis das Bundesarbeitsgericht im September 2022 eine Grundsatzentscheidung zu den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats bei der Zeiterfassung fällte und parallel die …