Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Münster (01.04.2025 – 5 K 1234/22) zeigt deutlich, wie streng die Maßstäbe im deutschen Waffen- und Jagdrecht sind. Ein Jäger, der mit 1,69 Promille Alkohol im Blut einen Verkehrsunfall verursachte und dabei eine ungeladene Jagdwaffe im Auto transportierte, verlor nicht nur seine Waffenbesitzkarte, sondern ihm wurde auch die Wiedererteilung seines Jagdscheins verweigert. Das Gericht stellte …
