Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf ein korrektes, faires Arbeitszeugnis. Enthält ein Zeugnis Fehler, zweideutige Formulierungen oder eine ungerechtfertigt schlechte Beurteilung, kann eine Berichtigung verlangt werden. Dieser sogenannte Zeugnisberichtigungsanspruch stellt sicher, dass Arbeitszeugnisse wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sind – so wie es das Gesetz vorsieht. Ein Arbeitszeugnis ist schließlich eine wichtige „Visitenkarte“ für die berufliche Zukunft; versteckte …

