Nachtarbeit und Tarifliche Zuschläge: Eine gründliche Bewertung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts

In einer bemerkenswerten Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 22. Februar 2023 bestätigt, dass tarifliche Regelungen, die höhere Zuschläge für unregelmäßige Nachtarbeit als für regelmäßige Nachtarbeit vorsehen, nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen, solange ein sachlicher Grund für diese Ungleichbehandlung aus dem Tarifvertrag hervorgeht. Unterschiedliche tarifliche Zuschläge bei regelmäßiger und unregelmäßiger Nachtarbeit Die Entscheidung des …