Wo wir gerade in den letzten Beiträgen des öfteren das Thema Zeugnis in den Fingern hatten, hier mal ein bemerkenswertes Urteil aus der Kategorie, womit sich Richter alles beschäftigen müssen: Zu schief, zu krakelig und nicht von ihm: auf eine Arbeitnehmerin wirkte die Unterschrift ihres Chefs unter ihrem Arbeitszeugnis eher wie eine verschlüsselte Botschaft. Sie zog daher vors Arbeitsgericht. Dreimal. …