Unterschrift zu krakelig – Frau klagt gegen Arbeitszeugnis

Wo wir gerade in den letzten Beiträgen des öfteren das Thema Zeugnis in den Fingern hatten, hier mal ein bemerkenswertes Urteil aus der Kategorie, womit sich Richter alles beschäftigen müssen: Zu schief, zu krakelig und nicht von ihm: auf eine Arbeitnehmerin wirkte die Unterschrift ihres Chefs unter ihrem Arbeitszeugnis eher wie eine verschlüsselte Botschaft. Sie zog daher vors Arbeitsgericht. Dreimal. …