Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist in der Arbeitsrechtlichen Praxis von eher geringer Bedeutung. Wenn es um Bewerbungen geht, hat inzwischen fast jeder Arbeitgeber im kleinsten Dorf verstanden, dass man „m/f/d“ an jede Stellenausschreibung anfügt. Anders beim öffentlichen Dienst. Da ist in der Frage von Bewerber*innen mit Schwerbehinderung wirklich Bewegung und es gibt immer wieder Fälle, die bis zum Bundesarbeitsgericht gehen. Pressemitteilung …
Trotz Diskriminierung: Anonyme Bewerbungen unbeliebt
Diskriminierungen im Auswahlverfahren könnten durch anonymisierte Bewerbungen vermieden werden – wenn man sie denn nutzen würde. Weder Unternehmen noch Bewerber halten laut einer Umfrage viel von der namenlosen Vorstellung. Deutschland hinkt hinterher: Anonyme Bewerbungen, die keine Rückschlüsse auf Alter, Herkunft oder Geschlecht des Bewerbers zulassen, sind in vielen Ländern bereits Gang und Gäbe. Hierzulande sind die Vorteile des anonymisierten Bewerbungsverfahrens …