Einladung zum Vorstellungsgespräch im öffentlichen Dienst bei Schwerbehinderung

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist in der Arbeitsrechtlichen Praxis von eher geringer Bedeutung. Wenn es um Bewerbungen geht, hat inzwischen fast jeder Arbeitgeber im kleinsten Dorf verstanden, dass man „m/f/d“ an jede Stellenausschreibung anfügt. Anders beim öffentlichen Dienst. Da ist in der Frage von Bewerber*innen mit Schwerbehinderung wirklich Bewegung und es gibt immer wieder Fälle, die bis zum Bundesarbeitsgericht gehen. Pressemitteilung …

Trotz Diskriminierung: Anonyme Bewerbungen unbeliebt

Diskriminierungen im Auswahlverfahren könnten durch anonymisierte Bewerbungen vermieden werden – wenn man sie denn nutzen würde. Weder Unternehmen noch Bewerber halten laut einer Umfrage viel von der namenlosen Vorstellung. Deutschland hinkt hinterher: Anonyme Bewerbungen, die keine Rückschlüsse auf Alter, Herkunft oder Geschlecht des Bewerbers zulassen, sind in vielen Ländern bereits Gang und Gäbe. Hierzulande sind die Vorteile des anonymisierten Bewerbungsverfahrens …