Trotz Diskriminierung: Anonyme Bewerbungen unbeliebt

Image

Diskriminierungen im Auswahlverfahren könnten durch anonymisierte Bewerbungen vermieden werden – wenn man sie denn nutzen würde. Weder Unternehmen noch Bewerber halten laut einer Umfrage viel von der namenlosen Vorstellung.

Deutschland hinkt hinterher: Anonyme Bewerbungen, die keine Rückschlüsse auf Alter, Herkunft oder Geschlecht des Bewerbers zulassen, sind in vielen Ländern bereits Gang und Gäbe. Hierzulande sind die Vorteile des anonymisierten Bewerbungsverfahrens noch nicht angekommen.

Eine Studie der Universität Bamberg bestätigte kürzlich, dass nur 5,7 Prozent der insgesamt 250 befragten Unternehmen mehr Vor- als Nachteile in der anonymen Bewerbung sehen. Bei den Bewerbern war die Zustimmung etwas größer. Immerhin 27,5 Prozent halten es für vorteilhaft, sich anonymisiert zu bewerben.

Deutliche Ergebnisse bei Umfrage

Dabei hätte eine Anonymisierung für Bewerber einige durchaus positive Effekte. Menschen allgemein – und auch Personaler – treffen Entscheidungen unter emotionalen Gesichtspunkten. Ob man das möchte oder nicht – niemand kann sich davon frei machen, auch oberflächliche und irrelevante Aspekte in seine Entscheidungen einfließen zu lassen. Aber insbesondere im Bewerberverfahren ist Objektivität viel wert.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gab vor Kurzem erst bekannt, dass besonders Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund unter Vorurteilen und Schwierigkeiten im Bewerbungsverfahren leiden würden. Insbesondere Bewerber, die angaben, einen Migrationshintergrund zu haben, würden nachweislich schlechtere Chancen haben, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. Anonymisierte Bewerbungen würden an dieser Stelle für mehr Gerechtigkeit sorgen und einige Arbeitgeber dazu bewegen, über den Tellerrand zu schauen.

Kosten- und Zeitfaktor wohl eher zweitrangig

Arbeitgeber berufen sich häufig darauf, dass sie sich ohnehin schon an das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz halten und Bewerber daher nicht diskriminieren würden. Zudem seien anonyme Bewerberverfahren mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand und Kosten verbunden, da sie insgesamt in die Länge gezogen würden. Das zentrale Problem scheint jedoch die Anonymisierung an sich zu sein.

Mit ziemlicher Sicherheit wäre so mancher alteingesessener Personaler bestimmt von einem guten Kandidaten positiv überrascht, den er mit seinem üblichen nicht anonymisierten Auswahlverfahren gar nicht kennengelernt hätte. Etwas mehr Flexibilisierung wäre wünschenswert!

Trotz Diskriminierung: Anonyme Bewerbungen unbeliebt/Bild: Unsplash


Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Sonderkündigungsschutz Datenschutzbeauftragter – Fristlose Kündigung Corona – Sozialplan EntlassungTestpflicht Corona – KündigungsschutzklageInteressenausgleichGesamtbetriebsratKündigungsschutzklageLufthansa Cargo Rückforderung FortbildungskostenKosten Prämienzahlung Terminsvertretung Arbeitsrecht HamburgTierschutzbeauftragte Sonderkündigungsschutz


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch interessant:

Bewerbung

Wer auf der Suche nach einem (neuen) Job ist, kommt meist nicht um sie herum: die Bewerbung. Die Bewerbung gilt nicht ohne Grund als das Aushängeschild eines Bewerbers. Erfahrenen Personalern reichen häufig nur wenige Blicke auf die Bewerbungsunterlagen, um einen tauglichen Bewerber zu identifizieren. Besonders wichtig ist es daher, durch seine Bewerbung direkt einen guten Eindruck zu hinterlassen.

In Deutschland besteht eine klassische Bewerbung aus einem Anschreiben, einem Lebenslauf, Zeugnissen und sonstigen beruflichen Referenzen. Üblich ist zudem, der Bewerbung ein Bewerbungsfoto beizufügen. Von Bewerbern darf jedoch nicht zwingend verlangt werden, dass der Bewerbung ein Foto beigefügt wird. Vermehrt kommt es vor, dass die Bewerbungsunterlagen auf elektronischem Weg, insbesondere per E-Mail, eingereicht werden. Einige Unternehmen erwarten zum Beispiel eine Bewerbung über ein Online-Formular. In diesem Fall werden die Unterlagen direkt auf die Bewerbungsplattform hochgeladen. Die klassischen Bewerbungsmappe ist heutzutage eher eine Seltenheit…WEITERLESEN

Bewerbung/ Bild: Unsplash.com/ Cytonn Photography


Mehr zum Thema Arbeitsrecht:Kann der Chef überstunden anordnensoll ich als leitender Angestellter mit einem Headhunter arbeiten? –  Arbeitgeber Headhunter  – Strahlenschutzbeauftragte Freistellung ohne Wiederuf Entlassung bei SozialplanZuschläge MehrarbeitSozialplan ArbeitsrechtSozialplan KündigungSozialplan AufhebungsvertragSozialplan MitbestimmungSozialplanabfindungInteressenausgleich


Auch interessant:

 Altersgrenze für Pilotenrechtmäßig

Immer wieder streiten Piloten vor Arbeitsgerichten über Altersgrenzen für Verkehrspiloten.
Der Europäische Gerichtshof entschied jetzt, dass eine Altersgrenze für Verkehrspiloten grundsätzlich zulässig sei. Bereits Anfang 2016 hatte das Bundesarbeitsgericht dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob eine Altersgrenze von 65 Jahren bei Berufspiloten gegen das Verbot von Diskriminierung, insbesondere der Altersdiskriminierung, verstoße…Weiterlesen

Pöppel Rechtsanwälte


Profis im Kündigungsschutz: Profis zum Kündigungsschutz: Rechtsanwalt in AltonaRechtsanwalt für Arbeitsrecht in DulsbergRechtsanwalt für Arbeitsrecht in St. GeorgRechtsanwalt in Husum— Rechtsanwalt Kündigung HamburgRechtsanwalt Kündigung ArbeitsrechtAufhebungsvertrag Eurowings Hamburg Fachanwälte für ArbeitsrechtTuifly ArbeitsrechtWie melde ich meine Krankheit beim ChefGesetz über Kündigungsschutz


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Sie benötigen weiteren rechtlichen Rat?

Nutzen Sie unsere Online-Anfrage für einen schnellen Check.

Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Jetzt beraten lassen

Kanzleibewertung

Erfahrungen & Bewertungen zu Pöppel Rechtsanwälte