Immer wieder streiten Piloten vor Arbeitsgerichten über Altersgrenzen für Verkehrspiloten.
Der Europäische Gerichtshof entschied jetzt, dass eine Altersgrenze für Verkehrspiloten grundsätzlich zulässig sei.
Bewusst niedrige Altersgrenze
Bereits Anfang 2016 hatte das Bundesarbeitsgericht dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob eine Altersgrenze von 65 Jahren bei Berufspiloten gegen das Verbot von Diskriminierung, insbesondere der Altersdiskriminierung, verstoße.
Bereits im Jahr 2011 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass eine Altersgrenze von 60 Jahren nicht mit dem Europarecht vereinbar sei.
Im konkreten Fall hatte die Lufthansa eine tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für ihre Piloten eingeführt.
Die Lufthansa setzte die Altersgrenze damals bewusst niedrig, da nach ihrer Ansicht nur so die Sicherheit der zivilen Luftfahrt gewährleistet werden konnte.
Andere große Fluggesellschaften hatten ihre Altersgrenze bereits damals auf 65 Jahre festgelegt.
Die Altersgrenze von 65 Jahren gilt darüber hinaus auch auf internationaler Ebene und wurde bereits 2011 in einer EU- Richtlinie festgehalten. Demnach dürfen Piloten, die älter als 65 Jahre sind, nicht mehr in der gewerblichen Luftfahrt als Pilot tätig sein.
Das Bundesarbeitsgericht sah in der Begrenzung jedoch einen möglichen Verstoß gegen das Verbot der Altersdiskriminierung aus Art. 21 der Grundrechte-Charta der EU.
Hohe Verantwortung rechtfertigt Altersgrenze
Der Europäische Gerichtshof entschied jetzt, dass die Altersgrenze von 65 Jahren mit dem Europarecht vereinbar sei.
Die Richter führten an, dass die Altersgrenze zwar eine Ungleichbehandlung wegen des Alters darstelle, diese allerdings im Fall von Berufspiloten sachlich gerechtfertigt sei und zudem verhältnismäßig sei.
Zur Begründung führten die Richter am Europäischen Gerichtshof an, dass die Altersbeschränkung nur für die gewerbliche Luftfahrt gelte und nicht die nicht-gewerbliche Luftfahrt umfasse.
Zudem haben Piloten in der gewerblichen Luftfahrt eine extrem hohe Verantwortung für die beteiligten Personen. Auch seien in der gewerblichen Luftfahrt die technischen Anforderungen der Flugzeuge wesentlich höher.
Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes ist die Altersgrenze von 65 Jahren deshalb ein taugliches Mittel, um die Flugsicherheit in der gewerblichen Luftfahrt zu verbessern.
Zudem werden die Piloten nach Erreichen der Altersgrenze nicht aus ihrem Job gedrängt, vielmehr können sie bei den jeweiligen Airlines Lehrtätigkeiten oder Leerflüge übernehmen.
Damit ist die Altersgrenze von 65 Jahren für Berufspiloten zulässig.
Für die Piloten bedeutet dies jedoch, dass sie die Zeit bis zur Rente oftmals mit anderen Tätigkeiten überbrücken müssen.
EuGH bestätigt: Altersgrenze für Verkehrspiloten rechtens
Die allgemeine Altersgrenze von 65 Jahren für Piloten im gewerblichen Luftverkehr ist zum Zwecke der Flugsicherheit zulässig. Dies entschied nun abschließend der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
Hintergrund dieser Entscheidung ist eine europäische Rechtsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1178/2011), der zufolge Piloten nicht mehr im gewerblichen Luftverkehr eingesetzt werden dürfen, sobald sie das 65. Lebensjahr vollendet haben. Nach einer Klage, die den deutschen Instanzenzug der Arbeitsgerichte zurücklegte, legte das Bundesarbeitsgericht dem obersten Gericht der Europäischen Union nun die Frage vor, ob diese Altersgrenze mit dem Verbot der Altersdiskriminierung und dem Schutz der Berufsfreiheit der betroffenen Piloten vereinbar sei.
Altersgrenze diskriminiert zwar – dies aber zurecht
Nach Ansicht des Gerichtshofes seien die Rechte der Piloten durch den Wegfall der Fluglizenz für den gewerblichen Flugverkehr ab dem 65. Lebensjahr nicht verletzt. Zwar stelle diese Regelung eine Ungleichbehandlung wegen des Alters dar – diese sei sachlich aber gerechtfertigt und verhältnismäßig.
Die Altersgrenze sei ein taugliches Mittel, um die Flugsicherheit zu verbessern. So bestünden durch die altersbedingte nachlassende körperliche Fitness erhebliche Gefahren. Insbesondere im gewerblichen Luftverkehr seien technisch komplexere Flugzeuge zu führen und die Verantwortung sei wegen der hohen Passagierzahl um einiges höher. Die Altersgrenze bei 65 Jahren sei international anerkannt und solle das Arbeitsverhältnis der betroffenen Piloten nicht auflösen. Immerhin seien auch andere Pilotentätigkeiten denkbar, beispielsweise bei der Ausbildung oder Leerflüge.
Lufthansa wollte Lohn bis zur Verrentung nicht zahlen
Geklagt hatte ein Pilot bei der Lufthansa, der in das übliche Dilemma zwischen Regelaltersrente und Altersgrenze geriet. Im Oktober 2013 hatte er das 65. Lebensjahr vollendet. Seitdem durfte er aufgrund der EU-Verordnung nicht mehr im gewerblichen Luftverkehr eingesetzt werden. Sein Arbeitsverhältnis endete planmäßig mit Erreichen des Rentenalters – im Falle des Klägers mit 65 Jahren und zwei Monaten zum 31.12.2013.
Die Lufthansa beschäftigte den Kläger die letzten zwei Monate nicht mehr und verweigerte zudem die Gehaltszahlung. Begründet wurde dies damit, dass er für November und Dezember 2013 nicht mehr vertragsgemäß als Pilot eingesetzt werden könne und daher kein Anspruch auf Gehalt bestehe.
Nach Eintritt der Beschränkung der Fluglizenz wäre der Kläger nicht mehr leistungsfähig gewesen. Der Pilot versuchte daraufhin, den ausgebliebenen Lohn durch eine Klage zu erhalten.
Das Arbeitsgericht in Köln sowie das Landesarbeitsgericht Köln waren dabei auf der Seite des Piloten. Nach Ansicht des LAGs (Urteil vom 20.03.2015, Az.: 4 Sa 966/14) musste die Lufthansa den eingeklagten Lohn als Schadensersatz auszahlen. Das Unternehmen hätte dem Kläger andere Arbeiten zuweisen können, bei diesen der Wegfall der Fluglizenz kein Problem gewesen wäre. Es kann nun erwartet werden, dass das BAG den Fall genauso entscheidet.
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 05.07.2017, Az.: C-190/16 (Fries)
Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Arbeitsgerichtsbarkeit – Arbeitsrecht in der Altenpflege – Arbeitsrecht in der Gastronomie – Arbeistrecht in der Lebensmittelproduktion – Künigung TUIfly Piloten – Arbeitsrecht in der Luftfahrt– Fume Events: Gefahr im Flug durch Giftige Gase– Altersgrenze für Piloten rechtmäßig– Arbeitsrecht Lufthansa– Germanwings Sozialplan – Germanwings Abfindung– Lufthansa Aufhebungsvertrag– Sozialplanabfindung Germanwings– Aufhebungsvertrag Lufthansa– Aufhebungsvertrag Germanwings– Aufhebungsvertrag mit Abfindung bei Germanwings– Kündigung Abfindungsanspruch gegen Lufthansa– Anwalt Arbeitsrecht Lufthansa– Arbeitsrecht Flugzeugbau – Sozialplan Airbus – Aufhebungsvertrag Airbus – Airbus Abfindung Sozialplan– Anwalt Arbeitsrecht Airbus
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Fallbeispiel:
Hitlergruß durch türkischen Arbeitnehmer – Fristlose Kündigung
Fristlose Kündigung wegen Hitlergruß. Normal würde praktisch jeder denken und sagen. Aber wie sieht es aus, wenn ein türkisch stämmiger Arbeitnehmer das machet und dann noch, um missfallen auszudrücken?
Es gibt Fälle, die kann man sich schlicht nicht ausdenken und darum geben wir hier mal einen Fall des Arbeitsgericht Hamburg zum Besten, der uns im Rahmen einer Fallrecherche über den Weg gelaufen ist, digital.
Hier die Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Hamburg zum Fall:
Pressemitteilung vom 20.10.2016
20. Oktober 2016
Arbeitsgericht Hamburg Aktenzeichen: 12 Ca 348/15
In einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Hamburg streiten der Kläger und die Arbeitgeberin über eine fristlose Kündigung. Der Kläger ist bei der Beklagten seit 2009 als Transportfahrer tätig. Dabei ist die Beklagte im Bereich der Patiententransporte tätig.
Ende 2015 fand eine Betriebsversammlung statt. Hierbei kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Kläger und dem Betriebsratsvorsitzenden der Beklagten. Kurze Zeit später traf der Kläger auf den Betriebsratsvorsitzenden und hob seinen ausgestreckten Arm zum Hitlergruß. Gleichzeitig sagte er: „Du bist ein heil, du Nazi!“
Mehr zum Thema Recht:Arbeitnehmer im Aufsichtsrat Sonderkündigungsschutz– Beratung Coaching – Mobbinghandlungen– Elterngeld plus – Elternzeit beide Eltern– Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit– FASI Kündigungsschutz – Gefahrgutbeauftragte Kündigungsschutz – Schwanger in der Probezeit Kündigungsschutz– Sonderkündigungsschutz Betriebsrat– Kündigungsschutz Kandidat Betriebsratswahl– Kündigungsschutz Personalrat–Störfallbeauftragte– Strahlenschutzbeauftragte
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Auch interessant:
Wer unterliegt besonderem Kündigungsschutz?
- Schwerbehindertenvertreter
- Schwerbehinderte Menschen
- Schwangere
- Mütter nach der Entbindung
- Mütter und Väter, die Elternzeit in Anspruch nehmen
- Auszubildende
- Datenschutzbeauftragte
- Immissionsschutzbeauftragte
- Pflegezeit
- Betriebsratsmitglieder
- Mitglieder der Personalvertretung
Die Ausgestaltung des Sonderkündigungsschutzes ist teils völlig unterschiedlich.
Wenn sie bei einer Kündigung Hilfe benötigen, lassen Sie es uns wissen.
Da Arbeitsrechtssachen schnell gelöst werden sollten, gibt es bei uns grundsätzlich umgehend einen ersten Beratungstermin. Wenn möglich noch am selben Tag, sonst tags darauf.
Mehr zum Thema Recht:Arbeitnehmer im Aufsichtsrat Sonderkündigungsschutz– Beratung Coaching – Mobbinghandlungen– Elterngeld plus – Elternzeit beide Eltern– Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit– FASI Kündigungsschutz – Gefahrgutbeauftragte Kündigungsschutz – Schwanger in der Probezeit Kündigungsschutz– Sonderkündigungsschutz Betriebsrat
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Auch interessant:
Strahlenschutzbeauftragter
Die „SSB“ gehören zu den sog. „Betriebsbeauftragten“. In ihrer Funktion nehmen sie die fachliche Vertretung für die Strahlenschutzverantwortlichen wahr. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, müsse sie von einem Unternehmen ernannt werden, dass mit radioaktiven Substanzen arbeitet. Die SSB haben besondere Sachkunde im Umgang mit diesen Stoffen. Ihre Rechte und Pflichten sind in den § 32 StrlSchV bzw. § 14 RöV geregelt. In § 32 Abs. 5 StrlSchV ist ein „Behinderungs-und Benachteiligungsverbot“ geregelt. Danach dürfen die SSB nicht bei der Wahrnehmung ihrer Arbeit behindert werden. Daraus ergibt sich auch ein relativer Kündigungsschutz. Die SSB dürfen nicht aus Gründen gekündigt werden, die sich aus der pflichtgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben. Einen ausdrücklichen Kündigungsschutz, wie es ihn etwa für den Immissionsbeauftragten gibt, geniessen die SSB aber nicht.
Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Arbeitsrecht in Krankenhäusern – Arbeistrecht in der Pharmaindustrie – Arbeitsrecht in der Altenpflege – Arbeitsrecht in der Bahn – Arbeitsrechtsachen– Internationale Scheidung – Anwalt Scheidung Hamburg – Pflichtteil – Testamentsvollstrecker – Scheidung bei Deutschen mit Wohnsitz im Ausland–
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Auch interessant:
Störfallbeauftrager
Der Störfallbeauftragte gehört zu den sog. „Betriebsbeauftragten“.
Die Aufgabe der oder des Störfallbeauftragtenist es Kontrollpflichten, bezüglich der Emmissionen von Unternehmen wahrzunehmen. Für ihn gilt gem. § 58 d BImschG dasselbe wir für den Immissionsbeauftragten….WEITERLESEN
Mehr zum Thema Abfindung: Abfindung im Kleinbetrieb – Abfindung Steuer vermeiden– Mindestlohn – Ordentliche Kündigung – Arbeitsleistung – Beschäftigungsverbot – Tarifvertrag – Konzerbetriebsrat – Arbeitsvertrag – unbefristeter Arbeitsvertrag– Beendigungskündigung – Aufhebungsvertrag unterscheiben – ja oder nein?– Der Aufhebungsvertrag und seine Nachteile – Kein Rücktritt vom Aufhebungsvertrag– Aufhebungsvertrag und Corona– Fristlose Kündigung wegen Corona
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Fallbeispiel
Kündigung
Sehr oft haben Kündigungen Schwächen, die ein erfolgreiches Kündigungsschutzverfahrens erwarten lassen. Dabei handelt es sich oft um Formfehler oder fehlerhafte Begründungen, nichts auf den ersten Blick unbedingt bedeutsames. Ein Fehler in der Anhörung des Betriebsrats kann ebenso zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen, wie ein „übersehenes“ und damit nicht berücksichtigtes Kind bei der Sozialauswahl. Dies kommt z.B. vor, wenn bei geschiedenen Eltern jeder Elternteil zwei 0,5 Kinderfreibeträge also in der Summe genau ein Kind auf der „Steuerkarte“ eingetragen hat. In Wirklichkeit aber zwei Kinder vorhanden sind.
Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen vom Arbeitgeber nicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden und Angaben nicht überprüft wurden.
Im Ergebnis gehen für den kündigenden Arbeitgeber viele Verfahren in Kündigungssachen teuer zu Ende, weil die an sich unwichtige formale Voraussetzung gefehlt hat. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine unvollständige Anhörung des Betriebsrats viele Kündigungen kippen.
Diese Schwächen und Angriffspunkte einer Kündigung bemerken oft nur die echten Profis, weil manche Fehler im Detail liegen oder versteckt sind. Nur wenn man weiß, wonach man suchen muss, kann man es auch finden. Das macht den Besuch beim Fachanwalt für Arbeitsrecht fast ausnahmslos sinnvoll.
Mehr zum Thema Arbeitrecht: die wichtigsten Fragen und kurze Antworten zur Abmahnung – Kündigungsschutz– Verhalten bei einer Abmahnung – unbefristeter Arbeitsvertrag – Verfallfrist – Versicherungen – Urlaubsgeld – Überstunden– Corona Arbeitsrecht– Corona Kündigung– Kündigungsschutz im Kleinbetrieb– Arbeitsrecht Kündigung
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Auch interessant:
Welche Unterlagen werden für einen Kündigungsschutzprozess benötigt?
Wer eine Kündigung erhält, ist dieser grundsätzlich nicht schutzlos ausgeliefert.
Denn im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens kann die Kündigung vor dem Arbeitsgericht auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.
Ein Kündigungsschutzverfahren ist für viele Arbeitnehmer häufig ein Mythos. Jeder wird wohl schon einmal davon gehört haben, den genauen Ablauf jedoch nicht kennen.
Generell benötigt man für einen Kündigungsschutzprozess keinen Anwalt (Anwaltszwang herrscht erst ab dem Landesarbeitsgericht), die Kündigungsschutzklage kann man als Arbeitnehmer theoretisch selbst vor dem Arbeitsgericht einlegen…WEITERLESEN
Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Arbeitsrecht im Einzelhandel – Anwalt Scheidung Hamburg– Abfindung Auflösungsanstrag – Kündigung mit Änderungsangebot – Änderungskündigung betriebsbedingt – Anwalt Hamburg Arbeitsrecht – Ich suche einen Anwalt für Kündigungsschutz – Kündigung wegen Maßregelung – Arbeitnehmer Personalgespräch – Personalrat– Anwalt Scheidung Eppendorf – Anwalt Scheidung Hamburg– Liebe am Arbeitsplatz
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Auch interessant:
Personalgespräch: Heimliche Aufzeichnung führt zur Kündigung
Als der Arbeitgeber und der Betriebsrat zum Personalgespräch luden, zeichnete ein Arbeitnehmer die im diesem Rahmen gesprochenen Worte auf. Diese Verletzung der Persönlichkeitsrechte führte zur fristlosen Kündigung. Dass diese auch rechtmäßig ist, entschied das Hessische Landesarbeitsgericht in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil.
Zu dem Personalgespräch kam es, weil dem Arbeitnehmer vorgeworfen wurde, seine Kollegen beleidigt und sogar verbal bedroht zu haben. So hatte er einen Teil seiner Kollegen in einer E-Mail als „low performer“ und „faule Mistkäfer“ bezeichnet. Hierfür kassierte er zunächst eine Abmahnung….WEITERLESEN
Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Arbeitsrecht im Einzelhandel – Anwalt Scheidung Hamburg– Abfindung Auflösungsanstrag – Kündigung mit Änderungsangebot – Änderungskündigung betriebsbedingt – Anwalt Hamburg Arbeitsrecht – Ich suche einen Anwalt für Kündigungsschutz – Kündigung wegen Maßregelung – Arbeitnehmer Personalgespräch – Personalrat– Anwalt Scheidung Eppendorf – Anwalt Scheidung Hamburg– Liebe am Arbeitsplatz
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Auch interessant:
Verdachtskündigung
Das besondere und an sich unglaubliche an einer Verdachtskündigung ist, dass auch eine im Nachhinein erwiesene Unschuld unter Umständen nicht vor der Kündigung schützen kann. Darum muss man schon beim leisesten Schein, dass es sich in Richtung einer Verdachtskündigung bewegen könnte, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.
Wenn ein Arbeitnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt, kann der Arbeitgeber – je nach Intensität des Verstoßes – eine ordentliche oder auch eine außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen. Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass dem Arbeitnehmer der Verstoß nachgewiesen werden kann. Schließlich soll hiermit eine Kündigung begründet werden…WEITERLESEN
Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Kündigungsschutz – krankheitsbedingte Kündigung – Lebensmittelproduktion – Luftfahrt – Regelungsabrede – Schulungsanspruch Betriebsrat – Punktesysthem bei der Sozialwahl– Corona Kündigung – Corona Arbeitsrecht – KSchG – Personenbedingte Kündigung–Formfehler Kündigung– Anspruch auf Freizeitausgleich
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Auch interessant:
Whistleblowing
Vor einigen Jahren weckte das Phänomen Whistleblowing zum ersten Mal das weltweite Interesse: Im Jahre 2013 übergab der ehemalige CIA- und NSA-Mitarbeiter Edward Snowden der Presse in Hongkong unzählige geheime Dokumente. Dadurch machte er die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch Programme britischer und amerikanischer Geheimdienste öffentlich. Die NSA-Affaire war eine der Folgen seiner Enthüllungen. Snowden lebt jetzt in Russland mit ungeklärter Zukunft. Seine Lebensgeschichte diente drei Jahre später als Vorlage für einen deutsch-amerikanischen Kinofilm („Snowden“). Während die einen den berühmten Whistleblower als Helden feiern, verachten ihn die anderen als Verräter und Nestbeschmutzer… Weiterlesen
Mehr zum Thema Arbeitrecht: Kündigung Schriftform– Kündigungsschutz– unbefristeter Arbeitsvertrag – Verfallfrist – Versicherungen – Urlaubsgeld – Überstunden– Corona Arbeitsrecht– Corona Kündigung– Kündigungsschutz im Kleinbetrieb– Rechtsbeistand Arbeitsrecht Hamburg– Kündigung- Was tun?– Teilzeit- und Befristungsgesetz– Teilzeitbeschäftigte– Variable Vergütung– Werkvertrag
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Auch interessant:
Elternzeit verkürzen
Grundsätzlich können Arbeitnehmer ihre Elternzeit auch verkürzen. Allerdings muss dafür der Arbeitgeber zustimmen. Allerdings sieht das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vor, dass der Arbeitgeber diesem Wunsch nicht unbedingt nachkommen muss.
Denn der Arbeitgeber hat für den Zeitraum der geplanten Elternzeit in der Regel eine Vertretung eingestellt. Da der Arbeitgeber nicht zwei Mitarbeiter für die gleiche Stelle benötigt, muss dem Arbeitgeber somit die Möglichkeit gegeben werden, dass er die Verkürzung der Elternzeit ablehnt. Ausnahme in Härtefällen…Weiterlesen
Profis zum Kündigungsschutz: Pöppel Rechtsanwälte – Rechtsanwalt in Husum – Rechtsanwalt für Kündigungsschutz in Husum – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Eilbek – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Eimsbüttel– Rechtsbeistand bei Kündigung in Wilhelmsburg– Anwalt für Kündigungsschutz in Bergedorf–Spezialist für Kündigung in Hamburg– Bester Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Auch interessant:
Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld
Der Gesetzgeber hat die Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld durch das dritte Gesetz für moderne Dienstleistung am Arbeitsmarkt (Hartz III) geändert. Die Änderung wirkt sich allerdings aufgrund der Übergangsvorschrift in § 434 l SGB III erst ab 01.02.2006 aus. Für Arbeitnehmer/Arbeitslose, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zum 31.1.2006 entsteht, d. h. die Arbeitslosigkeit muß spätestens am 31.01.2006 vorliegen, ist § 127 SGB III in der bis zum 31.12.2003 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden. Die Neufassung, die seit 01.01.2004 Gesetz ist, gilt daher erstmals für Beendigungen von Arbeitsverhältnissen, die zum 31.01.2006 ausgesprochen wurden. WEITERLESEN…
Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld/ Bild: Unsplash.com/Linda Perez Johannessen
Profis im Kündigungsschutz: Anwalt für Kündigungsschutz in Hamburg – Anwalt für Kündigungschutz in Neumünster – Anwalt für Kündigungsschutz in Rotherbaum– Anwalt für Kündigungsschutz in St. Georg– Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in St. Pauli–Anwalt für Arbeitsrecht Hamburg– Kündigungsschutz Hamburg – Internationale Scheidung – Anwalt Scheidung Hamburg – Pflichtteil – Testamentsvollstrecker – Scheidung bei Deutschen mit Wohnsitz im Ausland
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Auch interessant:
Urlaub im Arbeitsrecht – Alles was man wissen muss
Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Geregelt ist dieser Anspruch im Bundesurlaubsgesetz, kurz BUrlG.
Gemäß §3 BUrlG beträgt die gesetzliche Mindestdauer des Erholungsurlaubs 24 Werktage. Das BUrlG geht dabei von einer sechs-Tage-Woche aus, wer also nur 5 Tage in der Woche hat dementsprechend einen Anspruch auf 20 Urlaubstage im Jahr. Dieser Anspruch entsteht erstmals nach einer Wartezeit von sechs Monaten (§4 BUrlG). Vorher besteht lediglich ein Teilanspruch.
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Urlaubswünsche seiner Mitarbeiter zu berücksichtigen. Die Rechtsprechung hat diesen Anspruch mittlerweile verdeutlicht und betont, dass die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers im allgemeinen vorrangig sind. WEITERLESEN…
Profis im Kündigungsschutz: Arbeitsrecht in St. Pauli – Arbeitsrecht in Uhlenhorst – Arbeitsrecht in Wandsbek – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Nordfriesland – Rechtsanwalt in Husum – Rechtsanwalt für Kündigung in Hamburg–Arbeitsrecht in Krankenhäusern – Arbeistrecht in der Pharmaindustrie – Arbeitsrecht in der Altenpflege – Arbeitsrecht in der Bahn – Arbeitsrechtsachen–Corona Kündigung – Corona Arbeitsrecht– Abfallbeauftragter Kündigungsschutz– Arbeitsverweigerung – Diskriminierung wegen Alter– Gegen Diskriminierung– Definition Arbeiter
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Sie benötigen weiteren rechtlichen Rat?
Nutzen Sie unsere Online-Anfrage für einen schnellen Check.
Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.