Vorsicht bei Beraterverträgen mit Aufsichtsratsmitgliedern

Wenn informelle Provisionsversprechen an der Realität des Aktienrechts scheitern Es klingt wie ein Standardvorgang in der Praxis börsennotierter Aktiengesellschaften: Ein Aufsichtsratsvorsitzender engagiert sich persönlich in einer strategisch bedeutsamen M&A-Transaktion, leistet erhebliche Arbeit – und erwartet dafür eine angemessene Sondervergütung. Was kann daran falsch sein? Nahezu alles, wie das OLG München in einem bemerkenswert detaillierten Urteil klargestellt hat. Der Fall betrifft …