In Deutschland sind Millionen Arbeitnehmer von befristeten Arbeitsverträgen betroffen. Doch was passiert, wenn der befristete Vertrag mehrfach verlängert wurde oder die Befristung möglicherweise unzulässig ist? In diesem Artikel erfahren Sie, wann Ihr Vertrag entfristet werden muss und welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben.
Allgemeines zur Befristung von Arbeitsverträgen
Befristete Arbeitsverträge sind im deutschen Arbeitsrecht weit verbreitet und können mit oder ohne Sachgrund abgeschlossen werden. Während sachgrundlose Befristungen durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG, § 14 Abs. 2) auf maximal zwei Jahre begrenzt sind, können Verträge mit einem sachlichen Grund theoretisch unbegrenzt verlängert werden. Doch das Bundesarbeitsgericht hat in verschiedenen Urteilen klargestellt, dass auch hier Grenzen bestehen.
Wann muss mein befristeter Vertrag entfristet werden?
Eine Entfristung kann in folgenden Fällen rechtlich geboten sein:
- Sachgrundlose Befristung über zwei Jahre hinaus:
Eine sachgrundlose Befristung darf laut Gesetz maximal zwei Jahre betragen und in diesem Zeitraum höchstens dreimal verlängert werden. Eine Überschreitung dieser Fristen führt automatisch zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. - Unzulässige Kettenbefristung:
Auch bei Verträgen mit Sachgrund kann eine Entfristung erforderlich sein. Falls ein Arbeitgeber über viele Jahre hinweg befristete Verträge mit ähnlichen Sachgründen abschließt, kann dies als Rechtsmissbrauch gewertet werden. Die Gerichte prüfen dann, ob tatsächlich ein echter Sachgrund vorlag. - Unterbrechung und erneute Befristung:
Ein Arbeitnehmer darf nicht einfach entlassen und nach kurzer Zeit wieder mit einem befristeten Vertrag eingestellt werden, um die Zwei-Jahres-Regelung zu umgehen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht 2018entschieden. - Langjährige Beschäftigung auf der gleichen Position:
Wenn ein Arbeitnehmer über Jahre hinweg mit wechselnden Befristungsgründen in einer identischen Position tätig ist, kann dies ein Indiz für eine unzulässige Befristung sein. In solchen Fällen kann eine EntfristungsklageErfolg haben.
Rechtliche Schritte zur Entfristung
Arbeitnehmer, die sich gegen eine unzulässige Befristung wehren möchten, haben die Möglichkeit, eine Entfristungsklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:
- Klagefrist: Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Ende des befristeten Vertrags eingereicht werden.
- Beweislast: Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Befristung rechtmäßig war.
- Gerichtliche Entscheidungen: Die Arbeitsgerichte prüfen genau, ob eine unzulässige Befristung oder ein Rechtsmissbrauch vorliegt.
Besondere Fallgruppen
Manche Gruppen von Arbeitnehmern sind besonders von Befristungen betroffen:
- Befristung im öffentlichen Dienst:
Öffentliche Arbeitgeber nutzen Befristungen oft für Projektstellen oder Haushaltsmittel. Hier gelten teilweise Sonderregelungen. - Befristung bei älteren Arbeitnehmern:
Arbeitnehmer über 52 Jahre können unter bestimmten Voraussetzungen befristet beschäftigt werden – jedoch nicht unbegrenzt. - Leiharbeiter und Werkverträge:
In der Leiharbeit sind befristete Verträge häufig. Hier gelten zusätzliche Schutzmechanismen.
5 Häufige Fragen zur Entfristung von Arbeitsverträgen
Wie oft darf mein Arbeitsvertrag verlängert werden?
Eine sachgrundlose Befristung darf maximal drei Mal verlängert werden, solange die Gesamtzeit zwei Jahre nicht überschreitet. Danach muss der Vertrag entfristet werden.
Befristete Arbeitsverträge sind ein beliebtes Mittel für Arbeitgeber, um Flexibilität zu bewahren. Doch viele Arbeitnehmer fragen sich: Wie oft darf mein befristeter Vertrag eigentlich verlängert werden, bevor er automatisch unbefristet wird?
Grundsätzlich unterscheidet das deutsche Arbeitsrecht zwischen sachgrundlosen und sachgrundgebundenen Befristungen. Eine sachgrundlose Befristung ist nach § 14 Abs. 2 TzBfG nur bis zu einer Dauer von zwei Jahrenerlaubt. Innerhalb dieses Zeitraums darf der Vertrag maximal drei Mal verlängert werden. Wird diese Grenze überschritten, entsteht automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Anders verhält es sich bei einer Befristung mit Sachgrund. Hier gibt es keine gesetzlich festgelegte Höchstdauer oder Begrenzung der Verlängerungen – theoretisch könnten Arbeitsverträge über Jahre oder Jahrzehnte hinweg befristet bleiben. Allerdings hat die Rechtsprechung Grenzen gesetzt: Eine Aneinanderreihung von Befristungen ohne klar nachvollziehbaren Sachgrund kann rechtsmissbräuchlich sein.
Ein Beispiel ist der Fall eines Marketingmitarbeiters, dessen sachgrundlose Befristung nach zwei Jahren nochmals um sechs Monate verlängert wurde. Das Arbeitsgericht entschied, dass dies unzulässig war und wandelte den Vertrag in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis um.
In einem anderen Fall hatte eine Lehrerin an einer privaten Schule über zehn Jahre hinweg immer wieder befristete Verträge mit dem Sachgrund „vorübergehender Bedarf“ erhalten. Das Bundesarbeitsgericht bewertete dies als rechtsmissbräuchlich, da die Stelle faktisch dauerhaft besetzt wurde.
Arbeitnehmer sollten genau prüfen, wie oft ihr Vertrag verlängert wurde. Wurden die gesetzlichen Grenzen überschritten, besteht ein guter Anspruch auf Entfristung.
Was kann ich tun, wenn mein befristeter Vertrag rechtswidrig ist?
Falls Sie vermuten, dass Ihr Vertrag unzulässig befristet wurde, sollten Sie sofort rechtlichen Rat einholen und eine Entfristungsklage erwägen. Achten Sie auf die dreiwöchige Klagefrist!
Viele Arbeitnehmer erkennen erst spät, dass ihre Befristung möglicherweise unwirksam ist. Doch was tun, wenn man sich in dieser Situation befindet?
Zunächst sollte geprüft werden, ob die Befristung formell und materiell rechtmäßig ist. Eine unwirksame Befristung kann entstehen, wenn die Schriftform nicht eingehalten wurde, die sachgrundlose Befristung zu oft verlängert wurde oder der angebliche Sachgrund nicht wirklich bestand. Ist dies der Fall, haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine Entfristungsklage einzureichen. Doch Vorsicht: Die Frist hierfür beträgt nur drei Wochen nach Vertragsende.
Ein typischer Fall ist der eines Ingenieurs, dessen sachgrundlose Befristung vier Mal verlängert wurde. Da dies die gesetzlich erlaubten drei Verlängerungen überschritt, entschied das Arbeitsgericht, dass sein Vertrag als unbefristet gilt.
Ein anderes Beispiel ist eine Unternehmensberaterin, die zwölf Jahre lang mit unterschiedlichen Sachgründen befristet beschäftigt war. Die Richter sahen in dieser Praxis einen Missbrauch und gaben ihrer Klage auf Entfristung statt.
Wer Zweifel an der Rechtmäßigkeit seiner Befristung hat, sollte sich frühzeitig juristisch beraten lassen – je schneller gehandelt wird, desto größer die Erfolgschancen.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung bei Entfristung?
Nein, eine Entfristung führt in der Regel nicht zu einer Abfindung. Falls der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis jedoch nicht fortführen möchte, kann eine Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags ausgehandelt werden.
Selbst wenn eine Befristung für unwirksam erklärt wurde, gibt es Fälle, in denen Arbeitgeber versuchen, sich um die Weiterbeschäftigung zu drücken. Doch was können Arbeitnehmer dann tun?
Laut Gesetz gilt ein Arbeitsverhältnis nach einer erfolgreichen Entfristungsklage als unbefristet fortgesetzt. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer die gleichen Rechte wie ein regulär unbefristet Angestellter hat. Sollte der Arbeitgeber dennoch eine Weiterbeschäftigung verweigern, bleibt als letzter Schritt eine Kündigungsschutzklage.
Ein typischer Fall ist der eines Softwareentwicklers, dessen Entfristungsklage erfolgreich war. Sein Arbeitgeber weigerte sich trotzdem, ihn weiterzubeschäftigen – das Gericht entschied, dass er seinen Arbeitsplatz behalten muss.
Ähnlich erging es einer Krankenpflegerin, die trotz gewonnenem Prozess eine Kündigung erhielt. Da diese ohne triftigen Grund erfolgte, wurde sie für unwirksam erklärt.
Arbeitnehmer, die trotz Entfristung nicht weiterbeschäftigt werden, sollten sich nicht entmutigen lassen – oft sind gerichtliche Schritte erfolgreich und sichern den Arbeitsplatz.
Wann sollte ich eine Entfristungsklage einreichen?
Unmittelbar nach Ablauf der Befristung, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Vertragsende, da sonst Ihre Ansprüche verfallen.
Arbeitnehmer, deren Vertrag ausläuft oder deren Befristung zweifelhaft erscheint, stehen vor der Frage: Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Klage?
Die wichtigste Regel ist die dreiwöchige Klagefrist nach Ablauf des befristeten Vertrags (§ 17 TzBfG). Wer innerhalb dieses Zeitraums keine Klage einreicht, verliert in der Regel seinen Anspruch auf Entfristung. Dennoch kann es sinnvoll sein, sich schon vorher juristisch beraten zu lassen, um die Erfolgsaussichten zu prüfen.
Ein Beispiel ist eine Bürokauffrau, die nach Auslaufen ihres befristeten Vertrags merkte, dass ihre Verlängerungen rechtswidrig waren. Sie klagte erst nach sechs Wochen – das Gericht wies die Klage ab, weil die Frist verstrichen war.
Ein positiver Fall betrifft einen Techniker, der sofort nach Ende seines Vertrags Klage einreichte. Das Arbeitsgericht entschied, dass seine Befristung unwirksam war, sodass sein Vertrag unbefristet weiterlief.
Arbeitnehmer sollten frühzeitig handeln – eine verpasste Frist kann teuer werden und eine Entfristung unmöglich machen.
Was passiert, wenn mein Arbeitgeber mich trotz Entfristung nicht weiterbeschäftigt?
Falls das Gericht die Befristung für unwirksam erklärt, wird Ihr Vertrag automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt. Eine Kündigung wäre dann nur unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen möglich.
Viele Arbeitnehmer hoffen, dass eine Entfristung auch eine Abfindung nach sich zieht. Doch ist das wirklich der Fall?
Grundsätzlich besteht kein automatischer Anspruch auf eine Abfindung, wenn ein befristeter Vertrag entfristet wird. Eine Abfindung wird in der Regel nur gezahlt, wenn das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag endet. Arbeitgeber könnten jedoch eine Abfindung als Anreiz anbieten, wenn sie einen Arbeitnehmer nicht weiterbeschäftigen möchten.
Ein Beispiel hierfür ist ein Produktionsmitarbeiter, dessen Vertrag unzulässig befristet war. Sein Arbeitgeber bot ihm eine Abfindung an, um eine Entfristungsklage zu vermeiden.
Ein anderes Beispiel betrifft eine wissenschaftliche Mitarbeiterin an einer Universität. Ihre Kettenbefristung wurde vom Arbeitsgericht gekippt, aber die Hochschule bot ihr eine Abfindung an, um eine einvernehmliche Trennung zu erreichen.
Wer auf eine Abfindung hofft, sollte eine strategische Verhandlungsführung nutzen – oft sind Arbeitgeber bereit, eine Lösung zu finden, um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Entfristung des Arbeitsvertrages
5 Fallbeispiele aus der Praxis
Mitarbeiter mit mehrfach befristetem Vertrag ohne Sachgrund
Viele Arbeitnehmer nehmen eine befristete Stelle in der Hoffnung an, dass diese irgendwann in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergeht. Doch wenn ein Arbeitgeber den Vertrag immer wieder verlängert, obwohl kein Sachgrund vorliegt, kann das rechtlich problematisch sein.
Ein Büroangestellter hatte zunächst einen befristeten Vertrag für ein Jahr erhalten. Nach Ablauf wurde er dreimal für jeweils sechs Monate verlängert. Nach insgesamt drei Jahren teilte ihm der Arbeitgeber mit, dass keine weitere Verlängerung möglich sei und er das Unternehmen verlassen müsse. Der Mitarbeiter fühlte sich unfair behandelt und zog vor Gericht.
Laut § 14 Abs. 2 TzBfG darf eine sachgrundlose Befristung maximal zwei Jahre betragen und nur dreimal verlängert werden. In diesem Fall wurde die zulässige Dauer überschritten. Das Arbeitsgericht entschied, dass die letzte Verlängerung unzulässig war und der Mitarbeiter automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis überging.
- Kann ich meinen Arbeitgeber vor Vertragsende auf Entfristung verklagen?
Nein, eine Entfristungsklage kann erst nach Ablauf des befristeten Vertrags eingereicht werden. - Gilt die Zwei-Jahres-Grenze auch für Start-ups?
Nein, in den ersten vier Jahren nach Gründung eines Unternehmens darf ein Arbeitgeber bis zu vier Jahrebefristen.
Der Fall zeigt, dass Arbeitnehmer bei einer zu langen sachgrundlosen Befristung gute Chancen auf eine Entfristung haben.
Sachgrundlose Befristung über zwei Jahre hinaus
Ein befristeter Vertrag kann für Arbeitgeber praktisch sein, doch es gibt klare gesetzliche Grenzen. Arbeitnehmer sollten ihre Rechte kennen, um nicht in eine rechtswidrige Verlängerung zu geraten.
Eine Grafikdesignerin wurde zunächst für ein Jahr befristet eingestellt. Der Vertrag wurde um weitere eineinhalb Jahre verlängert. Nach insgesamt zweieinhalb Jahren erhielt sie die Nachricht, dass sie das Unternehmen verlassen müsse. Sie wandte sich an einen Anwalt, um die Rechtmäßigkeit zu prüfen.
Das Gericht stellte fest, dass die sachgrundlose Befristung die maximale Grenze von zwei Jahren überschrittenhatte. Daher galt ihr Vertrag als unbefristet weiter. Der Arbeitgeber hätte sie nur noch unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen entlassen können.
- Kann ich rückwirkend eine Entfristung verlangen?
Ja, aber nur innerhalb von drei Wochen nach Vertragsende, sonst verfällt der Anspruch. - Gibt es Ausnahmen für sachgrundlose Befristungen?
Ja, ältere Arbeitnehmer (über 52 Jahre) und Start-ups können unter bestimmten Bedingungen länger befristen.
Diese Entscheidung macht deutlich, dass Arbeitnehmer gut beraten sind, ihre Vertragslaufzeiten genau im Blick zu behalten.
Langjährige Beschäftigung mit wechselnden Sachgründen
Manche Arbeitnehmer erleben über Jahre hinweg eine Kettenbefristung mit wechselnden Sachgründen. Doch nicht immer ist das rechtlich zulässig.
Ein Lagerarbeiter war über acht Jahre mit befristeten Verträgen beschäftigt. Mal wurde er als Elternzeitvertretung, mal als Krankheitsvertretung oder für ein befristetes Projekt eingesetzt. Irgendwann bekam er keinen neuen Vertrag mehr. Er entschied sich, gegen seinen Arbeitgeber zu klagen.
Das Gericht bewertete die lange Befristungspraxis als rechtsmissbräuchlich. Es stellte fest, dass der Arbeitgeber immer wieder unterschiedliche Sachgründe vorschob, obwohl der Bedarf an seiner Arbeitskraft dauerhaft bestand. Damit war sein Arbeitsverhältnis unbefristet.
- Kann eine Befristung mit Sachgrund unbegrenzt verlängert werden?
Theoretisch ja, aber eine übermäßige Nutzung kann als Rechtsmissbrauch gelten. - Was ist der Unterschied zwischen Befristung mit und ohne Sachgrund?
Eine sachgrundlose Befristung ist zeitlich begrenzt, während eine Befristung mit Sachgrund verlängert werden kann, sofern ein echter Bedarf besteht.
Der Fall zeigt, dass es sich lohnt, gegen langjährige Kettenbefristungen vorzugehen, wenn der Arbeitsplatz faktisch dauerhaft benötigt wird.
Erfolgreiche Entfristungsklage vor dem Arbeitsgericht
Manche Arbeitnehmer scheuen den Gang vor Gericht, doch eine Entfristungsklage kann sich lohnen – besonders wenn die Befristung nicht rechtens war.
Ein Softwareentwickler arbeitete vier Jahre in einem Unternehmen, immer mit befristeten Verträgen. Sein Arbeitgeber argumentierte, dass er nur für Projektarbeiten eingestellt worden sei. Doch tatsächlich wurden ihm immer wieder ähnliche Aufgaben übertragen. Als der Vertrag auslief, zog er vor Gericht.
Das Arbeitsgericht entschied, dass sein Arbeitgeber ihn nicht nur für einzelne Projekte, sondern als dauerhaften Mitarbeiter eingesetzt hatte. Da der Sachgrund für die Befristung nicht überzeugend war, wurde sein Vertrag als unbefristet eingestuft.
- Wie lange dauert ein Entfristungsprozess?
Das kann unterschiedlich sein, oft zwischen drei und sechs Monaten. - Kann eine Klage auch während der Beschäftigung eingereicht werden?
Nein, eine Entfristungsklage ist erst nach Vertragsende möglich.
Der Fall zeigt, dass Arbeitnehmer ihre Rechte nicht kampflos aufgeben sollten – oft stehen die Chancen gut.
Öffentlicher Dienst: Dauerhafte Befristung trotz Dauerstelle
Der öffentliche Dienst nutzt oft befristete Verträge – doch auch hier gibt es Grenzen.
Eine Verwaltungsangestellte arbeitete über zehn Jahre hinweg mit befristeten Verträgen. Ihre Stelle wurde jedes Mal als Projektstelle deklariert, obwohl sie durchgehend dieselben Aufgaben erledigte. Als ihr letzter Vertrag nicht verlängert wurde, klagte sie.
Das Gericht stellte fest, dass ihre Aufgaben nicht projektbezogen, sondern ein fester Bestandteil der Verwaltungwaren. Die Befristung war daher unwirksam, und sie musste unbefristet übernommen werden.
- Sind im öffentlichen Dienst mehr Befristungen erlaubt?
Nicht grundsätzlich. Auch hier müssen Sachgründe nachvollziehbar sein. - Muss ich im öffentlichen Dienst eine Entfristungsklage einreichen?
Ja, wenn der Vertrag unzulässig befristet wurde.
Der Fall zeigt, dass selbst im öffentlichen Dienst nicht jede Befristung Bestand hat – besonders wenn die Tätigkeit dauerhaft gebraucht wird.
Sie benötigen weiteren rechtlichen Rat?
Nutzen Sie unsere Online-Anfrage für einen schnellen Check.
Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.